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Vor 50 Jahren : Die Angst vor dem Überwachungsstaat

Im Juni 1976 beschränkte der Bundestag mit dem Bundesdatenschutzgesetz die Verarbeitung personenbezogener Daten - doch vielen Kritikern ging dies nicht weit genug.

03.06.2026
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Am 10. Juni 1976 hielt der SPD-Abgeordnete Frank Haenschke vor dem Bundestag eine Rede, die getrost als weitsichtig bezeichnet werden kann. "Mit dem Computer" sei "das Instrument geschaffen, aus dem unberechenbaren Subjekt Mensch ein berechenbares und damit manipulierbares Objekt zu machen. Eiserne Marktstrategen und totalitär gesinnte Ordnungsfanatiker mögen das begrüßen", vermutete Haenschke.

"Derjenige, über den im Laufe seines Lebens alles Geäußerte gesammelt und jedem beliebigen Interessenten zur Verfügung gestellt wird" und über den man sodann "ein mit hoher Wahrscheinlichkeit zutreffendes Bild" seines Konsum- oder Wahlverhaltens erstellen könne, könne "nicht mehr frei über Art und Umfang seines jeweiligen gesellschaftlichen Engagements entscheiden".

Das weltweit erste Datenschutzgesetz kommt aus Hessen

Haenschke sagte diese Worte, als das Internet, wie wir es heute kennen, und soziale Medien noch unbekannt waren. Der gläserne Bürger existierte allenfalls in George Orwells Roman "1984" - und das Jahr lag damals noch in der Zukunft. So beschäftigte sich der Bundestag mit einem Thema, das bislang scheinbar kein Problem war: der Datenschutz.

Foto: picture alliance / Gerhard Weitkamp

Noch ohne künstliche Intelligenz, aber mit viel Papier: In den 1970er Jahren setzte das Bundeskriminalamt auf Fahndungscomputer. Datenschützer warnten vor dieser neuen Technologie.

Schon im Oktober 1970 hatte der hessische Landtag das erste Datenschutzgesetz der Welt verabschiedet. Sechs Jahre später zog der Bund mit dem "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" nach. Im Kern regelte das Bundesdatenschutzgesetz, dass eine Datenverarbeitung nur dann zulässig war, wenn die betroffene Person darin einwilligte oder ein Gesetz dies erlaubte.

Öffentliche Stellen durften personenbezogene Daten außerdem nur dann verarbeiten, wenn sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben darauf angewiesen waren.

In den 70er Jahren werden immer mehr Daten elektronisch erfasst

In den Jahren zuvor war in der Bundesrepublik die Angst vor einem allwissenden Überwachungsstaat gewachsen. Denn schon damals wurde vieles elektronisch registriert: Hypothekenschulden, Gesundheitsdaten, Vorstrafen, Urlaubsreisen. Zwar waren diese Daten auf unterschiedlichen privaten und amtlichen EDV-Anlagen gespeichert. Einige Wissenschaftler und Politiker beobachteten aber eine steigende Tendenz zum Datenaustausch.


„Dieses Gesetz würde dem Bürger Sicherheit vorgaukeln, neue Gefahren aber nicht wirksam abwenden, sondern teilweise sogar fördern.“
Johannes Gerster (CDU)

Schon 1973 fasste das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" zusammen: "In den vergangenen Jahren gerieten immer wieder mal Krankenkassen-Daten in die Hände der Polizei, Polizei-Angaben an Arbeitgeber, Arbeitgeber-Informationen an Verfassungsschützer, Verfassungsschutz-Aufzeichnungen an Parteipolitiker - und so fort." Das Datensammeln der Terrorfahnder am Bundeskriminalamt, die aufgrund des RAF-Terrors im öffentlichen Bewusstsein waren, tat sein Übriges.

Gesetz trotz Kritik mit großer Mehrheit angenommen

Kritikern ging das Gesetz allerdings nicht weit genug. Im Gegenteil: Der Rechtswissenschaftler Professor Wilhelm Steinmüller war der Auffassung, dass "ausgerechnet durch ein Datenschutzgesetz" künftig vieles gestattet sein soll, was bisher "nach geltendem Recht noch verboten" sei. 

Er hob damit auf Befugnisse von Ermittlungsbehörden, Geheimdiensten oder Finanzbehörden ab. In der Bundestagsdebatte erklärte Johannes Gerster (CDU): "Dieses Gesetz würde dem Bürger Sicherheit vorgaukeln, neue Gefahren aber nicht wirksam abwenden, sondern teilweise sogar fördern." Dennoch wurde das Gesetz mit großer Mehrheit angenommen.

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