Nach Urteil gegen Medienunternehmen : AfD wirft Correctiv "Rufmord" vor
Nach einem Urteil gegen den Bericht über das "Potsdamer Treffen" fordert die AfD Konsequenzen. Der Partei wiederum wird ein Angriff auf die Presse vorgeworfen.
Der Bundestag hat am Donnerstag einen Vorstoß der AfD-Fraktion, "jegliche institutionelle oder projektbezogene Bundesförderung der Correctiv gGmbH einzustellen", abgelehnt. Gegen den entsprechenden Antrag stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
Nach einem Bericht von Correctiv über das sogenannte "Potsdamer Treffen" demonstrierten Anfang 2024 bundesweit hunderttausende Menschen gegen Rechtsextremismus und die AfD.
Die AfD-Fraktion hatte ihre Forderung mit einem Urteil des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 begründet. Das Gericht hatte einer Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen die Berichterstattung aus dem Januar 2024 über das sogenannte "Potsdamer Treffen" stattgegeben und dem Medienunternehmen unter anderem untersagt, eine wesentliche Aussage zu dem Treffen - "Es bleiben zurück: [...] Ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen" - zu verbreiten. Das Gericht wertete die Aussage als unwahre Tatsachenbehauptung. Correctiv hat nach eigenen Angaben Berufung eingelegt.
AfD zieht Parallelen zu Hitler-Tagebüchern und Claas Relotius
Der Text "Geheimplan gegen Deutschland" hatte seinerzeit für große Empörung gesorgt und zu großen Demonstrationen gegen die AfD geführt. An dem Treffen hatte unter anderem Huy teilgenommen, ebenso der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner, der dort sein "Remigrations"-Konzept vorstellte.
In der Debatte nannte Götz Frömming (AfD) den Bericht "einen der übelsten politischen Rufmorde" in der Geschichte der Bundesrepublik und zog Parallelen zu den Hitler-Tagebüchern und der Affäre um Claas Relotius. “Dieses Denunziationsportal darf keinen Pfennig mehr aus Steuergeldern bekommen.”
Für ihren Antrag erhielt die Fraktion deutlichen Gegenwind. Ottilie Klein (CDU) verwies darauf, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und es deshalb eine rechtlich und keine politische Frage sei. Correctiv müsse sich angesichts der Debatte dennoch fragen, ob die eigenen hohen Ansprüche erfüllt worden seien. Holger Mann (SPD) warf der AfD vor, ein nicht rechtskräftiges Urteil als "politischen Freispruch" instrumentalisieren zu wollen.
Für die Grünen ist das Treffen der “eigentliche Skandal”
Mann und andere Redner verwiesen zudem auf ein von der AfD in ihrem Antrag nicht erwähntes, ebenfalls noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Dezember 2025, das diesen Teil der Berichterstattung als eine zulässige Meinungsäußerung gewertet hatte.
Awet Tesfaiesus (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, Fakt - und der "eigentlich Skandal" - sei, dass es dieses Treffen gegeben habe. Clara Bünger (Die Linke) warf der AfD vor, kritische Berichterstattung unterbinden zu wollen. Redner von Union und SPD sagten zudem, dass Correctiv für die redaktionelle Arbeit keine Bundesförderung erhalte.
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