Terrorbekämpfung : Bundestag stimmt für Novelle des BKA-Gesetzes
Mit Änderungen des Bundeskriminalamtgesetzes setzt der Bundestag ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Opposition kritisiert das zeitliche Vorgehen.
Zwei Koalitionsvorlagen zur Novellierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz) haben den Bundestag passiert. An Donnerstagabend stimmten die Koalitionsfraktionen ebenso wie die AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf “zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz” sowie dem Entwurf “eines ersten Gesetzes zur Anpassung der Befugnis zur Datenerhebung bei Kontaktpersonen im Bundeskriminalamtgesetz” zu.
Grüne und Linke lehnten die Vorlagen ab. Dem erstgenannten Gesetzentwurf wurde auf Betreiben der Koalition im Innenausschuss mittels Omnibusverfahren noch eine Änderung des Waffenrechts angehängt.
Teile des BKA-Gesetzes waren laut Bundesverfassungsgericht nicht verfassungskonform
Nötig wurde die Neuregelung des BKA-Gesetzes, weil das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben hatte, die aus Sicht des Gerichtes nicht verfassungskonformen Teilregelungen des Gesetzes nachzubessern. Konkret geht es um die Befugnis zur vorsorgenden Speicherung personenbezogener Daten von Beschuldigten im polizeilichen Informationsverbund, die ebenso für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt wurde, wie die Befugnis zu besonderen Mitteln der Datenerhebung von Kontaktpersonen.
Ursprünglich hatten die Verfassungsrichter eine Umsetzung bis 31. Juli dieses Jahres verlangt, diese Frist aber kürzlich bis zum 31. März 2026 verlängert.
Neue Regelungen zur Überwachung von Kontaktpersonen
Die Überwachung der Kontaktpersonen soll nun künftig nur dann möglich sein, wenn diese "nicht nur in flüchtigem oder zufälligem Kontakt" mit Terrorverdächtigen stehen. Für die Datenspeicherung muss eine "hinreichende Wahrscheinlichkeit" dafür bestehen, "dass die Betroffenen eine strafrechtlich relevante Verbindung zu möglichen Straftaten aufweisen werden und gerade die gespeicherten Daten zu deren Verhütung und Verfolgung angemessen beitragen können", wie es im Entwurf heißt.
Grüne und Linke kritisierten, dass angesichts der neuen Fristsetzung Zeit gewesen wäre, aus ihrer Sicht vorhandene Mängel, wie etwa die im Paragraf 30a enthaltene Gleichstellung von Tatverdächtigem und Beschuldigtem, zu beseitigen. Ein Schnellschuss sei der falsche Weg, so ihre Kritik. Die AfD stimmte der Novellierung des BKA-Gesetzes zu, bemängelte jedoch die sachfremde Verknüpfung mit dem Waffenrecht.
Aus Sicht der Koalition ist diese Änderung jedoch nötig, da sonst ein Unterlaufen des gesetzgeberischen Willens im Zusammenhang mit lebensgefährdenden Druckluftwaffen gedroht hätte.
Die Novelle des BKA-Gesetzes bewerteten Union und SPD - mit Verweis auf eine am Montag stattgefundene Sachverständigenanhörung - als gelungen. Bei der Anhörung wurden die Änderungen in der Tat überwiegend als verfassungskonform eingeschätzt, gleichzeitig aber auch die Eile bei der Umsetzung kritisiert.