Zwei Gesetzentwürfe beraten : Neue Regeln für die Anerkennung von Vaterschaften
Die Koalition will die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften zwecks Aufenthaltserlaubnis unterbinden. Auch die Anfechtung wird reformiert.
Der Bundestag hat sich vergangene Woche gleich zweimal mit rechtlichen Fragen rund um die Anerkennung einer Vaterschaft befasst - allerdings in zwei sehr unterschiedlichen Zusammenhängen. Am Mittwoch stand in erster Lesung ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Debatte, mit dem die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften eingeschränkt werden soll. Damit wollen Union und SPD auf Fälle reagieren, in denen deutsche Männer - teils gegen Bezahlung - die Vaterschaft ausländischer Kinder anerkannten, um Mutter und Kind so einen Aufenthaltstitel zu ermöglichen.
Die Bundesregierung reagiert auf Fälle, in denen deutsche Männer - teils gegen Bezahlung - die Vaterschaft ausländischer Kinder anerkannt haben, um Mutter und Kind einen Aufenthaltstitel zu ermöglichen.
Der Entwurf zur "Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften" sieht grundsätzlich vor, dass in Fällen, in denen zwischen den Beteiligten ein "aufenthaltsrechtliches Gefälle" besteht, die Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig ist, um eine Vaterschaft in der Geburtsurkunde eines Kindes eintragen zu lassen. Ausnahmen sind etwa für leibliche Vaterschaft, bei gemeinsamem Wohnsitz, Eheschließung nach der Geburt, Geschwisterkindern oder dem Vorhandensein einer sozial-familiären Bindung vorgesehen.
Die Debatte zu dem Entwurf wurde scharf geführt. Grüne und Linke lehnten das Vorhaben ab. Es sei ein "tiefer Eingriff in das Privatleben der Menschen", kritisierte Filiz Polat für Bündnis 90/Die Grünen. Luke Hoß (Die Linke) sprach von einem "Generalverdacht gegen Menschen, die keine deutsche Staatsbürgerschaft haben". Vertreter der Koalition verteidigten den Entwurf hingegen. Er sei notwendig, da die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt hätten, dass Handlungsbedarf bestehe, sagte Sonja Eichwede (SPD). Es gehe darum, "einen offensichtlichen Missstand zu beenden", betonte Cornell-Anette Babendererde (CDU). Daniela Ludwig (CSU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, ordnete den Entwurf als Teil der "Migrationswende" ein. Die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften sei "Schleuserei mit anderen Mitteln", so Ludwig.
AfD fordert obligatorische DNA-Analysen, um Vaterschaft feststellen zu können
Unterstützung bekam die Koalition von der AfD, die einen eigenen, weitergehenden Gesetzentwurf zu der Thematik vorgelegt hatte. Stephan Brandner (AfD) kritisierte den Regierungsentwurf indes als "windelweich". Er forderte unter anderem "obligatorische DNA-Analysen", um die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften zu unterbinden. "Die steht in unserem Gesetzentwurf drin, und sie muss kommen", sagte Brandner.
Der zweite Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am Donnerstag abschließend beraten und mit Koalitionsmehrheit bei Enthaltung von AfD und Linken und Ablehnung der Grünen beschlossen wurde, sieht Neuregelungen für Fälle vor, in denen der leibliche Vater die Vaterschaft eines rechtlichen Vaters anficht. Eine Neuregelung war nötig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch für verfassungswidrig erklärt hatte.
Neuregelung soll “Wettlauf um die Vaterschaft” vermeiden
Wie die Bundesregierung ausführt, wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dergestalt umgesetzt, dass ein "Wettlauf um die Vaterschaft" vermieden beziehungsweise sachgerecht aufgelöst wird. Zudem sollen durch ergänzende Regelungen Anfechtungssituationen oder Anfechtungsverfahren womöglich verhindert werden.
Gegenüber dem Entwurf nahm der Bundestag noch Änderungen vor. So wird die Möglichkeit zur Wiederaufnahme einer Vaterschaftsanfechtung durch den leiblichen Vater auf Fälle beschränkt, in denen die sozial-familiäre Bindung mit dem rechtlichen Vater beendet ist.