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Gesetzesverschärfung abgelehnt : Mietwucher setzt weiterhin Ausnutzung voraus

Linke und Bundesrat wollen zu hohe Mieten leichter bestrafen. Eine Mehrheit im Bundestag dafür gibt es jedoch nicht. Die SPD zeigt sich aber offen für Veränderung.

07.11.2025
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2 Min

Die Linke ist mit ihrem Vorschlag, Mietwucher leichter und härter zu bestrafen, am Donnerstag im Bundestag gescheitert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf lehnten die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit von Union, SPD und AfD ab.

Foto: picture alliance / Ipon

Die Linke hat den „Mieten-Notstand” ausgerufen. Am Tag nach der Ablehnung ihres Gesetzentwurfs versammelten sich prominente Mitglieder der Fraktion zu einer Protestaktion im Berliner Parlamentsviertel.

Die Linke hatte sich mit ihrem Entwurf an Initiativen des Bundesrates orientiert, die die Länderkammer in der vergangenen und in dieser Wahlperiode erneut eingebracht hatte. Mietwucher kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Voraussetzung dafür ist zum einen, dass die Miete 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Zum anderen muss der Vermieter ein "geringes Angebot an vergleichbaren Räumen" ausnutzen. 

Linke und Bundesrat: Mietwucher kann kaum geahndet werden

Allerdings, so argumentieren Bundesrat und Linke, hat der Bundesgerichtshof mit seiner Rechtsprechung die Latte so hoch gelegt, dass Verstöße in der Praxis kaum verfolgt werden können. So müsse beispielsweise nachgewiesen werden, dass der Vermieter subjektiv die Ausnutzung der Lage des Mieters erkennt. Vorgeschlagen wird deshalb - neben einer Verdoppelung des Bußgeldes -, bestrafen zu können, wenn ein "geringes Angebot an vergleichbaren Räumen" vorliegt. Auf eine Ausnutzung durch den Vermieter käme es nicht mehr an.


„Wer aus Wohnungsnot Profit schlägt, der soll dafür auch spürbar zur Verantwortung gezogen werden.“
Hakan Demir (SPD)

Die Linke verspricht sich davon, dass "illegale Mieten" in Deutschland endlich verfolgt werden, wie Caren Lay in der Debatte sagte. Schon jetzt seien zu hohe Mieten verboten, könnten aber nicht verfolgt werden. Unterstützung bekam die Fraktion von den Grünen, die eine solche Verschärfung auch schon vorgeschlagen hatten. "Wer dem nicht zustimmt, der kümmert sich tatsächlich nur um die Miethaie", sagte der Grünen-Abgeordnete Till Steffen.

Sozialdemokraten setzen auf Kommissionsvorschläge zum Mieterschutz

Die Regierungsfraktion SPD ist für die Verschärfung grundsätzlich auch offen, lehnte sie aber dennoch ab: "Wer aus Wohnungsnot Profit schlägt, der soll dafür auch spürbar zur Verantwortung gezogen werden", sagte Hakan Demir und verwies auf eine von der Regierung eingerichtete Kommission, die Vorschläge dazu erarbeiten soll.

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Die Union bleibt hingegen skeptisch. Jan-Marco Luczak verwies darauf, dass in Berlin just ein Vermieter wegen Mietwuchers ein Bußgeld und eine Mietrückzahlung von zusammen rund 50.000 Euro aufgebrummt bekommen hat. Auch in Frankfurt am Main seien innerhalb von drei Jahren mehr als 1.200 Verfahren erfolgreich abgeschlossen worden. 

Das gesetzliche Instrumentarium sei vorhanden, es gebe aber ein "Vollzugsdefizit", sagte Luczak. Der Christdemokrat führte zudem verfassungsrechtliche Bedenken gegen die im Bundesrat von den unionsgeführten Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen vorgeschlagene Regelung an.

Auch Rainer Galla warnte für die AfD-Fraktion, dass das Bundesverfassungsgericht eine solche Regelung kippen würde. Er warf den Befürwortern des Entwurfs vor, Vermieter pauschal zu diffamieren und "unter Generalverdacht" zu stellen. Die tatsächlichen Probleme am Wohnungsmarkt seien beispielsweise zu hohe Baukosten durch Bürokratie und Auflagen sowie eine falsche Migrationspolitik, die die Nachfrage nach Wohnraum - und damit die Preise - nach oben treibe.

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