Piwik Webtracking Image

Interview zum Nachtragshaushalt 2023 : "Klagen werden wir nicht"

Unions-Fraktionsvize Mathias Middelberg will nicht gegen den Nachtragshaushalt klagen. Für den Etat 2024 mahnt er eine sorgfältige Beratung an.

30.11.2023
2024-03-11T13:27:40.3600Z
5 Min

Herr Middelberg, hat es Sie nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Nachtragshaushalt 2021 überrascht, dass die Bundesregierung keinen Plan B für den Fall einer Niederlage in der Schublade hatte?

Matthias Middelberg: Das hat mich allerdings überrascht. Auch die Entscheidung selbst hat mich in ihrer Klarheit überrascht, aber gleichwohl muss eine Regierung auf alle denkbaren Varianten einer solchen Entscheidung eingestellt sein. Dass das offensichtlich in gar keiner Weise der Fall war, stellt dieser Regierung ein katastrophales Zeugnis aus.

Foto: Tobias Koch

Mathias Middelberg ist stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Haushalt, Finanzen und Kommunalpolitik. Dem Bundestag gehört er seit 2009 an.

Die Bundesregierung hat nun einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr eingebracht, der die bereits erfolgten Ausgaben aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds auf eine verfassungskonforme Grundlage stellen soll. Dazu will die Regierung vom Parlament einen Notlagenbeschluss, der zum Aussetzen der Schuldenbremse ermächtigt. Wie stehen Sie dazu?

Matthias Middelberg: Wenn diese Bundesregierung korrekt gehandelt hätte und nicht nach der falschen Buchungsregel, die man sich eigens in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben hat, hätten wir gar nicht die Notwendigkeit eines solchen Nachtragshaushalts. Dass wir jetzt erneut über den Haushalt 2023 verhandeln müssen, ergibt sich allein aus dem bewussten Fehlverhalten, der bewussten Umgehung der Schuldenbremse durch die Regierung.

Wie verfassungsfest ist das Aussetzen der Schuldenbremse für 2023 dann in Ihren Augen?

Matthias Middelberg: Die Bundesregierung begründet die Notlagensituation ja genau so, wie sie das Ende 2022 getan hat. Man kann das in gewisser Weise nachvollziehen, weil bei den Energiepreisen bis in das Frühjahr 2023 hinein dieselbe Situation geherrscht hat und auch beim Thema Ukraine. Insoweit scheint die Annahme einer Notlage jedenfalls nicht unvertretbar.

Sie ziehen also keine erneute Klage in Betracht?

Matthias Middelberg: Klagen werden wir nicht.

Als Sofortmaßnahme haben der Finanzminister und der Bundeskanzler das Ende der Strom- und Gaspreisbremse schon zum Ende dieses Jahres statt erst Ende März angekündigt. Ist dieser Schritt richtig?

Matthias Middelberg: Dieser Schritt ist zunächst insofern zwingend, als das Geld für die Energiepreisbremsen nicht mehr vorhanden ist. Der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds, der "Doppel-Wumms", ist ja für das Jahr 2024 wegen Verfassungswidrigkeit weggefallen. Das heißt, wenn die Regierung die Energiepreisbremsen fortsetzen wollte, müsste sie die Mittel dafür aus anderen Quellen bereitstellen.


„Es gibt noch viele andere Einsparmöglichkeiten, etwa beim Thema Bürokratie oder auch beim Thema personelle Aufblähung der Bundesministerien.“
Mathias Middelberg (CDU)

Was den regulären Haushalt für 2024 angeht, so zeichnet sich ab, dass er nicht mehr in diesem Jahr verabschiedet werden könnte. Ist das angesichts der durch das Urteil eingetretenen Lage vertretbar?

Matthias Middelberg: Ich halte es sogar für zwingend. Der Haushalt, wie er sich jetzt in der Beratung befindet, kann so nicht beschlossen werden, weil für die Ersetzung der wegfallenden Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds kein Raum ist. Das heißt, die deshalb fehlende Summe von vielleicht 15 bis 20 Milliarden Euro für das nächste Jahr muss man aus anderen Quellen bereitstellen. Deswegen wäre es richtig, den Haushalt 2024 vollständig neu aufzusetzen. Inhaltlich bedeutet das, dass die Regierung jetzt ernsthaft daran gehen muss, Aufgaben zu priorisieren und eben auch zu sparen.

Nun hat Bundeskanzler Scholz in seiner Regierungserklärung am Dienstag vor allem klar gemacht, wo nicht gespart werden soll, nämlich beim Klimaschutz, bei der Modernisierung der Wirtschaft und auch beim sozialen Zusammenhalt. Wie realistisch ist es denn, diese Ziele im Rahmen der Schuldenbremse alle einzuhalten?

