DMA und DSA : Das sind Europas digitale Schutzschilde
Digital Markets Act und Digital Services Act sollen Europas Bürger und Firmen gegen die großen US-Digitalkonzerne wappnen. Auch eine Digitalsteuer wird diskutiert.
Die Älteren werden sich noch daran erinnern: In den 1970er-Jahren starteten etliche Witze mit dem Einstieg: "Frage an Radio Eriwan". Die Antwort wiederum begann stets mit "Im Prinzip ja. Aber". An Radio Eriwan fühlt sich erinnert, wer heute Europaabgeordnete fragt, ob die zwei bedeutendsten Verordnungen der Europäischen Union für die digitale Welt - nämlich DMA und DSA - tatsächlich schlagkräftig sind und ihren Zweck erfüllen. Denn regelmäßig lautet die Antwort: "Im Prinzip ja. Aber."
Die Apple-Zentrale im kalifornischen Cupertino: Der iPhone-Anbieter ist auf die EU-Kommission schlecht zu sprechen, seit sie eine 500 Millionen Euro schwere Strafe gegen ihn auf Basis des Digital Markets Acts verhängt hat.
Die Vorgaben des DSA, also des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Service Act), und des DMA, des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act), sind schrittweise 2023 und 2024 in Kraft getreten. Der DSA verlangt von großen Plattformen, dass sie Mechanismen installieren, um Hassreden und andere illegale Inhalte zügig zu melden und zu entfernen. Zugleich werden TikTok, Google & Co zur Transparenz über Empfehlungsalgorithmen oder personalisierte Werbung aufgefordert. Und sie müssen den besonderen Schutz von Minderjährigen sicherstellen.
Kommission kritisiert Endlos-Scrolling und Autoplay-Funktionen
Der DSA sei ein "bahnbrechendes Gesetz", lobt die SPD-Europaabgeordnete Katarina Barley. Als erster Rechtsraum der Welt schütze sie EU Nutzer vor den Übergriffen der großen digitalen Plattformen. "Die versuchen, uns ständig am Handy zu halten", beklagt Barley. Kinder würden mit Gewalt und anderen schädlichen Inhalten konfrontiert. Vor allem dagegen setze der DSA nun Grenzen.
Dann jedoch folgt das Aber: Barley bemerkt einschränkend, dass die eigentliche Herausforderung in der praktischen Umsetzung liege. "Es ist sehr aufwändig, den Plattformen ihr Fehlverhalten nachzuweisen." Immerhin sei die EU-Kommission jüngst bei TikTok aktiv geworden.
„Es ist sehr aufwändig, den Plattformen ihr Fehlverhalten nachzuweisen.“
Anfang Februar stellte die EU-Behörde Kernelemente des Geschäftsmodells des Kurzvideo-Portals in Frage. Der Vorwurf: Mit Endlos-Scrolling, Autoplay und Push-Nachrichten mache das Unternehmen vor allem junge Menschen süchtig. Das habe wiederum negative Folgen für das geistige Wohlbefinden von Kindern, aber auch das körperliche - etwa durch dauerhaften Schlafentzug. Einer Studie aus Polen zufolge ist TikTok die meistgenutzte soziale Plattform nach Mitternacht. Und zwar von Jugendlichen zwischen 13 und 18 Jahren.
Die EU könnte TikTok zu einer heftigen Strafe verdonnern
Soziale Medien sind durch den DSA verpflichtet, "verhältnismäßige und wirksame Risikominderungsmaßnahmen" zu treffen. Das ist nach Einschätzung hochrangiger EU-Beamter im Fall TikTok bislang nicht geschehen. So erscheine zwar ein Pop-up-Fenster, um Nutzer darauf hinzuweisen, dass sie seit längerer Zeit auf der Plattform unterwegs seien. Diese Ermahnung jedoch könnten die User auf sehr einfache Weise wegklicken.
Die EU-Behörde hat ihre Vorwürfe im Rahmen einer vorläufigen Feststellung vorgelegt. Nun ist TikTok am Zug. Das Unternehmen kann sich verteidigen - und es kann Gegenmaßnahmen vorschlagen, um die EU zu beruhigen. Denkbar wären zum Beispiel unumgehbare Limitierungen individueller Bildschirmzeiten oder eine generelle Abschaltung nach Mitternacht. Sollte diese Antwort die EU-Kommission nicht zufrieden stellen, drohen spürbare Strafen. Theoretisch könnte Brüssel die Firma zu einer Buße in Höhe von sechs Prozent des Jahresumsatzes verdonnern.
Das zweite zentrale Element der EU-Digitalgesetzgebung ist der DMA, die Verordnung über digitale Märkte. Hier geht es um den Schutz des Wettbewerbs - und damit auch den Schutz der Wettbewerber - und damit indirekt der Nutzer.
