Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen : Schnellere Anerkennung von medizinischen Fachkräften
Die Fachkräftelücke in Gesundheitsberufen soll durch eine schnellere und unbürokratische Anerkennung ausländischer Qualifikationen geschlossen werden.
Der Fachkräftemangel hat längst die Heilberufe erreicht. Ohne Unterstützung ausländischer Fachkräfte sähe es in mancher Krankenhausstation oder Pflegeabteilung düster aus. Um eine zügige Integration der Fachkräfte in das hiesige Gesundheitswesen zu ermöglichen, wird nun die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Heilberufe vereinfacht.
Die Kenntnisprüfung wird künftig zum Regelfall
Das setze grundsätzlich die Gleichwertigkeit mit der deutschen Berufsqualifikation voraus, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen verabschiedet wurde. Die Linksfraktion enthielt sich, die AfD votierte dagegen. Der Entwurf wurde im parlamentarischen Verfahren noch an einigen Stellen mit Klarstellungen präzisiert. Der Bundesrat muss der Vorlage noch zustimmen.
Die vorgesehenen Regelungen beziehen sich auf Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen. Das aufwendige Verfahren einer Gleichwertigkeitsprüfung wird zugunsten einer Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten. Dadurch wird die Kenntnisprüfung zum Regelfall. In der Folge müssen umfangreiche Unterlagen nicht mehr eingereicht und geprüft werden.
Zudem kann in bestimmten Fällen die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs künftig auch unbefristet erteilt werden. Dies schaffe Rechtssicherheit für die betroffenen Personen und Behörden und trage der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung. Die Erteilung der Approbation setzt zudem den Nachweis der zur Ausübung des Berufs erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse voraus.
Mit der gesetzlichen Änderung werden auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von Artikel 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für Ärzte, Zahnärzte und Pharmazeuten geschaffen. Diese Regelung wurde in der Expertenanhörung zum Gesetz teilweise kritisch hinterfragt.
AfD warnt vor “Scharlatanen”, die als Ärzte angestellt werden
In der Schlussberatung ging Hans Theiss (CSU) auf die Änderungen am Entwurf ein. So werde klargestellt, dass es sich bei der Kenntnisprüfung nicht um eine Defizitausgleichsprüfung handele, sondern um eine Berufszulassungsprüfung. Es werde also umfangreich geprüft. Auch werde klargestellt, dass für den Zugang zur Kenntnisprüfung eine abgeschlossene Berufsqualifikation nachgewiesen werden müsse.
Martin Sichert (AfD) attestierte der Regierung einen fahrlässigen Umgang mit ausländischen Fachkräften, die teils keine Qualifikation nachweisen könnten. "Die Regierung will es Scharlatanen erleichtern, in Deutschland als Arzt zu arbeiten." Serdar Yüksel (SPD) erwiderte scharf und warf der AfD eine verantwortungslose Misstrauensdebatte vor. Ohne ausländische Fachkräfte "wäre das System schon längst kollabiert."
Paula Piechotta (Grüne) fügte hinzu, die Anerkennungsverfahren dauerten zu lange. Ausländische Fachkräfte würden bisweilen unterhalb ihrer Qualifikation eingesetzt. Die neue Regelung sei aber "extrem kompliziert". Julia-Christina Stange (Linke) rügte, das Gesetz biete keine Lösung, sondern nur Symptombekämpfung. Die Grundprobleme seien die Arbeitsbedingungen, Personalmangel und Überlastung.
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