Vor 65 Jahren : Recht auf staatliche Hilfe beschlossen
Das Bundessozialhilfegesetz regelte ab dem 4. Mai 1961 die staatliche Unterstützung neu. Steigende Arbeitslosenzahlen sorgten für immer mehr Empfänger.
Dass der Staat Bedürftigen helfen soll - das hat sich schon in den 1880er Jahren in der Sozialgesetzgebung des Kaiserreiches unter Reichskanzler Otto von Bismarck niedergeschlagen. Ein echter Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung wurde aber erst in der Bundesrepublik mit dem Bundessozialhilfegesetz geschaffen.
Steigende Arbeitslosenzahlen lassen den Empfängerkreis der Sozialhilfe in den 1970er Jahren anwachsen. Wie hier in Duisburg im Dezember 1978 demonstrierten deutschlandweit Menschen gegen Arbeitslosigkeit.
Es regelte das alte Fürsorge- und Armenrecht neu und sollte "das Recht der öffentlichen Fürsorge auf neue gesetzliche Grundlagen stellen und es der heutigen sozialen Situation anpassen", erklärte Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU) 1960 im Bundestag. Nach kontroversen Debatten und mehreren Änderungsanträgen wurde das Gesetz am 4. Mai 1961 verabschiedet.
Mehr Empfänger als erwartet
"Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfe soll ihn soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; hierbei muss er nach seinen Kräften mitwirken", hieß es darin. Die staatliche Sozialhilfe wurde als Hilfe zum Lebensunterhalt oder in besonderen Lebenslagen - etwa durch Ausbildungs-, Kranken- oder Blindenhilfe - gewährt.
Ging man 1961 noch davon aus, dass es nur wenige Bedürftige geben wird, ging die Entwicklung in eine andere Richtung: Steigende Arbeitslosigkeit in den 1970er Jahren, Spätaussiedler und die Wiedervereinigung ließen die Zahl der Empfänger steigen. Darauf reagierte Anfang der 2000er ein anderer Gerhard Schröder: Der SPD-Kanzler brachte damals die "Hartz"-Gesetze auf den Weg.
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