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Bis 2030 soll in der EU der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendverbrauch auf 42,5 Prozent steigen. Deutschland kommt derzeit auf 22,4 Prozent.

Schnellere und einfachere Genehmigungen : Schub für Erneuerbare Energien

Bundestag beschließt vereinfachte Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutz- und Wasserrecht. Die Opposition kritisiert "Schleifung" von Umweltschutzstandards.

11.07.2025
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2 Min

Immissionsschutz und Wasserrecht wirken bislang wie ein Hemmschuh bei der Zulassung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien wie Windkraft und Photovoltaik (PV).

Das soll sich künftig ändern: Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition einen von Union und SPD eingebrachten Gesetzentwurf in der zuvor vom Umweltausschuss geänderten Fassung beschlossen. Immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren sollen damit außerhalb von Beschleunigungsgebieten vereinfacht und verkürzt werden. Vorgesehen sind unter anderem Höchstfristen, zentrale Ansprechpartner und ab 21. November ausschließlich digitale Verfahren.

“Omnibusgesetz” soll mehrere Gesetze ändern

Die Koalition schaffe durch die geplanten Änderungen im Bundeswasserstraßengesetz, Windenergieflächenbedarfsgesetz und Baugesetzbuch einen "Beschleunigungs-Booster" für erneuerbare Energien, sagte Nina Scheer (SPD). Zur Steuerung des Windenergieausbaus werde aber auch festgeschrieben, dass dem "überragenden öffentlichen Interesse" nach Erreichen des Flächenziels "Genüge getan ist". Darauf habe man sich im Koalitionsvertrag geeinigt.

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Mark Helfrich (CDU) betonte, man setze europäische Vorgaben um, die schon "längst hätten umgesetzt sein müssen". Viele Projekt-Verantwortliche warteten "händeringend" darauf. Gleichzeitig korrigiere man "Webfehler" der Vorgängerregierung und regle die Beteiligung von Luftverkehrsbehörden und Bundeswehr. Die Ampel hatte bereits 2024 Anlauf genommen, die entsprechenden Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Ihr Gesetzentwurf war aber aufgrund des Koalitionsbruchs nicht mehr abschließend im Bundestag beraten worden.

Branche fürchtet Unsicherheit durch Regulierungslücke

Im parlamentarischen Verfahren war deshalb nun Eile geboten, Branchenvertreter drängten auf eine schnelle Umsetzung und warnten auch in einer öffentlichen Anhörung Anfang Juli im Bundestag  vor einer Regulierungslücke. Tatsächlich hätten bis zum 21. Mai Teile der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht umgesetzt werden müssen, weshalb die EU-Kommission im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete. Vor zwölf Tagen lief auch die EU-Notfallverordnung aus, die bisher übergangsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien antreiben sollte.

Die Opposition lehnte dennoch den Gesetzentwurf ab: Kathrin Uhlig (Grüne) und Lorenz Gösta Beutin (Linke) signalisierten zwar Unterstützung für das Ziel, kritisierten aber die Umsetzung - insbesondere die "pauschale Schleifung von Standards bei Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen". "Unklare Rechtsbegriffe" drohten außerdem zu Unsicherheit bei Unternehmen und Behörden zu führen und den Ausbau letztlich auszubremsen. Grundsätzlich gegen den Ausbau erneuerbarer Energien wandte sich die AfD. Michael Blos bezeichnete das Gesetz als "Genehmigungsdiktat", mit dem "Windräder und Solarfelder im Eilverfahren durchgewinkt" werden sollten.

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