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Die Bundesnetzagentur ist künftig für die Aufsicht von Diensteanbietern wie Plattformen und Suchmaschinen zuständig. Diese müssen gegen illegale Inhalte vorgehen.

Digitale-Dienste-Gesetz : Viele neue Aufgaben für die Bundesnetzagentur

Der Bundestag berät erstmals über die Umsetzung des Digital Services Acts in Deutschland. Die Opposition kritisiert diese als zu spät und fordert Nachbesserungen.

19.01.2024
2024-03-11T09:13:09.3600Z
2 Min

Illegale Inhalte, die schnell gelöscht werden, weniger gefälschte Produkte und: weniger Hassrede auf Internetplattformen - mit dem Digital Service Act (DSA) will die Europäische Union erreichen, dass das Internet ein besserer Ort wird. Zur nationalen Umsetzung hat die Bundesregierung nun ihr Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vorgelegt, über das der Bundestag am Donnerstag erstmals debattierte. Während die DSA-Verordnung Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Regierung die Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland. Die federführende Beratung wird im Digitalausschuss erfolgen.

Erstes Verfahren gegen Plattform X im Dezember 2023

In der Debatte verwies die Parlamentarische Staatssekretärin im Digitalministerium, Daniela Kluckert (FDP), auf das seit Dezember 2023 in Brüssel laufende Verfahren gegen die Plattform X (vormals Twitter). In Deutschland sei man hingegen zuständig für kleinere Plattformen mit weniger als 45 Millionen Nutzern pro Monat. In jedem Mitgliedstaat werde es einen unabhängigen Koordinator für digitale Dienste geben, der unter anderem Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern entgegennehme. Dieser werde bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein und im Bereich des Jugendschutzes eng mit den jeweiligen Landesmedienanstalten zusammenarbeiten, sagte sie.

Kluckert betonte, man habe sich "an der einen oder anderen Stelle" eine schnellere Umsetzung gewünscht, wichtig sei aber, dass der Koordinator nun schlagkräftig sei.

Konkretisierung der Meldepflichten für die Hosting-Diensteanbieter nötig

Die Unionsabgeordnete Catarina dos Santos-Wintz hingegen bezeichnete das Gesetz als zu spät und lückenhaft - auch angesichts der vielen Bilder des Hamas-Terrors in den sozialen Netzwerken. So ziele es etwa bei den Plattform-Meldungen nur auf solche Straftaten ab, die eine Gefahr für das Leben und die Sicherheit einer Person darstellten. Nötig sei eine Konkretisierung der Meldepflichten für die Hosting-Diensteanbieter. "Der Kampf gegen Hass im Netz braucht uns alle", betonte sie.

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Für die AfD-Fraktion sprach Beatrix von Storch von einem Gesetzesvorhaben, das eine "Entmachtung der nationalen Parlamente" bedeute. So ermögliche der DSA einen "digitalen Notstand", der Nutzer in der EU mundtot machen könne.

Zuspruch für den Entwurf kam von den Ampel-Koalitionspartnern: Jens Zimmermann (SPD) betonte, der große Schritt sei wichtig: In der Vergangenheit habe sich immer wieder gezeigt, dass sich die großen Plattformen schwer tun, ihren Auflagen nachzukommen. Die Digitalausschuss-Vorsitzende Tabea Rößner (Grüne) sagte, das Gesetzgebungsverfahren könne zwar nicht mehr bis zur Frist am 17. Februar abgeschlossen werden, aber es sei wichtig, den Entwurf sorgfältig zu beraten. Die deutschen Stellen müssten schnell besetzt und gut ausgestattet werden, um die neuen Regeln zu überwachen.