Piwik Webtracking Image

EU-Regeln umgesetzt : Bald ist der Widerruf per Mausklick möglich

Mit zwei Gesetzentwürfen sollen EU-Vorgaben zum Verbraucherschutz umgesetzt werden. Der Widerruf soll erleichtert und "Dark Patterns" eingeschränkt werden.

19.12.2025
True 2025-12-19T14:18:29.3600Z
2 Min

Wer im Internet Verträge abschließt, soll von diesen künftig leichter wieder zurücktreten können. Ein sogenannter Widerrufsbutton soll den Widerruf so einfach wie den Abschluss machen. Das ist zumindest die Idee hinter der Regelung, die die EU in ihrer überarbeiteten Verbraucherrechterichtlinie integrierte. Der Button soll ab Mitte 2026 Pflicht im Online-Handel sein. Mit einem am Freitag in namentlicher Abstimmung im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts”, der im parlamentarischen Verfahren noch leicht geändert wurde, soll das deutsche Recht entsprechend angepasst werden.

Neben dem Widerrufsbutton sieht der Entwurf weitere Neuerungen vor, beispielsweise zu Informationspflichten bei Finanzdienstleistungen, zur Reparierbarkeit von Waren sowie zu verfügbaren Software-Updates bei Waren mit digitalen Elementen. Zudem wird das "ewige Widerrufsrecht" bei Verträgen über Finanzdienstleistungen eingeschränkt. Zur Umsetzung eines Gerichtsurteils wird außerdem ein Anspruch auf unentgeltliche Aushändigung der ersten Kopie der Behandlungsakte verankert.

Irreführende Umweltaussagen sollen künftig geahndet werden

Die Abgeordneten beschlossen außerdem einen weiteren Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb”. Auch dieser setzt EU-Vorgaben um und sieht unter anderem Regelungen vor, um irreführende Umweltaussagen zu verhindern. So sollen allgemeine Umweltaussagen wie "umweltfreundlich" künftig nur dann gemacht werden dürfen, wenn eine "anerkannte hervorragende Umweltleistung" nachgewiesen werden kann. Nachhaltigkeitssiegel sollen demnach künftig auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich anerkannt sein.

Beide Gesetzentwürfe sehen zudem Regelungen vor, um Verbraucher vor manipulative Online-Praktiken, sogenannten Dark Patterns, zu schützen. Konkrete Vorgaben zur Gestaltung der Online-Angebote werden dazu für den Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen gemacht.

Mehr zum Thema

Werbung für Klarna an einem Gebäude.
Bonitätsprüfung und Info-Pflichten: Schutz vor Schulden per Mausklick
Die Bundesregierung will die verschärfte EU-Verbraucherkreditrichtlinie umsetzen. Damit sollen auch „Buy now, pay later“-Kredite stärker reguliert werden.