Wahl am Freitag : Wahlausschuss benennt Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht
Der Richterwahlausschuss des Bundestages hat Vorschläge für drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Wahlen sollen am Freitag stattfinden.
Am Freitag, dem 11. Juli 2025, steht die Wahl von drei Richterinnen und Richtern für das Bundesverfassungsgericht auf der Tagesordnung des Bundestages. Der Wahlausschuss für die Richter des Bundesverfassungsgerichts hat dazu am Montagabend entsprechende Wahlvorschläge vorgelegt.
Prof. Dr. Günter Spinner wird demnach als Nachfolger für den Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat Dr. Josef Christ vorgeschlagen. Auf den Richter des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat Dr. Ulrich Maidowski soll laut Vorschlag des Gremiums Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold folgen. Zur Wahl als Nachfolgerin für die Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat Prof. Dr. Doris König schlägt der Wahlausschuss Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vor.
Drei der 16 Verfassungsrichter-Stellen müssen neu besetzt werden
Für die Wahl von Verfassungsrichtern ist eine Zweitdrittelmehrheit nötig. Die Wahl ist geheim. Die 16 Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Ein im vergangenen Jahr eingeführter Ersatzwahlmechanismus regelt, dass im Fall einer Blockade der Richterwahl in einem Wahlorgan das jeweils andere Wahlorgan die Wahl vornehmen kann.

In diesem Jahr stehen drei Verfassungsrichterwahlen im Bundestag an. Für die Zwei-Drittel-Mehrheit werden künftig wohl auch die Stimme der Linken benötigt.

Die Wahl von Verfassungsrichtern wird immer wieder als intransparent kritisiert. Beteiligte entgegnen, genau das sichere die hohe Akzeptanz des Gerichts.

Das Bundesverfassungsgericht wacht über das Grundgesetz - damit hilft es auch dem Bundestag, die Verfassung einzuhalten und weiterzuentwickeln.