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Meinungsfreiheit in Deutschland : "Niemand hat das Recht, nicht kritisiert zu werden"

Der Journalist und Jurist Ronen Steinke bemängelt eine Verengung der Meinungskorridore durch Polizei und Justiz und empfiehlt eine offene Debatte.

12.03.2026
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3 Min

Die in Artikel 5 des Grundgesetzes verbriefte Meinungs- und Pressefreiheit, ein zentraler Pfeiler unserer Demokratie, ist seit einiger Zeit Thema einer Debatte, in der Populisten und Verschwörungstheoretiker oft die lautesten Stimmen sind. Sie äußern Zweifel daran, ob man in diesem Land noch alles sagen dürfe, vielmehr werde die Meinungsfreiheit durch den Staat und eine am "Mainstream" orientierte Mehrheit massiv eingeschränkt. Diesen Vorwurf, gerichtet gleich an die Adresse "der Europäer", hatte vor gut einem Jahr auch US-Vizepräsident J.D. Vance erhoben.

Eine Mehrheit sieht die Meinungsfreiheit nicht gewährleistet

Was also ist dran an dem hartnäckig behaupteten Vorwurf? Immerhin sagen nach einer aktuellen Studie nur 47 Prozent der Befragten, sie hätten das Gefühl, dass man in Deutschland seine (politische) Meinung frei äußern könne. 1990 waren das noch 78 Prozent gewesen. Ein deutlicher Befund, den der promovierte Jurist und Journalist Ronen Steinke mit seinem Buch "Meinungsfreiheit", in dem er die These von einer überzogenen Verengung der Meinungskorridore überprüft, insgesamt bestätigt.

Foto: picture alliance/ABBfoto

Ende 2021 tauchten in Hamburg Aufkleber mit dem Satz "Andy, Du bist so ein Pimmel" auf, die sich gegen den damaligen Innensenator Andy Grote richteten. Die Affäre sorgte als "Pimmel-Gate" für Schlagzeilen. Die Hausdurchsuchung bei einem Verdächtigen sei nicht verhältnismäßig gewesen, stellte das Landgericht Hamburg dazu fest.

Anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Rechtspraxis kommt der Autor zu dem ernüchternden Ergebnis: Noch nie gab es hierzulande so viele und so strenge Gesetze zur Einschränkung der Meinungsfreiheit, bestimmte Äußerungen werden schlicht verboten. Zwar galt die Bundesrepublik schon immer als jener Staat der westlichen Welt, in dem - begründet mit der nationalen Geschichte - die meisten Sprachtabus bestanden und die schärfsten Strafvorschriften "gegen bloße Worte" herrschten. Doch gerade in den letzten zehn Jahren hat sich dieser Trend noch einmal nachdrücklich verstärkt, schreibt Steinke und lässt amtliche Statistiken sprechen.

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In sechs Kapiteln widmet er sich konkreten Konflikten um öffentliche oder in den unterschiedlichen Medien verbreitete Äußerungen. Dabei geht es um die politische Streitkultur, die Aufstachelung bis zur Volksverhetzung, Formen der Blasphemie, Nazivergleiche, Beleidigungen und Desinformation. Steinke beleuchtet Beispiele aus Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren und weist nach, dass einzelne Begriffe oder Sätze heute als strafbar bewertet werden, die früher noch als Ausdruck von Meinungsfreiheit geduldet wurden.

Schwammige Abgrenzungen und unterschiedliche Urteile vor Gericht

Der Autor respektiert "gute Absichten" hinter den Urteilen, merkt jedoch kritisch an, dass die Abgrenzung oft "schwammig" sei und dazu führe, dass unterschiedliche Instanzen zu verschiedenen Einstufungen kämen: So werde das Wort "Flitzpiepe" mal als "Synonym für Dummkopf, Trottel oder Depp" als Herabwürdigung von Polizeibeamten beurteilt, mal fand ein Richter im Duden eine kaum beleidigende Erklärung für den plattdeutschen Ausdruck: "eine Person, die man wenig ernst nimmt und über die man sich ärgert". Eine Ermessensentscheidung also für die einen, "ein Hauch von Willkür" für die anderen.


Ronen Steinke:
Meinungsfreiheit.
Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken - und wie wir es verteidigen.
Berlin Verlag,
Berlin 2026;
304 S., 24,00 €


Die Lage der Meinungsfreiheit in Deutschland ist eben komplex, und es würde sich lohnen, nicht bloß die juristischen Aspekte dieses Grundrechts in den Blick zu nehmen, sondern auch die soziologischen und demokratietheoretischen. Steinke konzentriert sich auf die Rechtspraxis, und die ist umfangreich und häufig folgenschwer genug, gerade auch für Betroffene von Hass, Hetze und Desinformation. Wer mag schon entscheiden, wann aus der digitalen Beschimpfung einer Politikerin ("Tusse", "Fetthaufen", "dümmste Außenpolitikerin der Welt") eine unverhohlene Anstiftung zu Gewalt wird? Oft sind radikale Parolen und physische Aggressivität nicht weit voneinander entfernt.

Dürfen Politiker im Netz also getrost als "Schwachkopf", "Rassist" oder "Kriegstreiber" gebrandmarkt werden, bevor die Justiz einschreitet? An dieser Frage scheiden sich - nicht zuletzt vor dem Hintergrund steigender Übergriffe gegen Amtspersonen und uniformierte Staatsdiener - die Geister. Steinke empfiehlt "offene und transparente Debatten", so lange sie gewaltfrei bleiben. "Niemand hat das Recht, nicht kritisiert zu werden", schreibt er. Menschen ließen sich nicht überzeugen, wenn man ihnen den Mund verbietet.

Sprache ist interpretierbar von allen Seiten

Andererseits sieht der Jurist natürlich auch die Kehrseite: Das Problem einer rechtlichen Bewertung öffentlicher Äußerungen bleibt, dass es keine objektiven Kriterien dafür gibt, wann Kritik in Verleumdung oder gar in den verbrämten Aufruf zu Gewalt mündet. Sprache ist interpretierbar, von allen Seiten. Die Grenze aber verläuft da, wo sie unter dem Gütesiegel der Meinungsfreiheit geeignet ist, etwa die Unversehrtheit von Politikern in Mitleidenschaft zu ziehen oder Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zu transportieren.