Schub für datengetriebene Geschäftsmodelle? : Deutschland macht sich auf den Weg in die Datengesellschaft
Schwarz-Rot möchte die Bundesrepublik zum Vorreiter einer sicheren und innovativen Datenwirtschaft machen. Das Ziel: Das Entwicklungspotenzial von Daten zu heben.
Ob beim morgendlichen Joggen mit der Smartwatch, beim Einschalten der Waschmaschine per App oder unterwegs im E-Auto: Immer mehr Geräte produzieren jede Menge Daten. Dass diese ein Rohstoff mit steigendem Wert sind, dürfte im KI-Zeitalter niemanden mehr verwundern. Bislang bleiben die meisten dieser Daten allerdings dort, wo sie entstehen - bei den Herstellern. Für Unternehmen und Verbraucher sind sie oft nicht zugänglich. Dabei ließen sie sich nutzen: für Reparaturen, für Wartung und Analyse, für effizientere Maschinen und höhere Produktivität.
Das Statistische Bundesamt soll zur zentralen Informationsstelle für die Vermittlung von Daten in öffentlicher Hand werden.
Genau darüber hat der Bundestag am Freitag erstmals beraten. Anlass war die erste Lesung von zwei Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Datenzugang und zum Nutzbarmachen von Daten für digitale Geschäftsmodelle sowie für Innovation und Forschung.
Das betreffe neben Industrie, Mittelstand und Start-ups auch Verbraucher, sagte Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Viel zu oft lägen Daten dort, wo sie entstehen - "hinter einer Wand." Genau hier setzten die EU-Verordnungen an, die für mehr Fairness beim Zugriff sorgten und Kooperationen einfacher machten, so der Minister mit Blick auf vernetzte Produkte, Maschinen und die Cloud. Die Gesetzentwürfe übersetzten die europäischen Vorgaben "innovationsfreundlich und ohne Goldplating", sagte Wildberger und kündigte an, auch die Umsetzung in der Praxis im Auge behalten zu wollen.
Bessere Nutzung von Produkt- und Dienstdaten
Die beiden Gesetzentwürfe dienen der Konkretisierung von EU-Vorgaben im Data Act und im Data Governance Act. Der Data Act der EU enthält Bestimmungen mit dem Ziel, Produktdaten oder Dienstdaten besser nutzen zu können. Das Data Act-Durchführungsgesetz ergänzt die EU-Regeln um nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen. Demnach soll die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Anlaufstelle Beschwerden bearbeiten, Ablehnungen von Datenzugangsgesuchen an die EU-Kommission melden, Streitbeilegungsstellen zulassen und die Weitergabe von Daten an Forschungseinrichtungen fördern. Die Aufsicht über datenschutzrechtliche Fragen soll bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit liegen.
„Der Data Act gibt uns Menschen ein Stück Entscheidungsmacht über erzeugte Daten zurück.“
Der Data Governance Act verfolgt das Ziel, die Entwicklung eines Datenbinnenmarktes und einer vertrauenswürdigen und sicheren Datengesellschaft und -wirtschaft voranzutreiben. Der Gesetzentwurf für das Daten-Governance-Gesetz soll den nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen schaffen - also Stellen, die Daten für gemeinwohlorientierte Zwecke spenden.
Zuständige Behörden sollen hierfür die Bundesnetzagentur und das Statistische Bundesamt werden. Die Netzagentur soll unter anderem für die Anmeldung und Registrierung sowie die Überwachung zuständig sein. Das Statistische Bundesamt wird zur zentralen Informationsstelle und soll öffentliche Stellen bei der Entscheidung über die Weiterverwendung geschützter Daten unterstützen.
AfD warnt vor neuer Bürokratie und hohen Kosten
Rückendeckung für die Vorlagen kam aus den Reihen der schwarz-roten Koalition: Die Digitalpolitikerin Ronja Kemmer (CDU) sagte, diese verbesserten die Grundlage für eine moderne und souveräne Datenökonomie. Carolin Wagner (SPD) sprach von einem "guten digitalpolitischen Regelwerk, das Datenschutz, Innovation und Wettbewerb in ein sorgfältiges Gleichgewicht" bringe. Sie regte an, im parlamentarischen Verfahren sicherzustellen, dass die Bundesnetzagentur während des gesamten Beschwerdeverfahrens Ansprechpartner sei.
Die beiden Gesetzentwürfe auf einen Blick
🔬 Das Act-Durchführungsgesetz enthält Bestimmungen mit dem Ziel, Daten mehr und besser nutzen zu können . Es ergänzt die EU-Vorgaben durch nationale Verfahrens-, Zuständigkeits- und Sanktionsregelungen.
💡Das Daten-Governance-Gesetz soll den nationalen Rahmen für die Weiterverwendung geschützter Daten der öffentlichen Hand, für Datenvermittlungsdienste und für datenaltruistische Organisationen schaffen.
⚖️ Der Data Act ist EU-weit am 12. September 2025 direkt anwendbares Recht geworden. Der Data Governance Act gilt bereits seit 24. September 2023 unmittelbar.
Kritik kam aus der Opposition: Michael Kaufmann (AfD) kritisierte, dass die EU-Verordnungen längst geltendes Recht seien und nationale Parlamente die Vorlagen nur noch abnickten. Besonders kritisch sehe er, dass der Data Act es Behörden erlaube, den Zugang zu Daten zu erzwingen - etwa bei Notlagen wie Naturkatastrophen oder Pandemien -, führte Kaufmann aus. Zudem schüfen die Regelungen neue Bürokratie, verursachten hohe Kosten und entzögen der Wirtschaft dringend benötigte Fachkräfte.
Grüne sehen Daten als Machtinstrumente
Auf die übergeordnete Ebene des Themas verwies Jeanne Dillschneider (Grüne). Daten seien eine "große geopolitische Machtfrage unserer Zeit", sagte sie - angefangen von Tiefsee-Datenkabeln über Satelliten bis hin zu medizinischen Geräten im Alltag wie vernetzten Insulinpumpen oder Blutdruckmessern. "Der Data Act gibt uns Menschen ein Stück Entscheidungsmacht über erzeugte Daten zurück", sagte sie. Mit Blick auf die Gesetzentwürfe kritisierte Dillschneider, dass die Bundesnetzagentur ausreichend Ressourcen brauche. Die bisher veranschlagten Mittel halte sie nicht für ausreichend.
Darauf verwies auch Sonja Lemke (Linke). Sie monierte, dass der Data Act rein wirtschaftlich gedacht sei und Nutzerinnen und Nutzern nicht das Recht gebe, vollständig über diese Daten zu verfügen. "So bleiben die meisten IoT-Geräte kleine Spione im Wohnzimmer", sagte Lemke. Am Data Governance Act bemängelte die Abgeordnete, dass ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung bestimmter Daten als Open Data fehle.
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