Ausstellung im Mauer-Mahnmal eröffnet : Die vergessenen Opfer des „Asozialenparagrafen 249“
Wer nicht arbeitete oder anderweitig „aus der Reihe tanzte“ wurde in der DDR zum Staatsfeind deklariert. Eine neue Ausstellung gibt den Betroffenen nun eine Stimme.
Konformität wurde bekanntlich in der DDR ganz großgeschrieben. Alles, was abseits dem war, was die SED-Oberen als im Interesse der Entwicklung des Sozialismus für angemessen hielten, wurde nicht nur argwöhnisch beobachtet, sondern auch strafrechtlich verfolgt. Ein beliebtes Mittel dafür war der Paragraf 249 des Strafgesetzbuches der DDR.
Mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren konnte danach bestraft werden, „wer sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist“ und „wer die öffentliche Ordnung und Sicherheit durch eine asoziale Lebensweise beeinträchtigt“. Es handelte sich also um einen klassischen „Gummiparagrafen“: Universell handhabbar gegen alle, die dem Regime suspekt waren und denen man anderweitig nicht habhaft werden konnte.
Stigma mit Langzeitwirkung: SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke (l.) erinnerte am Beispiel der vermeintlich „Asozialen“ an die politischen und gesellschaftlichen Repressionen des SED-Regimes.
Damit war der sogenannte „Asozialenparagraf 249“ auch ein Mittel zur Disziplinierung der Bevölkerung, von dem umfangreich Gebrauch gemacht wurde. Das wurde bei einer von der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke am Mittwoch im Mauer-Mahnmal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus geleiteten Podiumsdiskussion anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Erziehung durch Arbeit. ‚Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“ deutlich.
Zum Ende der DDR habe ein Viertel aller Gefangenen im Land „aufgrund des Paragrafen 249 in Haft gesessen“, sagte Zupke. Die Ausstellung, die die Fälle von Betroffenen dokumentiert, zeige damit: „Die Verurteilung nach dem Asozialenparagrafen ist nicht nur ein abstraktes Phänomen eines diktatorischen Staates.“
Ausreiseantrag gestellt, Job gekündigt - und schließlich inhaftiert
Betroffen war unter anderen Thomas Pflug, der neben Zupke auf dem Podium saß. Sein „Vergehen“: Gemeinsam mit seiner Frau und dem neu geborenen Kind wollte er die DDR verlassen - „von der Diktatur in die Demokratie wechseln“, wie er es formulierte - und hatte daher einen Ausreiseantrag gestellt. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, kündigte er seine Arbeitsstelle als Diplom-Ingenieur im Kombinat TAKRAF in Leipzig.
Pflug wollte vorerst von finanziellen Rücklagen leben und – so die Ausreise weiterhin nicht bewilligt wird – später einen ihm von der Evangelischen Kirche angebotenen Job annehmen. „Ich hätte nie gedacht, dass ich verhaftet werden könnte“, sagte Pflug, der als Schöffe am Leipziger Familiengericht durchaus juristische Kenntnisse hatte und auch den Paragrafen 249 kannte.
„Ich bin schließlich ein Ossi, ein Asi und ein Wessi.“
Sein – aus heutiger Sicht – naives Vertrauen in die Rechtssicherheit der DDR half aber nichts. 43 Tage nach seiner Kündigung standen Stasi-Mitarbeiter vor seiner Wohnungstür und nahmen ihn zu einer „Befragung“ mit. Seine Wohnung sollte er nie wiedersehen. Wegen „asozialen Verhaltens“ und „Staatsverleumdung“ landete er im berüchtigten Gefängnis Cottbus. Nach neunmonatiger Haft wurde er Ende 1977 von der Bundesregierung freigekauft. Später durften auch seine Frau und sein Kind in den Westen ausreisen.
Wie so viele Ausreiseantragsteller der damaligen Zeit hatte er auf die auch von SED-Chef Erich Honnecker unterzeichnete Schlussakte von Helsinki gesetzt, in der allen Menschen die freie Wahl ihres Wohnortes zugesichert wurde. Für Bürger der DDR galt dieses Recht jedoch nach wie vor nicht – Helsinki hin oder her. Heute ist es ihm ein Anliegen, über die damalige Unrechtszeit aufzuklären. „Ich bin schließlich ein Ossi, ein Asi und ein Wessi.“ Das könnten nur wenige von sich behaupten, sagte er augenzwinkernd.
Wie die Stigmatisierung bis heute nachwirkt
So reflektiert wie Pflug können aber nicht alle Betroffenen über die Stigmatisierung, ein „Asozialer“ zu sein, sprechen. „Der Begriff ,asozial‘ wurde genutzt, um Menschen zu kriminalisieren, zu stigmatisieren, die nicht dem sozialistischen Menschenbild entsprachen oder die aus den vielfältigsten Gründen nicht so zur Arbeit gegangen sind, wie sie es sollten“, sagte Eva Fuchslocher, Kulturwissenschaftlerin und Kuratorin der Ausstellung.
