Henning Otte heißt der neue Wehrbeauftragte : Reserveoffizier wird "Anwalt der Soldaten"
Der Bundestag hat den CDU-Abgeordneten Henning Otte zum neuen Wehrbeauftragten gewählt. Er soll die Bundeswehr kontrollieren und die Rechte der Soldaten schützen.
Mit der Bundeswehr ist Henning Otte schon lange verbunden - biografisch wie politisch, als Reserveoffizier und als Parlamentarier. Nun hat ihn der Bundestag zum neuen Wehrbeauftragten gewählt. Für den CDU-Abgeordneten aus Niedersachsen stimmten am vergangenen Mittwoch in geheimer Wahl 391 Abgeordnete - und damit deutlich mehr, als die Fraktionen der Regierungskoalition zusammen haben. 188 Parlamentarier wollten dem Wahlvorschlag der Koalition nicht folgen, 28 enthielten sich der Stimme.

Der neue Wehrbeauftragte: Henning Otte (CDU).
Otte kann auf eine 20-jährige Erfahrung als Parlamentarier und Verteidigungspolitiker zurückblicken. Bei der Wahl von 2005 zog der heute 56-jährige Christdemokrat aus Niedersachsen erstmals über die Landesliste in den Bundestag ein. Vier Jahre später errang er dann erstmals das Direktmandat für den Wahlkreis Celle-Uelzen, das er seitdem erfolgreich verteidigte. Dem Verteidigungsausschuss gehörte Otte seit seiner ersten Legislaturperiode ununterbrochen an und war auch dessen stellvertretender Vorsitzender in der vergangenen Wahlperiode. Zwischen 2014 und 2021 leitete er zudem die Arbeitsgruppe Verteidigung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und war deren verteidigungspolitischer Sprecher.
Den ersten ganz handfesten Kontakt mit der Bundeswehr hatte der auf dem elterlichen Hof in der Lüneburger Heide aufgewachsene Otte bereits nach dem Abitur beim Panzerbataillon 333 in Celle. Er durchlief die Ausbildung zum Reserveoffizier und verließ die Truppe als Leutnant der Reserve. Nach seiner zweijährigen Dienstzeit schlossen sich eine Ausbildung zum Bankkaufmann und ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg sowie Tätigkeiten bei der Sparkasse Celle und als Prokurist in einem mittelständischen Unternehmen an.
Parlamentarische Kontrolle und die Grundrechte der Soldaten
Eine lange Einarbeitungszeit als Wehrbeauftragter wird Otte wegen seiner verteidigungspolitischen Expertise nicht benötigen. Seine neue Tätigkeit unterscheidet sich dennoch deutlich von der eines Bundestagsabgeordneten. Das 1956 geschaffene und im Grundgesetz verankerte Amt des Wehrbeauftragten als "Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle", so ist es in Artikel 45b des Grundgesetzes formuliert, versteht sich streng überparteilich. Sein Mandat als Abgeordneter wird Otte niederlegen.
Mehr zum Hilfsorgan des Parlaments

Zum Ende der Amtszeit mahnt die Wehrbeauftragte Eva Högl das Personalproblem erneut als das größte Problem der Bundeswehr an - und befeuert die Wehrpflicht-Debatte.

Der Wehrbeauftragte soll die Bundeswehr kontrollieren und die Grundrechte in der Soldaten schützen. Das sorgt seit Bestehen des Amts mitunter für politischen Streit.
Zur parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte gehört laut Grundgesetz vor allem der "Schutz der Grundrechte" der Soldaten, die sich gemäß dem Wehrbeauftragten-Gesetz unabhängig vom Dienstgrad "ohne Einhaltung des Dienstwegs unmittelbar an den Wehrbeauftragten" mit Eingaben wenden dürfen. Gerne wird der Wehrbeauftragte deshalb auch als "Anwalt" oder "Kummerkasten der Soldaten" bezeichnet. Rund 2.500 solcher persönlicher Eingaben gingen in den vergangenen fünf Jahren bei Ottes Amtsvorgängerin Eva Högl ein. Für die Bearbeitung dieser Eingaben und seiner anderen Aufgaben stehen dem Wehrbeauftragten rund 50 Mitarbeiter an seinem Dienstsitz in Berlin zur Verfügung.
Wehrbeauftragter hat Recht auf Akteneinsicht und unangekündigte Truppenbesuche
Der Wehrbeauftragte hat zudem das Recht, jederzeit alle Dienststellen und Truppenteile der Bundeswehr - auch unangemeldet - zu besuchen, Akteneinsicht zu nehmen und Berichte über Disziplinarverfahren zu verlangen und selbst Vorgänge an die für die Einleitung von Straf- oder Disziplinarverfahren zuständigen Stellen zuzuleiten. Einmal im Jahr muss er dem Bundestag einen Jahresbericht übergeben, über den im Verteidigungsausschuss und im Plenum beraten wird. Er kann sich aber auch jederzeit von sich aus an den Bundestag wenden.