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Weitreichende Folgen : Regierung prüft Folgen des Urteils zum Nachtragshaushalt

Wie geht es nach dem Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 weiter mit Sondervermögen und Co.? Das will die Koalition nun prüfen. Die Union prüft derweil weitere Klagen.

17.11.2023
2024-03-11T13:25:11.3600Z
4 Min

Mit seinem Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Haushaltspolitik kräftig durcheinandergewirbelt. Die Bundesregierung will nun prüfen, welche Folgen der Spruch der Richterinnen und Richter für die Staatspraxis in Bund und Ländern hat. Klar scheint zu sein: Es geht um mehr als die 60 Milliarden Euro, die nun im Klima- und Transformationsfonds fehlen - was dort etliche Programme in Frage stellt.

Das Gericht hatte den Nachtragsetat aus drei Gründen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. So monierten die Richterinnen und Richter, dass der Nachtragshaushalt für 2021 rückwirkend, nämlich im Februar 2022, beschlossen wurde. Das verstoße gegen den "Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit". Ferner hatte die Koalition nach Auffassung des Gerichts "den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt". Heißt: Die Ampel hatte ihren Plan zu schlecht begründet.

Foto: picture-alliance/dpa/Kay Nietfeld

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wollen die Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts intensiv prüfen.

Richter: Nachtrag verstößt auch gegen die Prinzipien der Jährlichkeit und Jährigkeit

Die frisch ins Amt gekommene Koalition wollte seinerzeit ungenutzte Kreditermächtigungen des Jahres 2021 in den Klima- und Transformationsfonds überführen, um damit Ausgaben in späteren Jahren zu finanzieren. Diese Kreditermächtigungen hatte der Bundestag unter Aussetzung der Schuldenbremse beschlossen und mit der pandemischen Notlage begründet. Nach Auffassung der Koalition diente auch die Überführung der Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds der Bekämpfung der mittel- und langfristigen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Dieser Argumentation folgten die Verfassungsrichter und -richterinnen nicht.

Zudem führte das Gericht einen weiteren Grund an, warum der Nachtragsetat den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügte - die Buchungspraxis der Notlagen-Kredite. Aus Sicht der Richterinnen und Richter verstieß der Nachtrag auch gegen die Prinzipien der Jährlichkeit und Jährigkeit, da es eine zeitliche Entkoppelung zwischen der Feststellung der Notlage und dem tatsächlich geplanten Einsatz der Kreditermächtigung gab. Konkret moniert das Gericht damit, dass die Kreditermächtigungen als Schulden für das Jahr 2021 gebucht - unter Aussetzung der Schuldenbremse - , die Ermächtigungen aber tatsächlich erst deutlich später genutzt werden sollten. Diese "faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen" sei unzulässig.

Auch Klima- und Transformationsfonds betroffen

Es dürfte insbesondere dieser Punkt sein, der in den nächsten Tagen und Wochen intensiv geprüft wird. Denn nicht nur der Klima- und Transformationsfonds wurde während der Corona-Pandemie mit Kreditermächtigungen aufgepumpt, sondern auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds, aus dem unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse finanziert werden ("Doppel-Wumms"). Die Haushälter der Koalition erklärten kurz nach der Bereinigungssitzung am Freitag, die Auswirkungen des Urteils auf diesen Sondertopf bis zum finalen Haushaltsbeschluss klären zu wollen.


„Die Ampel darf uns nicht wieder durch rechtswidrige Manöver in ein Haushaltschaos stürzen, wie wir es gerade aktuell erleben.“
Christian Haase (CDU)

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) kündigte derweil an, dass die Union eine Klage gegen den WSF prüfe. Das erwägt die Fraktion wohl auch mit Blick auf den noch nicht beschlossenen Haushalt 2024, wie Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher am Freitag mitteilte. Es bestünden Zweifel über die zukünftige Berücksichtigung der Abflüsse aus den Sondervermögen, führte der Christdemokrat aus. Dieser Punkt sei alles andere als trivial. "Die Ampel darf uns nicht wieder durch rechtswidrige Manöver in ein Haushaltschaos stürzen, wie wir es gerade aktuell erleben", forderte Haase.

Kritik in Aktueller Stunde

Scharfe Kritik an der Ampel von Seiten der Opposition hagelte es am Donnerstag auch in einer von der Union beantragten Aktuellen Stunde zur Entscheidung aus Karlsruhe. Fraktionschef Merz nahm das Urteil zum Anlass, die Arbeit der Regierungskoalition grundsätzlich zu kritisieren. Die Koalition würde alle Einwände, die gegen ihre Politik vorgetragen werden, einfach beiseite wischen. Kritisch sah der Christdemokrat zudem, dass die Koalition die Haushaltsberatungen für den Etat 2024 fortsetze, obwohl absehbar sei, dass die Koalition dann einen Nachtragshaushalt werde vorlegen müssen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Achim Post, zeigte sich hingegen im Namen seiner Fraktion dankbar, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) "besonnen und klar" auf das Urteil reagiert hätten. Das sei "genau die richtige Haltung". In Richtung Merz sagte Post, es sei nun nicht "die Zeit für politische Winkelzüge, sondern für kluges Handeln und staatspolitische Verantwortung".

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, betonte, dass das Urteil nicht überraschend komme. Die Rechtslage sei schon vor dem Urteil völlig klar gewesen. Boehringer forderte in diesem Lichte ebenfalls eine Neuaufsetzung des Haushaltsprozesses für 2024.


„Sie haben dem Land Versprechen gegeben mit ungedeckten Schecks.“
Dietmar Bartsch (Die Linke)

Der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Andreas Audretsch sprach von einem "klaren Urteil". Damit stünden nun große Fragen der wirtschaftlichen Zukunft Deutschlands im Raum, sagte Audretsch und kritisierte Merz, dass er nicht einen Vorschlag dazu gemacht habe. Das sei ein "blanker Offenbarungseid".

Linke: "Historisches Debakel"

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Der Linken-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch sprach von einem "historischen Debakel" für die Koalition und den Finanzminister persönlich. Es sei keine Übertreibung zu sagen, dass die Koalition ihr Handwerk nicht verstehe. "Sie haben dem Land Versprechen gegeben mit ungedeckten Schecks", kritisierte Bartsch. Er forderte eine Steuerreform sowie mindestens eine Modifizierung der Schuldenbremse. Die Regierung müsse umsteuern: "Ansonsten war das gestrige Urteil der Anfang vom Ende dieser Bundesregierung."

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) wies Forderungen nach einer Abschaffung der Schuldenbremse und Steuererhöhungen zurück. Man sei nun an einem Wendepunkt: "Wir werden mit weniger Geld wirksamere Politik machen müssen als im vergangenen Jahrzehnt", sagte der Finanzminister.