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Keine Mehrheit für Vorstöße von Grünen und Linken : Schwarzfahren bleibt eine Straftat

Die SPD stimmt gegen die Gesetzentwürfe von Linken und Grünen, will aber mit der Union das Schwarzfahren "entkriminalisieren". Diese lehnt das aber entschieden ab.

17.04.2026
True 2026-04-17T08:47:24.7200Z
2 Min

Das Fahren ohne Fahrschein bleibt eine Straftat. CDU/CSU, SPD und AfD lehnten am Donnerstagnachmittag Vorstöße von Grünen und Linken für eine "Entkriminalisierung" des Schwarzfahrens ab. Beide Gesetzentwürfe hatten zum Ziel, Paragraf 265a des Strafgesetzbuches zu streichen. Dieser stellt das "Erschleichen von Leistungen", darunter auch das Fahren ohne Fahrschein, unter Strafe. Im Fall einer Verurteilung droht in der Regel eine Geldstrafe, auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ist möglich. 

Grüne: Betreffender Paragraf verschärft soziale Probleme 

Befürworter einer Streichung verweisen unter anderem darauf, dass vor allem Menschen in Armut bestraft und in vielen Fällen dann Ersatzfreiheitsstrafen verhängt würden, da die Betroffenen die Geldstrafe nicht zahlen könnten. Das führe zu hohen Haftkosten und binde wertvolle Ressourcen der Justiz. Über den Paragrafen wird seit Jahren strittig diskutiert.

Foto: picture alliance / dpa

Fahrkartenkontrolle im Nahverkehr: Grüne und Linke sowie die SPD wollen das Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch streichen.

Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte in der Debatte, dass der Paragraf soziale Probleme verschärfe. Kluge Rechtspolitik müsse handeln, sagte Limburg und verwies darauf, dass auch der Richterbund und der Deutsche Anwaltverein eine Reform befürworteten. 

Für Die Linke stellte Luke Hoß klar: “Wer zu wenig Geld für Fahrkarten hat, ist alles andere als kriminell.” Der Linken-Abgeordnete drängte - erfolglos - die SPD dazu, für die Streichung zu stimmen, hatte doch die Bundesjustizministerin angekündigt, eine entsprechende Gesetzesänderung zu prüfen.

SPD: Zivilrechtliche Sanktionen reichen aus

Zudem hatte sich zuvor Carmen Wegge in der Debatte klar für eine Streichung ausgesprochen. Der Straftatbestand passe nicht in ein "modernes Strafrecht", kriminalisiere er doch "Vertragsbrüche, die in anderen Bereichen des Lebens rein zivilrechtlich behandelt werden", sagte die Sozialdemokratin. Mit dem "erhöhten Beförderungsentgelt" gebe es eine solche zivilrechtliche Sanktion auch bereits. Das Nein zu den Entwürfen begründete Wegge mit der Hoffnung, gemeinsam mit dem Koalitionspartner eine Streichung umzusetzen.

Redner der Union machten allerdings deutlich, dass sie schon die Grundannahmen der Kritiker nicht teilten, etwa die mutmaßliche Belastung der Justiz. Vielmehr diene der Paragraf im "maßvollen Umfang der Ordnung des Zusammenlebens", sagte Axel Müller (CDU). Bestraft würden nur "beharrliche Rechtsbrecher", da im Regelfall ein Verfahren eingestellt statt Anklage erhoben würde. Zudem gebe es die Möglichkeit, Geldstrafen in Raten abzuzahlen oder gemeinnützige Arbeit zu leisten, sagte der Christdemokrat.

Ablehnung kam auch von der AfD. Tobias Matthias Peterka (AfD) warf Grünen und Linken vor, "selbstverständliche Errungenschaften einer zivilisierten Gesellschaft" schleifen zu wollen.

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