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Kennzeichnungspflicht in der Tierhaltung : Unternehmer sollen mehr Zeit bekommen

Die CDU/CSU und SPD wollen Lebensmittelherstellern eine um sieben Monate verlängerte Frist zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes einräumen.

06.06.2025
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2 Min

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist seit dem 24. August 2023 in Kraft. Unter anderem sieht es in Paragraf 40 Absatz 2 vor, dass kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet werden und die den Anforderungen dieses Gesetzes nicht entsprechen, weiterhin in Verkehr gebracht werden dürfen, bis die jeweiligen Bestände aufgebraucht sind.

Foto: picture alliance/Harald Dostal/picturedesk.com

Viele Verbraucher sind daran interessiert, dass die Tiere in den Ställen gute Bedingungen haben. Landwirte kritisieren Kontrollen und immer mehr Bürokratie.

Der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sieht nun vor, die Übergangsregelung des Paragrafen 40 Absatz 2 um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern, um den betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einzuräumen. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf, viele Wirtschaftsbeteiligte hätten angegeben, dass die ursprüngliche Frist nicht ausreichend sei - unter anderem, weil die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen Strukturen in den Ländern erst sehr spät geschaffen worden seien.

Landwirte brauchen laut SPD Planungssicherheit

Am Freitagmittag befasste sich erstmals der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Eingangs der Debatte sprach der Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer (CSU). Deutschland brauche die Nutztierhaltung, und gleichzeitig bewege die Menschen, wie die Tiere gehalten und wie mit ihnen umgegangen werde - und da könne noch einiges besser werden, gab der Minister zu Protokoll. Für Julian Schmidt (AfD) ist das Gesetz von der Vorgängerregierung "handwerklich schlecht gemacht" . Er frage sich, wie man es schaffen wolle, dass bei aller Bürokratie und Kontrolle die Landwirte von ihrer Arbeit leben können.


Zoe Mayer während ihrer Rede im Plenum
Foto: DBT/Werner Schüring
„Auch der Bürgerrat Ernährung hat diese Forderung nochmal bekräftigt.“
Zoe Mayer (Bündnis 90/Die Grünen)

Es gehe um mehr als nur eine Fristverlängerung, sagte SPD-Redner Jens Behrens. Perspektivisch müsse der von der Ampelregierung eingeschlagene Weg weiter gegangen werden. Die Landwirte bräuchten Planungssicherheit, und die müsse staatlich verbindlich sein.

Die Linke kritisiert, dass das Gesetz sich nur auf Schweine bezieht

Die Menschen unterstützten eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung und wünschten sich Transparenz bei der Tierhaltung, meinte Zoe Mayer (Bündnis 90/Die Grünen) - "übrigens auch der Bürgerrat Ernährung, der diese Forderung nochmal bekräftigt hat", sagte die Abgeordnete.

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Scharf ins Gericht mit dem Gesetz ging Linken-Politikerin Ina Latendorf. Das Gesetz, einst Vorzeigeinitiative, solle nun durch die Koalition geändert werden - seine Fehler aber würden nicht geheilt. So erfasse das Gesetz beispielsweise weiter nur Schweine, keine andere Tierart.

Noch grundsätzlicher fiel die kritische Bewertung durch den Christdemokraten Benedikt Büdenbender (CDU) aus: Das Gesetz sei von der Ampel in weiten Teilen an der Wirklichkeit vorbei geplant worden. Es handle sich dabei um ein bürokratisches Kontrollinstrument, das nicht nur kosmetisch angepasst, sondern, entsprechend des Koalitionsvertrags vom Kopf auf die Füße gestellt werden müsse. Nach halbstündiger Aussprache wurde die Vorlage an den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat überwiesen.