"Jetzt kaufen, später bezahlen" : Schuldenfallen beim Online-Shopping werden entschärft
Um Verbraucher vor Überschuldung zu schützen, werden neue Bezahlmodelle künftig EU-weit stärker reguliert. Grünen und Linken geht das nicht weit genug.
Allzu impulsive Online-Käufer sollen künftig vor sich selbst geschützt werden, bevor sie in die Schuldenfalle tappen. Der Bundestag verabschiedete am Freitagmorgen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem vor allem die Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Für den noch geänderten Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei Ablehnung von AfD, Grünen und Linken. Die Richtlinie hätte eigentlich bis zum 20. November 2025 umgesetzt werden müssen, wie auch Redner von Grünen und Linken kritisch anmerkten.
Konkret werden die Vorgaben für sogenannte Allgemein-Verbraucherdarlehen verschärft und der Anwendungsbereich ausgeweitet. Umfasst sind künftig auch unentgeltliche und kurzfristige Darlehen unter 200 Euro und entsprechende Zahlungsaufschübe. Das trifft vor allem auf das im Online-Handel beliebte Bezahlmodell "Buy now, pay later" ("Jetzt kaufen, später bezahlen") zu. Die Regelung ist durch die Sorge begründet, dass vor allem junge Menschen ihre finanzielle Situation falsch einschätzen und durch überhastete Kaufentscheidungen in die Verschuldung tappen. Anbieter solcher Bezahlmodelle sollen künftig die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden sicherstellen und ein Darlehen nur dann ausgeben dürfen, wenn eine Rückzahlung wahrscheinlich ist.
Klarna aus Schweden ist einer der bekanntesten Zahlungsdienstleister, die auf "Buy now, pay later" setzen. Dieses Geschäftsmodell wird nun stärker reguliert.
Dazu gibt es Vorgaben, wie tief diese Prüfung durchgeführt werden muss und welche Daten zum sogenannten Scoring wie genutzt werden dürfen und welche nicht, etwa Aktivitäten aus sozialen Netzwerken oder Gesundheitsdaten. Ferner müssen Kreditgeber künftig Nachsicht gegenüber in Schwierigkeiten geratenen Verbrauchern walten lassen, etwa durch Anpassung von Laufzeiten oder Stundungen von Raten, bevor ein Kreditvertrag gekündigt oder eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.
Koalition setzt Ausnahme für Debitkarten mit Zahlungsaufschub durch
Gegenüber dem Regierungsentwurf nahmen die Koalitionsfraktionen noch diverse Änderungen vor. So werden Debitkarten, die einen Zahlungsaufschub von bis zu 40 Tagen ermöglichen, nicht unter die Regulierung fallen; klar gefasst wurden auch Regelungen, die sicherstellen sollen, dass der Kauf auf Rechnung grundsätzlich ebenfalls davon ausgenommen ist.
Änderungen wird es auch bei Dispo-Krediten geben. Banken sollen diesen Kredit künftig nicht mehr mit unmittelbarer Wirkung kündigen dürfen, sondern eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten müssen. Auch muss vor der Einleitung einer Zwangsvollstreckung dem Verbraucher künftig angeboten werden, die Dispo-Schulden in zwölf gleichen Monatsraten zurückzuzahlen.
Bei Allgemeinen Verbraucherdarlehen kann zudem künftig auf die Schriftform verzichtet werden. Sprich: Es reicht eine E-Mail, um einen solchen Kreditvertrag abzuschließen.
SPD: Überschuldung ist ein gesellschaftliches Problem
In der abschließenden Debatte betonte Nadine Heselhaus (SPD) die Notwendigkeit der Regulierung neuer Kredit- und Geschäftsmodelle. Überschuldung sei nicht nur ein wirtschaftliches Problem, sondern vor allem ein gesellschaftliches. "Wer in einer Schuldenspirale steckt, verliert oft auch ein Stück Kontrolle über das eigene Leben", so Heselhaus. Durch die höheren Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung würden Menschen nun davor geschützt, überhaupt erst in die Schuldenspirale zu geraten.
