Vor 50 Jahren : Aus für die "Hausfrauenehe"
Am 8. April 1976 stimmt der Bundestag für eine Reform des Ehe- und Familienrechts. Zuvor hatte es einer Einigung im Vermittlungsausschuss bedurft.
"Diese Reform soll für die Gleichberechtigung der Frauen auch in der Ehe sorgen und die gesetzliche Fixierung der Ehefrauen auf die Hausfrauenrolle beseitigen", formulierte Alfred Emmerlich (SPD) am 8. April 1976 das Ziel des neugefassten Ehe- und Familienrechts im Bundestag. Das Parlament verabschiedete an diesem Tag einen im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss - nachdem Politik und Öffentlichkeit jahrelang kontrovers diskutiert hatten.
Ob das rollenfixierte Modell der sogenannten Hausfrauenehe oder die Schuldfrage im Falle einer Scheidung: Vieles, was sich im Recht niederschlug, galt in der damaligen Bundesrepublik "nach allgemeiner Anschauung überholt", hieß es im Gesetzentwurf der rot-gelben Bundesregierung von 1973.
Frauen am Herd? In den 1970er Jahren setzte die Koalition von SPD und FDP Reformen im Ehe- und Familienrecht durch.
Die SPD hatte schon Ende 1967 im Bundestag gefordert, eine Kommission einzusetzen, die eine "Reform des Ehe- und Scheidungsrechts" vorbereiten solle. Entsprechende Gesetzentwürfe, die 1971 und 1972 von der sozialliberalen Koalition vorgelegt wurden, konnten wegen der vorgezogenen Neuwahlen im Herbst 1972 nicht mehr verabschiedet werden. Das gelang erst im Dezember 1975.
CDU vermisst in der Reform des Eherechts den Schutz des “treuen Ehegatten”
Damals beschlossen die Abgeordneten das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts. Es schuf unter anderem die gleiche Rechtsstellung beider Ehepartner und ein Unterhaltsrecht, wonach der wirtschaftlich Stärkere für den Schwächeren nach der Scheidung einzustehen hat; für den Fall einer Scheidung wurde das Verschuldungsprinzip abgeschafft und ein Zerrüttungsprinzip eingeführt, das nicht einvernehmliche Scheidungen nach dreijähriger Trennung von Tisch und Bett ermöglichte; durch einen Versorgungsausgleich wurden die während der Zugewinngemeinschaft erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehegatten aufgeteilt; schließlich wurde das Familiengericht geschaffen.
Die Opposition fürchtete vor allem, dass die Ehe, die doch eigentlich auf Lebenszeit geschlossen wurde, weniger wert werden könnte. Weil die Reform Scheidungen erleichterte, warnte etwa Carl Otto Lenz (CDU), die Ehe verkomme zu einer "leicht scheidbare(n) Gelegenheitsgemeinschaft". Das neue Gesetz gebe "dem treuen Ehegatten keinen Schutz".
Nachdem der Bundestag also im Dezember 1975 zugestimmt hatte, rief der Bundesrat im Januar 1976 mit der dortigen Unionsmehrheit den Vermittlungsausschuss an. Die Länderkammer hatte mehrere Änderungswünsche formuliert, unter anderem bei der sogenannten Härtescheidung. Außerdem sollten die Verpflichtungen, die sich aus einer Ehe ergeben, konkretisiert werden.
Aus der CDU/CSU-Fraktion hieß es im April 1976 schließlich, "im Großen und Ganzen" sei ein Kompromiss zustande gekommen, "mit dem man leben kann". Einige Unionsabgeordnete hatten jedoch angekündigt, nicht zuzustimmen. Letztlich nahmen die Vorlage des Vermittlungsausschusses sowohl Bundestag als auch Bundesrat an. Nebenbei wurde damals auch das Namensrecht neu geregelt. Ehepaare konnten nun entweder den Nachnamen des Mannes oder den der Frau als Ehenamen führen. Auch Doppelnamen wurden möglich, indem ein Ehepartner seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen konnte. Wenn sich ein Ehepaar über den Namen nicht einig war, kam der Name des Mannes zum Zug. Aber wer wird sich schon vor der Eheschließung streiten?
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