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Parteienfinanzierung : Wie viel Geld die Parteien vom Staat bekommen

Nie zuvor gab es im Wahlkampf mehr Spenden für die Parteien - und auch die Zuwendungen der öffentlichen Hand steigen. Welche Regeln dabei gelten.

13.03.2025
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3 Min

Nie zuvor haben Parteien in Deutschland mehr Spenden erhalten als vor der letzten Bundestagswahl: Zwischen dem Bruch der Ampel-Koalition im November und dem Wahltag am 23. Februar wurden dem Bundestag mehr als 170 Großspenden über 35.000 Euro mit einem Gesamtvolumen von rund 24 Millionen Euro gemeldet. Doch Spenden sind nicht die einzige Einnahmequelle für Parteien. Auch vom Staat erhalten sie Geld. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Parteienfinanzierung.

Warum gibt es Geld vom Staat?

Als Vereinigungen von Bürgerinnen und Bürgern finanzieren sich Parteien als solche erst einmal selbst, etwa durch Beiträge von Mitgliedern und Mandatsträgern sowie durch Spenden. Wegen ihres Beitrags zum Funktionieren des Staatswesens und des hohen Kostenaufwands, der ihnen durch die Erfüllung der auch vom Grundgesetz auferlegten Aufgaben entsteht, sieht das Parteiengesetz die Möglichkeit der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien vor.

Wie viel Geld erhalten Parteien?

Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben Parteien, die bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent oder bei der letzten Landtagswahl ein Prozent der abgegebenen gültigen Listenstimmen erreicht haben. Für diese bekommen die Parteien jährlich Geld, den "Wählerstimmenanteil". 2024 standen ihnen so für die ersten vier Millionen Stimmen je 1,18 Euro und 97 Cent für jede weitere Wählerstimme zu. Diese Sätze werden jährlich an die Teuerungsrate angepasst, steigen damit regelmäßig. In Paragraf 18 des Parteiengesetzes sind jedoch noch die ursprünglichen, niedrigeren Beträge genannt. Zudem legt der Staat für jeden Euro an Mitgliedsbeiträgen und Spenden von natürlichen Personen 45 Cent drauf - bis zu einer Gesamthöhe von 3.300 Euro. Das ist der "Zuwendungsanteil".

Gibt es weitere Begrenzungen?

Die Staatsausgaben für die Parteienfinanzierung sind zweifach gedeckelt: Die "absolute Obergrenze" legt die Summe fest, die an alle anspruchsberechtigten Parteien ausgezahlt wird. Übersteigen deren Ansprüche diese Grenze, werden die Zahlungen an die Parteien proportional gekürzt. Aktuell liegt die absolute Obergrenze bei 219.244.906 Euro. Die Summe wird ebenfalls gemäß der Preisentwicklung angepasst: Jedes Jahr setzt die Bundestagspräsidentin, die mit der Bundestagsverwaltung für die Parteienfinanzierung zuständig ist, zum 15. Februar die Höhe der staatlichen Mittel für jede anspruchsberechtigte Partei für das vorangegangene Jahr fest und veröffentlicht sie.

Darüber hinaus gibt es auch eine "relative Obergrenze", die für jede einzelne Partei gilt. Staatliche Zuschüsse dürfen nämlich nicht die Summe der parteieigenen Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden oder unternehmerischer Tätigkeit übersteigen.

Wer bekam zuletzt wie viel?

Im vergangenen Jahr hatten nach Angaben des Bundestages 21 Parteien Anspruch auf staatliche Finanzierung. Von den festgesetzten rund 219,24 Millionen Euro entfielen rund 208,18 Millionen auf die acht im Bundestag vertretenen Parteien: CDU, CSU, SPD, Grüne, FDP, AfD, Die Linke und BSW. Mit rund 58,28 Millionen Euro bekam die SPD die größte Summe aus dem Topf.

Was gilt für Spenden?

Eine Obergrenze für Parteispenden sieht das Parteiengesetz zwar nicht vor - allerdings müssen Parteien Herkunft und Höhe von Spenden über 10.000 Euro in ihren Rechenschaftsberichten aufführen. Einzelspenden über 35.000 Euro haben sie unverzüglich der Bundestagspräsidentin anzuzeigen. Solche Großspenden werden anschließend zeitnah auf der Webseite des Bundestages veröffentlicht. Die meisten Spenden liegen aber unterhalb dieser Schwelle. 

Die vollständigen Spendeneinnahmen der Parteien werden oft erst bis zu zwei Jahre später mit der Veröffentlichung ihrer Rechenschaftsberichte bekannt. Die Bundestagsverwaltung legt sie nach inhaltlicher und formaler Prüfung, zu der das Parteiengesetz die Bundestagspräsidentin verpflichtet, als Drucksache vor .

Was Experten dazu sagen

Während der Politikwissenschaftler Frank Decker von der Universität Bonn in der staatlichen Parteienfinanzierung einen Ausgleich für Unterschiede bei den Parteispenden sieht, konstatiert der Lüneburger Politikprofessor Michael Koß angesichts der jüngsten Spendenskandale um die AfD Schwächen im System. Die gesetzlich geforderte Transparenz könne zu leicht umgangen werden; es fehle auch an der nötigen Kontrolle. Im Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" forderte der Politologe deshalb eine Obergrenze für Parteispenden: “Millionenspenden untergraben das Vertrauen in die Parteien und die Demokratie.”

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