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Debatte über Bau von Unterkünften für Flüchtlinge : "Gebot der Menschlichkeit"

Ein Vorstoß der AfD zur Abschaffung der Sonderrechte beim Bau von Flüchtlingsunterkünften stößt bei allen anderen Fraktionen auf scharfe Ablehnung.

26.06.2025
True 2025-06-27T16:33:24.7200Z
2 Min

Ein Vorstoß der AfD-Fraktion, Sonderrechte im Baurecht für die Erstellung von Flüchtlingsunterkünften wieder abzuschaffen, ist bei den anderen Fraktion auf Empörung und strikte Ablehnung gestoßen. In einer Debatte am Mittwoch zu einem entsprechenden Antrag der Fraktion sprach Katalin Gennburg (Linke) von "rechter Hetze". Karoline Otte (Grüne) warf der AfD "Menschenfeindlichkeit" vor. Es gebe die Pflicht, Flüchtenden Obdach und Sicherheit zu bieten.

Foto: picture alliance / Bildagentur-online / Joko

Beim Bau für Flüchtlingsunterkünfte wie in Berlin Wilmersdorf gelten Sonderregelungen im Baurecht. Die AfD möchte dies ändern.

Auch Vertreter der Regierungskoalition wandten sich strikt gegen den Vorstoß der AfD, die planungsrechtliche Privilegierung für den Bau von Unterkünften für Geflüchtete aufzuheben. 

Wilhelm Gebhardt (CDU) sagte: "Die Unterbringung ist kein Zwang, sondern ein Gebot der Menschlichkeit - und zwar sowohl den betroffenen Flüchtlingen und Asylbewerbern gegenüber als auch gegenüber der eigenen Bevölkerung". Es sei besser, mit rechtlichen Erleichterungen Unterkünfte zu bauen, statt Turnhallen, Versammlungsräume und Hotels für die Unterbringung zu nehmen und Wohnungen anzumieten. "Das würde zu einer weiteren Spaltung in unserem Land führen, und das kann nicht unser Ziel sein." Philipp Rottwilm (SPD) warf der AfD vor, keinen Beitrag zur Migrationspolitik oder zum Baurecht zu leisten, sondern "reinen Populismus" zu betreiben.

Die Sonderregelungen verletzen laut AfD die kommunale Selbstverwaltung

In dem Antrag der AfD-Fraktion heißt es, die Bundesregierung habe massive rechtliche Privilegierungen zugunsten des Baus von Flüchtlingsunterkünften im Städtebaurecht verankert. Die derzeitige Fassung des Paragrafen 246 des Baugesetzbuches (BauGB) enthalte in den Absätzen 8 bis 14 umfassende Sonderregelungen zugunsten der Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber. 

Eine zentrale Folge ist nach Ansicht der AfD-Fraktion die "permanente Verletzung und Beschneidung der im Grundgesetz verbürgten kommunalen Selbstverwaltungsrechte". Die städtebaurechtliche Planungshoheit der Städte und Gemeinden werde durch bundesrechtliche Maßnahmen fortlaufend ausgehöhlt. Wenn Kommunen das erforderliche Einvernehmen für den Bau solcher Einrichtungen verweigern würden, werde das kommunale Einvernehmen durch staatliche bauaufsichtliche Entscheidungen ersetzt.

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Der gesamte Bestand an rechtsverbindlichen Bebauungsplänen und anderen städtebaurechtlichen Regelungen in Deutschland sei unter einen Änderungs- und Zugriffsvorbehalt zugunsten der Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern gestellt worden, so die AfD. Die Eingriffe ins Baurecht führten zu gravierende Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere wenn Umweltverträglichkeitsprüfung in ökologisch sensiblen Gebieten entfallen würden.

Carolin Bachmann (AfD) hatte den an den Bauausschuss überwiesenen Antrag mit dem Argument verteidigt, "kein klar denkender Mensch würde neben Grundschulen, Kindergärten und in Kleingartenanlagen Flüchtlingsunterkünfte bauen". Doch genau das geschehe, was Bachmann als "unfair" und "staatlich gelenkte Kolonisierung" bezeichnete. Die Bürger würden benachteiligt und seien gefährdet. Sie fühlten sich angesichts von Parallelgesellschaften und No-go-Areas “zunehmend fremd im eigenen Land”.