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Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes : Bundesregierung will strengere Regeln für Umweltklagen

Während der AfD die Pläne der Regierung nicht weit genug gehen, warnen Grüne und Linke vor einer Einschränkung des Klagerechts. Dies schade Natur und Klima.

27.02.2026
True 2026-02-27T14:35:55.3600Z
3 Min

Ob Flussaue oder Fledermaus - die Natur hat in Deutschland keine eigenen Rechte und kann sich gegen Rechtsverstöße nicht wehren. Hier setzt das Klagerecht für Umweltverbände an. Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, mit dem Deutschland die Aarhus-Konvention von 1998 umsetzt, gibt anerkannten Verbänden das Recht vor Gericht zu ziehen, wenn Behörden - oder die Regierung selbst - Umweltgesetze nicht richtig beachten. Gerade mit Klimaklagen haben sie immer wieder Erfolg. So urteilte im Januar das Bundesverwaltungsgericht, dass das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nicht den gesetzlichen Klimazielen genüge. Zuletzt stoppte am Donnerstag das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Ölförderung auf einer Bohrinsel im Wattenmeer, weil die Natur-Verträglichkeitsprüfung fehlte.

Um Verzögerungen bei Infrastrukturprojekten zu vermeiden, plant die Bundesregierung nun, mit einer Reform das Umweltklagerecht zu "straffen": So soll etwa die aufschiebende Wirkung von Klagen entfallen und Verbände sollen nur noch dann klagen können, wenn ein Vorhaben in ihren "sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich" fällt.

Grüne und Linke kritisieren Einschränkungen für Verbände

Ein Vorhaben, das Umwelt und Klima massiv schaden könne, warnen Umweltverbände. Und für das es auch keinen sachlichen Grund gebe, so Umweltrechtler: Verbandsklagen seien "nicht das Blockadeinstrument, als das sie manche sehen", sagte etwa Sabine Schlacke von der Universität Greifswald am Mittwoch bei einem öffentlichen Fachgespräch im Umweltausschuss. Eine Studie des Bundesumweltamtes beziffert die Zahl der Verbandsklagen auf durchschnittlich zwölf Fälle pro Jahr.

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In der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am Donnerstag im Bundestag verwiesen Grüne und Linke auf die mit fast 50 Prozent sehr hohe Erfolgsquote von Umweltklagen - das zeige ihre Notwendigkeit. Die Änderungen drohten nun aber die Klagemöglichkeit der Verbände massiv zu erschweren, kritisierten Jan-Niclas Gesenhues (Grüne) und Violetta Bock (Linke) unter anderem mit dem Verweis auf die “befristete Anerkennung von Umweltvereinigungen” und eine vorgesehene Präklusionsklausel, die “jegliche Einwände ausschließe, die nicht bereits im Verwaltungsverfahren vorgebracht” worden seien. Gesenhues hielt der Bundesregierung vor, die Zivilgesellschaft "mundtot" machen zu wollen, indem sie Klage- und Beteiligungsrechte beschneide.

Der Gesetzentwurf sei ein "Kompromiss", räumte Umwelt-Staatssekretär Carsten Träger (SPD) ein. Ziel sei es, das Umweltklagerecht “effizient zu gestalten”, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Es gehe nicht darum, das Klagerecht als "Errungenschaft des Europa- und Völkerrechts" zu schwächen oder gar abzuschaffen, wie es manche forderten, so der Sozialdemokrat mit Blick auf CSU und AfD, die Verbänden wie der Deutschen Umwelthilfe "Missbrauch" des Verbandklagerechts vorwerfen.

AfD will staatlich finanzierten Verbänden Klagerecht entziehen

Die AfD will deshalb das Klagerecht laut ihres eigenen Gesetzentwurfs auf Organisationen beschränken, die nicht durch staatliche Mittel finanziert werden. Seit Jahren bremsten "Interessenverbände, Lobbygruppen und aktivistische Lautsprecher" Infrastrukturprojekte ohne "echte Betroffenheit" aus, sagte Tobias Matthias Peterka (AfD). Damit müsse Schluss sein.

Auch Christian Moser (CSU) monierte, dass das Verbandsklagerecht nicht selten genutzt werde, um “politische oder lokale Partikularinteressen durchzusetzen” und nicht, um das “Umweltrecht zu verteidigen”. Viele Vorhaben, wie die Elbvertiefung oder der Tiefbahnhof Stuttgart 21, seien beklagt worden. Es lähme Deutschland, wenn Infrastrukturprojekte nicht umgesetzt werden könnten.

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