Europäische Kommission ist der alleinige Durchsetzer beim DMA
Den "Torwächtern", also den großen Plattformen, wird durch das Gesetz zum Beispiel verboten, eigene Produkte bei Online-Suchen zu bevorzugen. Der DMA enthält zudem Vorgaben, die den Wettbewerb von Softwareangeboten wie Apps absichern sollen. So müssen Messenger-Dienste wie WhatsApp Nachrichten an Nutzer anderer Services erlauben. Und natürlich dürfen Verbraucher nicht gehindert werden, wenn sie bestimmte Apps löschen wollen.
„Damit steht die Glaubwürdigkeit des DMA - und auch die der EU-Kommission als Durchsetzungsbehörde - auf dem Spiel.“
DMA und DSA seien zwei zentrale Bausteine für die europäische Digitalordnung, sagt der CDU-Europaabgeordnete und Binnenmarktexperte Andreas Schwab. Aber auch er sagt, dass die Wirksamkeit "entscheidend von der konsequenten und schnellen Durchsetzung" abhänge.
"Gerade beim DMA ist klar: Die Europäische Kommission ist der alleinige Durchsetzer", betont Schwab. "Wir warten derzeit jedoch auf den Abschluss wichtiger Nicht-Einhaltungsverfahren gegen Google", die bereits im März 2024 eröffnet wurden. Dabei wird dem US-Konzern Selbstbevorzugung und das sogenannte "Steering" vorgeworfen. Brüssel kritisiert, dass Google den App-Entwicklern im Google Play Store verbiete, Nutzer auf alternative Vertriebswege oder günstigere Angebote außerhalb der Google-Plattform zu lenken.
Eigentlich sollte die EU-Behörde Verfahren unter dem DMA binnen eines Jahres abschließen, erinnert Schwab. Zwei Jahre später aber sei das Verfahren noch immer nicht abgeschossen. "Damit", so mahnt der Christdemokrat, "steht die Glaubwürdigkeit des DMA - und auch die der EU-Kommission als Durchsetzungsbehörde - auf dem Spiel."
Apple soll 500 Millionen Euro Bußgeld zahlen
Vor knapp einem Jahr hat die EU-Kommission erstmals Strafen unter dem DMA verhängt. Der iPhone-Hersteller Apple wurde zu einer Buße von 500 Millionen Euro verdonnert. der Internetkonzern Meta, zu dem Facebook, Instagram, WhatsApp gehören, zu 200 Millionen Euro.
Meta wurde zur Last gelegt, Nutzer von Facebook und Instagram zu benachteiligen, die einer Nutzung ihrer Daten für personalisierte Werbung nicht zustimmten. Denn für die, die eine Verwendung ihrer personenbezogenen Daten einschränken wollten, habe es kein gleichwertiges Angebot gegeben. Die Vorwürfe gegenüber Apple bezogen sich auf das oben erwähnte Thema "Steering". "Apple und Meta haben sich nicht an die Vorgaben des Digital Markets Acts gehalten, indem sie Maßnahmen ergriffen haben, die die Abhängigkeit von Geschäftskunden und Verbrauchern von ihren Plattformen verstärken", begründete die für Wettbewerb zuständige EU-Vizepräsidentin Teresa Ribera seinerzeit die Bestrafung.
Jenseits von DMA und DSA gibt es freilich noch ein anderes schwelendes Thema, dass das politische Brüssel beschäftigt - nämlich etwaige Digitalsteuern. "Tech Unternehmen machen Milliarden in der EU und müssen auch entsprechend besteuert werden, das ist nur fair", findet Sozialdemokratin Barley. Mitgliedstaaten wie Frankreich, Spanien, Italien und Österreich würden nationale Steuern erheben. Sie halte eine europäische Regelung für wünschenswert, macht Barley deutlich. In den nun gerade an Fahrt gewinnenden Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen, also zur langfristigen Haushaltsplanung der EU, bekomme "die Debatte jetzt endlich wieder Momentum."
Isolierte Digitalsteuer könnte zu Handelskonflikten führen
CDU-Mann Schwab stimmt zwar in einem Punkt überein: "Grundsätzlich ist es richtig, dass sehr große digitale Unternehmen einen fairen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben leisten."
Zugleich erinnert er daran, dass sich international unter Regie der Industrieländerorganisation OECD an genau diesen Fragen gearbeitet werde. "Deshalb sollte Europa alles daransetzen, diese multilaterale Lösung zum Erfolg zu führen, statt einen europäischen Alleingang zu riskieren." Eine isolierte Digitalsteuer innerhalb der Europäischen Union könnte zu Handelskonflikten führen und die internationale Steuerharmonisierung erschweren.
Der Autor ist Chefkorrespondent der Börsen-Zeitung.
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