Mit Daten zu Innovationen : Hoffnung auf Schub für datengetriebene Geschäftsmodelle
Mehr Kontrolle für Verbraucher, besserer Zugang für Unternehmen und neue Aufgaben für Behörden: Der Bundestag stimmt für die Umsetzung von zwei EU-Datengesetzen.
Es ist ein Thema, das alle betrifft: Daten. Egal, ob von der Heizung, der elektrischen Zahnbürste oder vom Sprachassistenten gesammelt, liegen sie viel zu oft ausschließlich bei den Herstellern. Dabei könnten sie neben Industrie, Mittelstand und Start-ups auch von Verbrauchern genutzt werden. Genau das soll nach dem Willen der Bundesregierung nun verstärkt passieren. Am Donnerstag verabschiedete der Bundestag zwei Gesetzentwürfe der Regierung zum Datenzugang und zum Nutzbarmachen von Daten für digitale Geschäftsmodelle sowie für Innovation und Forschung.
Für das im parlamentarischen Verfahren noch veränderte Daten-Governance-Gesetz ("Data Act") stimmten neben Union und SPD auch Bündnis 90/Die Grünen. Dagegen votierte die AfD, die Linksfraktion enthielt sich. Den geänderten Entwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz nahm das Plenum mit der Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung von Grünen und Linken an.
Auch im sogenannten "Smart Home" will der Data Act für Erleichterungen sorgen. Künftig sollen die Daten von Geräten wie Heizungen, Stromzählern oder Fenstersensoren leichter kombiniert werden: Ist ein Fenster geöffnet, regelt die Heizung automatisch herunter, unabhängig vom Hersteller.
Der Data Act verfolgt das Ziel, Produkt- oder Dienstdaten besser nutzen zu können. Das Durchführungsgesetz ergänzt die EU-Regeln um nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen. Demnach soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) unter anderem zentrale Anlaufstelle werden und Beschwerden bearbeiten. Die Aufsicht über datenschutzrechtliche Fragen soll bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegen.
Mit dem Daten-Governance-Gesetz soll ein nationaler Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen geschaffen werden - das sind Stellen, die Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke spenden. Die BNetzA soll unter anderem für die Anmeldung und Registrierung sowie die Überwachung dieser zuständig sein. Das Statistische Bundesamt soll zur zentralen Informationsstelle werden.
Grüne und Linke fordern Open-Data-Gesetz
In der Debatte lobte Grünen-Politikerin Jeanne Dillschneider das Daten-Governance-Gesetz als wichtigen Baustein der europäischen Datengesetzgebung.
Beim Data-Act-Umsetzungsgesetz monierte sie, dass Kritikpunkte aus der Sachverständigenanhörung zur zentralen Zuständigkeit der BfDI nicht ausgeräumt worden seien, und warnte vor zusätzlicher Komplexität. An die Bundesregierung gerichtet forderte sie, bei der Datennutzung weiter voranzugehen und "ein Open-Data-Gesetz und echtes Transparenzgesetz" vorzulegen.
Das forderte auch Sonja Lemke (Die Linke). Sie mahnte mit Blick auf die steigende Anzahl der Aufgaben der BNetzA gut ausgestattete Behörden an, um die Regeln auch durchsetzen zu können. Zum Data Act sagte sie, der Entwurf bleibe hinter dem zurück, was möglich gewesen wäre.
Koalition bessert bei Chancen von kleinen und mittleren Unternehmen und Start-Ups nach
Von Seiten der AfD kam harsche Kritik an beiden Gesetzen. Michael Kaufmann (AfD) sprach von einem "Bürokratieprogramm gegen die eigene Wirtschaft", hohen Kosten und einer Aufblähung der Bundesnetzagentur zu einer "regulatorischen Mammutbehörde". Zudem drohe eine Flut von Rechtsstreitigkeiten, prognostizierte Kaufmann.
Redner der schwarz-roten Koalition zeigten sich zufrieden mit den gefundenen Kompromissen. Unionspolitiker Konrad Körner (CSU) sah eine "grundlegende Bündelung von Zuständigkeiten auf Bundesebene". Zudem sei es gelungen, auf bestehende Strukturen wie etwa dem Metadatenportal GovData aufzubauen und Spielräume bei der Gebührenordnung zu nutzen, um etwa kleinen und mittelständischen Unternehmen und Start-ups faire Chancen zu bieten.
Auch SPD-Digitalpolitikerin Carolin Wagner zeigte sich zufrieden und betonte, dass Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog gestrichen und die Compliance-Last für Unternehmen reduziert worden seien. Außerdem sorgten die Koalitionsfraktionen dafür, dass die Evaluierung der nationalen Aufsichts- und Behördenstruktur spätestens bis 2028 erfolge, betonte Wagner.
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