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Zum 1. April wird der Besitz und Anbau von Cannabis für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben für den Eigenkonsum erlaubt sein. In der Länderkammer gab es keine Mehrheit dafür, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken und es so vorerst auszubremsen.

Entscheidung der Länderkammer : Grünes Licht für Wachstum und Cannabis

Der Bundesrat verzichtet auf einen Einspruch zur Legalisierung von Cannabis und stimmt nach monatelangem Ringen auch dem Wachstumschancengesetz zu.

22.03.2024
2024-03-22T16:56:32.3600Z
2 Min

Es werde eine interessante Sitzung des Bundesrats werden, leitete die amtierende Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD), im Hauptberuf Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, die Tagung der Länderkammer am Freitagmorgen ein. Es lag eine lange Agenda mit 60 Tagesordnungspunkten vor den Ländervertretern. Für die Bundesregierung stand einiges auf dem Spiel, die anwesenden Regierungsvertreter dürften durchaus nervös gewesen sein, ob die Länder zentralen Regierungsprojekten zum Durchbruch verhelfen, sie stoppen oder verzögern würden.

Gespaltenes Sachsen in leidenschaftlicher Debatte

Besonders leidenschaftlich debattierten die Vertreter der Bundesländer über die Legalisierung von Cannabis. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) warnte vor mehr Verkehrstoten, mehr Krebstoten, da Cannabis meist in Zusammenhang mit Tabak konsumiert werde, sowie mehr Todesfällen als direkte Folge des Konsums der Droge. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) erklärte: "Ich werde einer Legalisierung von Drogen nicht zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt." Er berichtete von persönlichen Erfahrungen mit Patienten, die aufgrund psychischer Erkrankungen infolge von Cannabis-Konsum zu keiner Tätigkeit mehr in der Lage seien. Sachsens Gesundheitsminister Martin Dulig (SPD) kündigte daraufhin in einem spontanen Wortbeitrag an, dem Anrufen des Vermittlungsausschusses nicht zuzustimmen. Sachsen gab damit ein geteiltes Votum ab. Folglich galt Sachsen Stimme als ungültig. Insgesamt fand sich keine Mehrheit für einen Einspruch gegen das Gesetz, so dass die Bundesregierung es nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zuleiten kann.


„Ich werde einer Legalisierung von Drogen nicht zustimmen, auch wenn das Ärger in meiner sächsischen Koalition gibt.“
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU)

Über gute Nachrichten durfte sich die Wirtschaft freuen. Der Bundesrat stimmte dem Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz zu, das der Bundestag bereits am 23. Februar gebilligt hatte. Die Wirtschaft wird damit um 3,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet, wie Schwesig erklärte. Sie betonte die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten für Wohnimmobilien, eine verbesserte Forschungsförderung sowie "mehr Rentengerechtigkeit" infolge der veränderten Regeln zur Doppelbesteuerung von Renten.

Bundesrat stoppt Update für das Onlinezugangsgesetz

Gegen das Gesetz wandte sich unter anderem Bayerns Staatsminister Florian Hermann (CSU). Er forderte eine umfassendere Entlastung von 30 Milliarden Euro sowie die Fortführung der Subventionierung von Agrardiesel. Als Gegenfinanzierung schlug er vor, das Heizungsgesetz zu streichen und auf die Erhöhung des Bürgergelds zu verzichten.

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Der Bundesrat gab auch grünes Licht für das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz. Dieses enthält unter anderem den umstrittenen Abbau von Agrardieselsubventionen.

Einen Einspruch gab es auch nicht gegen das Krankenhaustransparenzgesetz. Dieses hatte der Vermittlungsausschuss nicht verändert. Die Bundesregierung hatte allerdings eine Protokollerklärung abgeben zu Themen der Krankenhausfinanzierung. Mit dem Gesetz soll bald in ganz Deutschland ein staatlicher Online-Atlas über Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser informieren.

Gestoppt hat der Bundesrat hingegen das zustimmungspflichtige Onlinezugangsgesetz, mit dem ein erleichterter digitaler Zugang zu Behördendienstleistungen möglich werden sollte. Laut Agenturberichten hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) unmittelbar daraufhin angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

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