Für die Unionsfraktion betonte Susanne Hierl, dass mit dem Gesetz der Verbraucherschutz auf den aktuellen Stand gebracht werde. Allerdings dürfe er nicht zur Bevormundung führen und an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen. Daher sei es der Unionsfraktion wichtig gewesen, den Kauf auf Rechnung nicht unnötig zu regulieren. Der Übergang von der Schrift- auf die Textform sei längst überfällig gewesen, betonte die Christsoziale: "Wer im Jahr 2026 noch an der Schriftform festhält, hat die digitale Realität schlicht nicht verstanden."
Grüne kritisieren Abkehr von der Schriftform bei Onlinekrediten
Dem widersprach für die Grünen Stefan Schmidt entschieden. "Bei Onlinekrediten auf die Schriftform zu verzichten, ist genau das Gegenteil von Verbraucherschutz." Schmidt kritisierte zudem, dass die Koalition auch in anderen Bereichen zu viele Schutzlücken lasse.
Ähnlich argumentierte für die Linksfraktion Christin Willnat. "Diese Systeme sind nicht darauf ausgelegt, Menschen vor Risiken zu schützen, sie sind darauf ausgelegt, Konsum zu erleichtern und die Risiken unsichtbar zu machen", sagte Willnat. Die neuen Regelungen gingen zwar in die richtige Richtung, blieben aber da stehen, wo es weitergehen sollte, etwa hinsichtlich eines wirksamen Widerrufsrechts, "echtem Übereilungsschutz" und Transparenz beim Scoring.
Für die AfD-Fraktion nannte Stefan Möller den Entwurf ein "Lehrbuchbeispiel für schlechte Gesetzgebung". Der Koalition gehe es nur darum, eine "übergriffige EU-Richtlinie" umzusetzen. "Ob das für den Rechtsanwender Sinn ergibt, ist für Sie völlig belanglos." Gegen Überschuldung müsse frühzeitig Wissen vermittelt werden, meinte Möller. "Wer den Dreisatz nicht beherrscht, der ist ein potenzielles Opfer für Überschuldung."
Gesetz zur Schuldnerberatung hängt im Bundesrat
Der nun im Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Länderkammer muss aber noch über einen weiteren Gesetzentwurf zur Umsetzung eines Teils der Verbraucherkreditrichtlinie entscheiden, den der Bundestag bereits im November 2025 verabschiedet hatte.
Dieser regelt den von der EU-Richtlinie vorgesehenen Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten. Die Länder stören sich an der aus ihrer Sicht ungelösten Finanzierungsfrage der Schuldnerberatung. Wann sich die Länderkammer dem Entwurf abschließend widmen will, ist noch nicht bekannt.
Förderung von E-Autos rückwirkend möglich
Der beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet zudem noch eine von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Änderung, die gar nichts mit Allgemein-Verbraucherdarlehen zu tun hat: die Förderung von E-Autos. Die Koalition hatte sich im November des vergangenen Jahres auf ein Förderprogramm für Elektromobilität verständigt, das vor allem Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen zugutekommen soll, und aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird. Gefördert werden soll der Kauf beziehungsweise das Leasing von elektrisch betriebenen Fahrzeugen; die Höhe der staatlichen Unterstützung soll sich zum einen am Haushaltseinkommen und zum anderen am Fahrzeugtyp orientieren. Für vollelektrische Fahrzeuge gibt es demnach eine maximale Förderung von 6.000 Euro, für Plug-In-Hybride fällt die Förderung geringer aus.
Nach Auskunft der Bundesregierung soll es ab Mai möglich sein, die Förderung zu beantragen. Sie soll für Fahrzeuge gelten, die im Jahr 2026 erstmals zugelassen worden sind. Das soll auch dann der Fall sein, wenn der zugrundeliegende Vertrag bereits vor Beantragung der Förderung geschlossen worden ist. Damit dies zuwendungsrechtlich möglich ist, wurde eine entsprechende gesetzliche Grundlage in Form eines Gesetzes „zur Förderung klimaneutraler Mobilität“ geschaffen.