Fuchslocher hat schon viele Ausstellungen zum DDR-Unrecht kuratiert. Bei keinem Thema aber sei es so schwer gewesen, Betroffene zu finden, „die bereit sind, über ihre Geschichte zu sprechen“, sagte sie. Die Stigmatisierung wirkt offenbar auch heute noch nach. Die Tabuisierung des Themas in der Gesellschaft, die auch ein Schweigen der Betroffenen zur Folge habe, müsse beendet werden, forderte sie.
„Dieses Schreckensbild hat ganz klar eine politische Dimension und war auch systemstabilisierend.“
Klar wird bei der Podiumsdiskussion auch, dass das DDR-Regime versucht hat, die von ihr auserkorenen „Asozialen“ als Gefahr und schlechtes Vorbild für die Bevölkerung darzustellen. „Dieses Schreckensbild hat auch ganz klar eine politische Dimension und war auch systemstabilisierend“, sagte Fuchslocher.
Wie genau die Bevölkerung zum Paragraf 249 stand, lasse sich im Detail zwar nicht nachvollziehen, sagte die Ausstellungskuratorin. „Es gab aber schon eine gewisse Übereinstimmung zwischen der Bevölkerungshaltung und dem staatlichen Handeln in Bezug auf vermeintlich Asoziale“, befand sie. Im Hinterkopf dabei müsse man aber haben, dass in der Bevölkerung die Angst bestanden habe, selber als asozial stigmatisiert zu werden, sagte Fuchslocher.
Disziplinierung „damit niemand aus der Reihe tanzt“
Bei welchen Personengruppen wurde der Asozialenparagraf bevorzugt angewendet? Dieser Frage widmete sich der Historiker Michael Schäbitz, Mitkurator der Ausstellung.
Schäbitz sprach von fünf Gruppen. Da waren zuerst junge Leute aus zerrütteten Familienverhältnissen, die es ohnehin schon schwer hatten, ins Leben zu finden. Eine weitere Gruppe waren jene – im Gesetz explizit genannt – die der Prostitution nachgegangen sind. Dazu kamen Ausreiseantragsteller, Oppositionelle, Punks und andere Subkulturen. Sie alle – und über sie die ganze Bevölkerung – sollten diszipliniert werden, „damit niemand aus der Reihe tanzt“, verdeutlichte Schäbitz.
Wie schwierig es für die vom Paragraf 249 Betroffenen ist, eine Rehabilitierung zu erlangen, erläuterte Lasse Jacobsen, der als Rechtsanwalt unter anderem Strafverteidiger und Anwalt für DDR-Unrecht ist. Urteile, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprächen, könnten aufgehoben werden, sagte er und benannte konkret Fälle politischer Verfolgung. „Darunter fällt aber das ,asoziale Verhalten‘ gerade nicht“, so Jacobsen. Kämen noch andere „Straftaten“, wie etwa die Schuldung der Miete hinzu, würden Gerichte oft eine Rehabilitierung ablehnen.
Sichtbarkeit, Anerkennung des Leids und Entstigmatisierung
Jacobsen plädierte dafür, bei Rehabilitierungsverfahren, die aktuell fast ausschließlich schriftlich stattfänden, eine mündliche Anhörung der Betroffenen verpflichtend vorzusehen.
Einig waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion, dass die Ausstellung ein Beitrag sein kann, um den Betroffenen eine Stimme zu geben. Sichtbarkeit und Anerkennung des Leids sowie eine Entstigmatisierung seien Ziele der Ausstellung, sagte Franziska Kuschel von der Bundesstiftung Aufarbeitung, die die Ausstellung gefördert hat.
Mehr zum Thema lesen
Mario Röllig über seine Erlebnisse im Visier der Stasi: von der versuchten Anwerbung als Spitzel, einer gescheiterten Flucht und den Folgen für sein heutiges Leben.
Ex-DDR-Leichtathletin Gesine Tettenborn fordert bei einem Fachgespräch im Bundestag eine Gleichstellung von Dopingopfern mit politisch Verfolgten in der DDR.
Die Gedenkstätte-Berlin Hohenschönhausen ist einer der wichtigsten Erinnerungsorte für Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft.
Die multimediale Ausstellung „Erziehung durch Arbeit. ‚Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“ ist noch bis zum 1. März 2026 in den Räumen des Mauer-Mahnmals im Bundestag zu sehen. Sie ist dienstags bis sonntags von 11 bis 18 Uhr öffentlich zugänglich. Für Interessierte werden Führungen am 12. Februar um 11.30 Uhr, am 19. Februar um 13.30 Uhr sowie am 24. Februar um 16.30 Uhr angeboten. Der Eintritt ist frei.