Matthias Middelberg: Ich finde, dass durchaus Sparpotentiale und Umschichtungspotentiale erkennbar sind. Wir geben mittlerweile jeden zehnten Euro aus dem Haushalt nur für Bürgergeld aus. Gleichzeitig haben wir vier Millionen Bürgergeldempfänger, die erwerbsfähig sind, also arbeiten könnten. Wenn wir es schaffen würden, nur eine Million davon in Beschäftigung zu bringen, würde das allein für den Bundeshaushalt eine Entlastung von bis zu 30 Milliarden Euro jedes Jahr bedeuten. Es gibt noch viele andere Einsparmöglichkeiten, etwa beim Thema Bürokratie oder auch beim Thema personelle Aufblähung der Bundesministerien. Wir haben vor zehn Jahren in den Bundesministerien 18.000 bis 19.000 Mitarbeiter gehabt, gegenwärtig sind es über 30.000. Und schließlich ist beim Thema Klimainvestitionen, die durchaus wichtig sind, auch daran zu denken, dass man nicht nur auf den Einsatz von öffentlichem Kapital setzt, sondern sehr viel stärker auf die Förderung des Einsatzes von privatem Investitionskapital. Dann könnte man sehr viel im Klimaschutz erreichen bei deutlich geringerem Einsatz von öffentlichen Mitteln.


„Inhaltlich bedeutet das, dass die Regierung jetzt ernsthaft daran gehen muss, Aufgaben zu priorisieren und eben auch zu sparen.“

Und wie sieht es aus mit den Subventionen für die Ansiedlung von Zukunftsindustrien wie den geplanten Chipfabriken? Wären die dann haltbar?

Matthias Middelberg: Die wären grundsätzlich haltbar, wenn die Bundesregierung dann im Haushalt auch umschichtet. Ich will mal sehr deutlich sagen: Unsere Klage richtete sich nicht gegen den Klima- und Transformationsfonds. Das Verfassungsgericht hat auch nicht, wie viele fehlerhaft schreiben, über den Klimafonds entschieden, sondern es hat über die verfassungswidrige Buchungstechnik der Bundesregierung entschieden. Die Bundesregierung kann die fehlenden Mittel im Klimafonds jederzeit ersetzen aus dem Kernhaushalt. Nur müsste sie dann wirklich umschichten und auch sparen.

Von dem Karlsruher Richterspruch sind auch die Länder betroffen, auch dort gibt es Sondervermögen. Nun haben sich Ministerpräsidenten auch aus Ihrer Partei offen für Forderungen von SPD und Grünen gezeigt, die Schuldenbremse zu reformieren. Wie stehen Sie dazu?

Matthias Middelberg: Die Länder haben nach dem Grundgesetz eine etwas strengere Schuldenregel als der Bund. Deswegen kann man Verständnis dafür haben, dass hier Sorgen geäußert werden. Aber wir reden im Moment über die Schuldenbremse auf der Bundesebene. Da sehe ich keinen Reformbedarf. Die Schuldenbremse auf der Bundesebene hat hinreichend Flexibilität. Sie erlaubt strukturell eine gewisse Neuverschuldung und hat darüber hinaus eine Konjunkturkomponente. Deshalb kann der Bund im nächsten Jahr Kredite von zirka 22 Milliarden Euro aufnehmen, weil die Konjunktur nicht so günstig läuft. Und sie beinhaltet die Möglichkeit, in Notlagen eben auch die Schuldenbremse für ein Jahr auszusetzen. Diese Varianten der Flexibilität sind hinreichend.

Mehr zum Thema

Christian Lindner, Robert Habeck und Olaf Scholz auf der Regierungsbank
17 Milliarden Euro Loch im Etat 2024: Koalition sucht nach Antworten auf die Haushaltskrise
Nach dem Urteil zum Nachtragshaushalt ringt die Ampel um gemeinsame Lösungen in der Haushaltspolitik. Aus der Opposition kommen erste Rufe nach Neuwahlen.
Ein Abbild eines hochgehaltenen und eines nach unten zeigenden Daumens
Gastkommentare: Sollte Deutschland die Schuldenbremse aufweichen?
Muss die Politik nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts die Schuldenbremse aufweichen? Hannes Koch und Manfred Schäfers im Pro und Contra.
Habeck, Scholz und Lindner an Rednerpulten
Weitreichende Folgen: Regierung prüft Folgen des Urteils zum Nachtragshaushalt
Wie geht es nach dem Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 weiter mit Sondervermögen und Co.? Das will die Koalition nun prüfen. Die Union prüft derweil weitere Klagen.

Heißt das, auf dieser Basis ließe sich auch ein Kompromiss zwischen der Position Ihrer Fraktion und den Anliegen der Ministerpräsidenten aus der Union finden?

Matthias Middelberg: Für den Bund jedenfalls steht eine Renovierung der Schuldenbremse nicht an.

Wie bewerten Sie, dass Finanzminister Lindner ausgerechnet jetzt seinen für den Haushalt zuständigen Staatssekretär Werner Gatzer in den Ruhestand schickt?

Matthias Middelberg: Ich halte das für problematisch, denn Herr Gatzer ist das ausführende Organ. Herr Gatzer hat den Auftrag erhalten, die Buchungsregeln im Haushaltsrecht so zu verändern, dass es möglich war, nach außen hin zu sagen, man halte die Schuldenbremse ein, indem man die Schuldenaufnahme in vergangene Jahre zurückbuchen, gleichzeitig aber riesige Schuldenberge in Schattenhaushalte aufnehmen konnte. Der Auftraggeber dieser Aktion war offensichtlich der Bundeskanzler höchstselbst. Wenn man also Herrn Gatzer jetzt in den einstweiligen Ruhestand versetzt, dann müssten sich auch die politisch Verantwortlichen fragen, ob nicht auch für sie persönlich Konsequenzen in Rede stehen.