Betriebsrenten-Gesetz : Eine Chance für kleinere Firmen
Experten stellen in einer Anhörung klar, dass Betriebsrenten auch in kleinen Firmen mehr angeboten werden müssen und fordern weitere Schritte der Regierung.
Während über die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau und die Mütterrente wegen der Kosten noch heftig gestritten wird, läuft der Gesetzentwurf zur Stärkung der Betriebsrenten eher geräuschlos durch die parlamentarischen Beratungen.
In der Öffentlichkeit zieht dieser Baustein des Rentenpaketes der Bundesregierung ebenfalls wenig Aufmerksamkeit auf sich. Relativ konfliktarm lief dementsprechend auch die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag dieser Woche zu dem Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz ab.
Gesetzentwurf soll betriebliche Altersversorgung erheblich vereinfachen
Mit dem Gesetz will die Regierung erreichen, dass Betriebsrenten auch in nichttarifgebundenen und damit häufig kleineren Unternehmen mehr in Anspruch genommen werden als bisher. Das Abfindungsrecht soll flexibler und das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Dies vereinfache die betriebliche Altersversorgung erheblich, ist die Regierung überzeugt. Außerdem soll die steuerliche Förderung der Betriebsrenten von Beschäftigten mit geringem Einkommen verbessert werden.
In der Anhörung bewerteten die Sachverständigen den Entwurf als ersten wichtigen Schritt, dem aber weitere Schritte folgen müssten.
Lutz Mühl vom Bundesarbeitgeberverband Chemie bewertete es als positiv, dass Branchen, die sich über einen Tarifvertrag einem bestehenden Betriebsrentenmodell anschließen und die Organisations- und Durchführungsmöglichkeiten verwenden, sich selbst nicht mehr an der Durchführung beteiligen müssen. Das sei eine wichtige Klarstellung.
Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, sei aber "kein großer Wurf", befand Beate Petry von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Nötig wäre es aus ihrer Sicht, die Doppelverbeitragung abzuschaffen und die Sozialversicherungsgrenze an die Steuerfreiheitsgrenze anzupassen.
Neue Form der Betriebsrente muss laut DGB-Vertreter an einen Tarifvertrag gebunden sein
Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betonte, um die Chance der reinen Beitragszusage möglichst vielen Arbeitgebern und Beschäftigten zu eröffnen, müsse die Bezugnahme auf ein bestehendes Sozialpartnermodell "auch für Unternehmen aus Branchen anderer Gewerkschaftsorganisationen möglich sein".
Die neue Form der Betriebsrente sollte auf keinen Fall ohne Tarifvertrag möglich sein, machte Ingo Schäfer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) deutlich. Gebe es keine Tarifverträge, habe der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kofinanzierung des Arbeitgebers und kein Mitspracherecht bei dem ausgewählten Produkt, warnte er.
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