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Vorstoß der AfD gegen Hausdurchsuchungen : "Schamlos und ungeniert"

Die AfD möchte Hausdurchsuchungen der Justizbehörden wegen Hass und Hetze im Internet unterbinden. Die anderen Fraktionen lehnten dies jedoch strikt ab.

10.10.2025
True 2025-10-10T14:50:03.7200Z
2 Min

Alle übrigen Fraktionen haben am Freitag einen Vorstoß der AfD-Fraktion zurückgewiesen, die Möglichkeiten der Behörden zur Durchführung von Hausdurchsuchungen einzuschränken. Die Fraktion hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, wonach bei sogenannten Ehrverletzungsdelikten künftig keine Hausdurchsuchungen mehr erlaubt sein sollen. Mit Blick auf die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Meinungsfreiheit sei der heutige Zustand unhaltbar, heißt es in dem zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesenen Entwurf.

AfD will gesamte Systematik grundrechtskonform ausrichten

Tobias Matthias Peterka (AfD) erklärte, Einschüchterung und verkappte Bestrafung ohne Gerichtsurteil sei "einer Demokratie nicht würdig und gehört sofort unterbunden". Er sprach von "Räumkommandos", die Bürger morgens aus dem Bett werfen würden. Wegen der Bezeichnung "Schwachkopf" sei eine Familie mit behindertem Kind "hochgenommen" worden. Die gesamte Systematik müsse wieder grundrechtskonform ausgerichtet werden. Es gebe kein Politiker-Recht auf Dünnhäutigkeit und kein Recht auf unverhältnismäßige Bestrafung.

Foto: picture alliance/dpa/TNN

Wie beim „Bundesweiten Aktionstag gegen Hasspostings” im Jahr 2022 in Berlin kommt es nach Beleidigungen im Netz immer wieder zu Hausdurchsuchungen.

Axel Müller (CDU) sagte, eine Hausdurchsuchung werde nicht einfach so durchgeführt. Neben einem Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens müsse eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Auffinden von Beweismitteln vorliegen und es eine Entscheidung eines unabhängigen Gerichts geben, das die Dinge sorgfältig prüfe, bevor es einen solchen Grundrechtseingriff gegen die Unverletztlichkeit der Wohnung genehmige. Wegen einer Bagatelle werde keine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die AfD wolle mit ihrem Vorstoß die eigene Anhängerschaft vor Strafverfolgung bewahren.

SPD: AfD ist Strafverfolgung zuwider

Lena Gumnior (Grüne) verwies wie auch andere Redner auf die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel, die viele andere Menschen nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) angezeigt habe. Das Verhalten der eigenen Parteichefin skandalisiere jetzt der AfD-Gesetzentwurf. So heuchlerisch sei der parlamentarische Arm des deutschen Rechtsextremismus, kritisierte die Abgeordnete.

Mahmut Özdemir (SPD) bezeichnete den Entwurf als "schamlos und ungeniert". Der AfD sei eine Strafverfolgung zuwider und sie wolle sie deshalb abschaffen. Dreist sei, dass sich die AfD hinter der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit von Artikel 5 des Grundgesetzes verstecke.

Linke: Hausdurchsuchungen werden gebraucht

Luke Hoß (Linke) sagte, Hausdurchsuchungen würden gebraucht, um Beweise zu sichern, "wenn die rechte Hetzbande wieder von der Tastatur aus queere Menschen und welche mit Migrationsgeschichte, Frauen und alle sonst, die nicht in Ihr völkisch-nationalistisches Weltbild passen, im Internet beleidigt". Die AfD wolle die Schwelle für Hass und Hetze gegen andere Menschen möglichst niedrig halten.

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