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Rentenkommission von 2020 : Maue Bilanz und viele ungeklärte Fragen zur Rente

Die "Kommission Verlässlicher Generationenvertrag" tagte zwei Jahre lang, zerstritt sich fast und formulierte vor allem "Korridore" statt konkreter Empfehlungen.

07.01.2026
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4 Min

Mitte Dezember hat die Bundesregierung eine Rentenkommission eingesetzt, die zukunftsfähige Konzepte für die Alterssicherung in Deutschland entwickeln soll. Das gab es in der Vergangenheit schon öfter, aber die aktuelle Rentenkommission steht viel mehr unter Druck, zu liefern, als es bei entsprechenden Vorgängergremien der Fall war. 

Die geburtenstarken Jahrgänge ("Babyboomer") gehen nun tatsächlich in Rente und stehen immer weniger berufstätigen Beitragszahlern gegenüber. Die Zeit drängt deshalb und sie drängt, weil die Kommission schon bis zum Sommer Ergebnisse liefern soll. Ein Blick auf die letzte große Rentenkommission (Kommission Verlässlicher Generationenvertrag), die von 2018 bis 2020 tagte, liefert ernüchternde Erkenntnisse, könnte aber gerade deswegen auch eine Warnung sein. Ein solches “Desaster”, so das Urteil nicht weniger Medienberichte aus dem März 2020, sollte sich nicht wiederholen.

Foto: picture alliance / picture alliance

Weil klar war, dass tragfähige Konzepte für die Rente von morgen benötigt werden, setzte die damalige Bundesregierung 2018 die „Kommission Verlässlicher Generationenvertrag“ ein. 2025 hat sich an dieser Ausgangslage nicht viel geändert.

Ein alter Streit: Das Sicherungsniveau und die Beitragssätze

Es muss sich für viele wie ein Deja-Vu anfühlen, denn auch innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung des Jahres 2018 gab es zum Thema Rente unterschiedliche rote Linien: Für die SPD war es das Sicherungsniveau (also das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Versicherungsjahren zum Durchschnittslohn) der Rente. Sie setzte damals durch, dass es bis 2025 auf 48 Prozent eingefroren wird. 

Der Streit über die Verlängerung dieser Haltelinie über 2025 hinaus hätte vor ein paar Wochen fast die Koalition zum Platzen gebracht. Die Union wiederum konnte damals durchsetzen, dass die Beitragssätze nicht über 20 Prozent steigen dürften.

Kommission sollte Perspektive für eine langfristige doppelte Haltelinie entwickeln

Längerfristige Perspektiven der Rente über 2025 hinaus sollte die Kommission Verlässlicher Generationenvertrag entwickeln. Sie wurde 2018 vom damaligen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ins Leben gerufen. Dem 10-köpfigen Gremium gehörten zum einen mehrheitlich Vertreter von Union und SPD an, hinzu kamen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, sowie einige Wissenschaftler. Im März 2020 präsentierte sie ihren Abschlussbericht. 

Ihr Auftrag lautete wie folgt: “Ziel der Kommission ist es, Wege zu einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme ab dem Jahr 2025 zu finden und damit das Fundament zu schaffen für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag”. Es ging um eine Perspektive für eine langfristige doppelte Haltelinie, die Beiträge und Rentenniveau absichert und ein langfristiges Gleichgewicht für die Stellschrauben der Rentenversicherung, wie es im Koalitionsvertrag hieß.

Gremium empfiehlt “Korridore” für Rentenniveau und Beitragssätze

Die Ergebnisse der Kommission blieben vage: Konkrete Empfehlungen etwa zu Beitragssätzen oder Sicherungsniveau gibt die Kommission nach zwei Jahren Arbeit jedoch nicht, sondern formuliert “Korridore” für einige dieser Stellgrößen. So soll der Beitragssatz nicht höher als 20 bis 24 Prozent steigen, das Sicherungsniveau der Rente zwischen 44 und 49 Prozent des Durchschnittslohns liegen. Konkreteres sollte ein neu einzurichtender “Alterssicherungsbeirat” ausarbeiten. 

An diesen wurde auch die Diskussion über einen weiteren Anstieg des Rentenalters delegiert, dieses neue Gremium sollte 2026 Vorschläge entwickeln. Zentrale Fragen blieben 2020 also unbeantwortet, weshalb es nun eine neue Rentenkommission gibt.

Kontroverse kurz vor der Veröffentlichung des Abschlussberichts

Kurz vor der Veröffentlichung des Abschlussberichts im März 2020 gab es einen Eklat, weil ein Mitglied des Gremiums selbigem “Denkverbote” unterstellte: Axel Börsch-Supan, Rentenökonom und Wirtschaftsprofessor, plädiert schon seit Jahren dafür, das Renteneintrittsalter (wie in Dänemark zum Beispiel) an die steigende Lebenserwartung zu koppeln, andernfalls würde das Rentensystem kollabieren.

Doch schon 2020 rannte er bei der SPD damit gegen eine Wand, das Eintrittsalter von 67 Jahren war für Arbeitsminister Heil nicht verhandelbar. 

Das ist die Aufgabe der neuen Rentenkommission

Der Mitte Dezember 2025 von der schwarz-roten Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission gehören 13 Mitglieder an. Die zentrale Frage, die sie bearbeiten soll: Welche der drei Säulen - gesetzliche Rente, betriebliche Rente und private Vorsorge - soll künftig wie zur Alterssicherung beitragen? 

Wer sind die 13 Mitglieder der Rentenkommission?

📝 Den Vorsitz übernehmen Frank-Jürgen Weise, langjähriger Chef der Bundesagentur für Arbeit (von der CDU nominiert) und Constanze Janda, Sozialrechtsprofessorin an der Verwaltungshochschule Speyer (von der SPD nominiert).

💼 Drei Vizeposten kommen aus den Reihen der Bundestagsabgeordneten: Pascal Reddig (CDU), der als “Renten-Rebell” im Herbst am lautstärksten innerhalb seiner Fraktion gegen eine Verlängerung der Haltelinie argumentierte; die Sozialpolitikerin Annika Klose (SPD) und der Wirtschaftsexperte Florian Dorn (CSU).

🔬 Dazu kommen acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler: Der Ökonom und Ex-Wirtschaftsweise Peter Bofinger, Tabea Bucher-Koenen vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, der Ökonom und frühere Caritas-Generalsekretär Georg Cremer und die Volkswirtin Camille Logeay von der HTW Berlin (von der Union vorgeschlagen). Monika Queisser, die bei der OECD die Abteilung für Sozialpolitik leitet, Jörg Rocholl, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Finanzministerium, die Volkswirtin Silke Übelmesser von der Uni Jena sowie der Wirtschaftsweise Martin Werding (von der SPD vorgeschlagen).



Zahlreiche Vorschläge zur Anpassung des Renteneintrittsalters, zur Ausweitung des Versichertenkreises, zur Stärkung der privaten Vorsorge und der betrieblichen Altersversorgung kursieren bereits.

Die Kommission, die Anfang Januar ihre Arbeit aufgenommen hat, soll bereits im Sommer 2026 der Bundesregierung ihren Abschlussbericht vorlegen. Die Beschlüsse soll das Gremium im Konsens fassen, bei Meinungsverschiedenheiten soll jedoch ein Mehrheitsbeschluss möglich sein.

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