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Änderungen im Energie-Wirtschaftsrecht : Energiewende wird beschleunigt

Der Bundestag stimmt für Anpassungen des Energiewirtschaftsrechts, mehr Verbraucherschutz und bauplanungsrechtliche Erleichterungen.

14.11.2025
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3 Min

Das Energiewirtschaftsrecht wird verändert, um die Digitalisierung der Energiewende und die Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Der Bundestag hat am Donnerstagabend für die Änderung des Energiewirtschaftsrechts in veränderter Fassung gestimmt.

Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die Fraktionen von AfD und Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mit der Änderung des Energiewirtschaftsrechts soll zum einen der Verbraucherschutz gestärkt und zum anderen die Umsetzung der Energiewende beschleunigt werden.

Verbraucherschutz wird bei Energiefragen gestärkt

Der Schutz der Verbraucher wird unter anderem dadurch erhöht, dass Stromlieferanten, die Haushaltskunden beliefern, verpflichtet werden, Absicherungsstrategien gegen auffällige Preissteigerungen zu entwickeln und anzuwenden. Damit soll das Risiko von Preiseffekten wie in der Strompreiskrise vermieden werden.

Foto: picture alliance/imageBROKER/Robert Poorten

Beim Einbau digitaler Stromzähler hinkt Deutschland im internationalen Vergleich hinterher, nun soll der Smart-Meter-Rollout beschleunigt werden.

Netzanschlussverfahren sollen transparenter, verlässlicher, standardisierter und digitaler ausgestaltet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden unter anderem schnelle und unverbindliche Netzanschlussauskünfte eingeführt. Es wird eine weitergehende Nutzung von digitalen Netzanschlussportalen vorgesehen. Mit flexiblen Netzanschlussvereinbarungen wird zudem eine Möglichkeit geschaffen, vorhandene Kapazitäten besser zu nutzen.

Außerdem soll bei Wärmespeichern und untertägigen Wasserstoffspeichern die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit schneller erreicht werden. Dies sei in beiden Fällen zentral für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und den Ausbau des Wasserstoffnetzes, so die Bundesregierung. Großbatteriespeicher werden nun ausdrücklich eigenständig im Außenbereich privilegiert und bauplanungsrechtlich erleichtert zugelassen.

Als Besonderheit des Gesetzes gilt die aktive Teilnahme von Verbrauchern am Energiemarkt. Das sogenannte Energy Sharing ermöglicht es Bürgern, lokal und aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom direkt mit Nachbarn zu teilen oder gemeinsam zu verbrauchen. Bereits die Ampelregierung hat das Modell der direkten Bürgerbeteiligung und der kommunalen finanziellen Beteiligung als "ein Instrument für die Akzeptanz in der Energiewende" beschrieben. Der Gesetzentwurf dient darüber hinaus dazu, den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen. Obwohl der Einbau bei bestimmten Haushalten seit Anfang 2025 gesetzlich vorgeschrieben ist, beispielsweise bei einem Stromverbrauch von mehr als 6.000? Kilowattstunden (kWh), kommt die Umrüstung von analogen auf digitale Stromzähler hierzulande bisher nur schleppend voran.

Deutschland soll beim Smart-Meter-Rollout aufholen

Smart Meter gelten als ein zentraler Bestandteil der Energiewende, da sie die Digitalisierung des Stromnetzes ermöglichen und helfen, die schwankende Produktion aus erneuerbaren Energien wie Wind und Sonne mit dem Verbrauch auszubalancieren. Sie ermöglichen die Echtzeit-Erfassung und Übertragung von Verbrauchs- und Einspeisedaten, was die Steuerung des Netzes optimiert und die Basis für dynamische Stromtarife ist.

In Deutschland verfügen lediglich drei Prozent der Haushalte über digitale Messsysteme. Bei denen, die gesetzlich zur Nutzung verpflichtet wären, lag die Quote bei nur 14 Prozent, weit unter dem angestrebten Ziel. Ein Gesetz, dass der Bundestag 2016 verabschiedet hat, sieht vor, dass bis 2032 der flächendeckende Einbau solcher Zähler erfolgt sein soll.


Porträt von Alaa Alhamwi
Foto: Stefan Kaminski
„Die echten Herausforderungen der Energiewende bleiben wieder liegen.“
Alaa Alhamwi (Bündnis 90/Die Grünen)

In vielen anderen europäischen Ländern ist der Ausbau bereits deutlich weiter fortgeschritten. In Schweden, Norwegen und Finnland ist die Abdeckung nahezu vollständig. Im europäischen Durchschnitt nutzten Ende 2024 rund 63 Prozent aller Stromkunden einen Smart Meter.

Lars Rohwer (CDU) betonte, dass die Bundesregierung "mit diesem Gesetz die Energiepolitik wieder in ein geordnetes Fahrwasser bringt". Verbraucher, Produzenten und Energieunternehmen würden Erleichterungen spüren, außerdem "wird die Versorgungssicherheit gestärkt".

Grünen ist Tempo der Bundesregierung zu langsam

Nina Scheer (SPD) lobte die Änderungen, die durch das parlamentarische Verfahren Eingang in das Gesetz gefunden hätten, vor allem die Verbesserungen zum Energy-Sharing, mehr Netzintegration für erneuerbare Energien und die Privilegierung für Speicher im Außenbereich.

Christian Reck (AfD) kritisierte, die schwarz-rote Bundesregierung setze das rot-grüne Gesetz des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck nun weiter fort. Das Gesetz werde weder mehr Versorgungssicherheit bringen, noch würden Bürokratie abgebaut oder Prozesse vereinfacht, das Gegenteil sei der Fall. Das hätten die Anhörungen zum Gesetz gezeigt. Die Beschleunigung des Smart-Meter-Ausbaus nannte Reck "Eingriffe ins Eigentum".

Alaa Alhamwi (Grüne) gehen die Änderungen im Gesetz nicht weit genug. "Die echten Herausforderungen der Energiewende bleiben wieder liegen", sagte Alhamwi. Die Planungs- und Genehmigungsverfahren müssten weiter beschleunigt werden. Das derzeitige Tempo der Bundesregierung sei "viel zu langsam".

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