Anderungen am Cannabisgesetz : Länder setzen Änderungen am Cannabisgesetz durch
Das Cannabisgesetz soll geändert werden. Geplant sind flexible Kontrollmöglichkeiten der Länder. Eingeführt wird auch ein THC-Grenzwert im Verkehr.
Schon kurze Zeit nach der Verabschiedung im Februar wird das umstrittene Cannabisgesetz der Bundesregierung wieder geändert. Grund ist ein Streit mit den Ländern, die den Entwurf teils scharf kritisiert und Nachbesserungen gefordert hatten. Um eine Verzögerung der Novelle zu verhindern, sicherte der Bund den Ländern einige Änderungen zu.
In der entscheidenden Sitzung des Bundesrates am 22. März gab die Bundesregierung eine entsprechende Protokollerklärung ab, die mit der Gesetzesänderung umgesetzt wird.
Die Wirkung des Cannabisgesetzes soll genau überprüft werden
Damit solle den Bedenken und Wünschen der Länder Rechnung getragen werden, heißt es in der Vorlage der Koalitionsfraktionen "zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes, die in dieser Woche zu nächtlicher Zeit im Plenum erstmals beraten wurde.
Geplant ist, die vorgesehene Evaluation zu erweitern und die Kontrolle von Anbauvereinigungen durch die Länder flexibler zu gestalten. Die Länder sollen auch einen Handlungsspielraum beim Umgang mit Großanbauflächen erhalten. Ferner ist die Entwicklung eines Weiterbildungsangebotes durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Suchtpräventionsfachkräfte vorgesehen.
Drogen-Grenzwert für den Straßenverkehr geplant
Die Abgeordneten berieten zugleich über einen weiteren Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften", mit dem ein Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr festgeschrieben werden soll.
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Hohe Strafen bei Missachtung der Auflagen vorgesehen
Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes soll ein THC-Grenzwert (Tetrahydrocannabinol) im Straßenverkehr sowie ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten eingeführt werden. Der Grenzwert soll der Neuregelung zufolge künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter liegen. Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Der Gesetzentwurf dient laut Koalition im Wesentlichen der Umsetzung der Empfehlungen der interdisziplinären Expertenarbeitsgruppe zur Ermittlung eines gesetzlichen Grenzwerts des Cannabis-Wirkstoffs THC im Straßenverkehr vom März dieses Jahres. Neben dem Straßenverkehrsgesetz sollen auch die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Bußgeldkatalog-Verordnung geändert werden.