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Außerhalb des Kernhaushalts : Neues Sondervermögen, neue hohe Schulden

37,2 Milliarden Euro Kredite sollen für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in diesem Jahr aufgenommen werden. Ein Großteil fließt in den Verkehr.

18.09.2025
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2 Min

Die Bagger sollen jetzt rollen, das Geld soll jetzt in der Wirtschaft wirken, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) in der Haushaltsdebatte erklärt. Damit soll in der Realität ankommen, was seit dem Frühjahr in Artikel 143h des Grundgesetzes steht: Deutschland darf über die Schuldengrenze des Grundgesetzes hinaus bis zu 500 Milliarden Euro neue Schulden für Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz aufnehmen. Technisch wurde dafür ein Sondervermögen errichtet. Das heißt auch: Die Aufnahme der Kredite für diesen Bereich wird genauso wie die Ausgaben nicht im Kernhaushalt abgebildet.

Diese Trennung in Sondervermögen und Kernhaushalt hat die Bundesbank in ihrem Monatsbericht vom August dazu veranlasst, die Bundesfinanzen als mittlerweile "intransparent und wenig nachvollziehbar" zu bezeichnen. Wer nachvollziehen will, wofür die Bundesregierung im laufenden Jahr ihr Geld ausgibt, muss sich nicht nur durch die Einzelpläne der Ministerien arbeiten, sondern insbesondere auch durch den Einzelplan 60, in dem die Wirtschaftspläne der Sondervermögen aufgeführt sind.

37,2 von 500 Milliarden Euro sollen noch 2025 ausgegeben werden

Von den 500 Milliarden Euro, die der Bund laut Grundgesetz für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) bis 2045 aufnehmen darf, sollen im laufenden Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro in die Spur kommen. Das Geld, das der Bund mit den neuen Schulden aufnimmt, soll zu einem erheblichen Teil in die Verkehrsinfrastruktur fließen. Im kommenden Jahr sind 11,7 Milliarden Euro aus dem SVIK für Straßen und Schienen vorgesehen, der größte Posten.

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Zehn Milliarden sollen 2024 an ein anderes Sondervermögen fließen, den Klima- und Transformationsfonds (KTF), der bereits seit Längerem existiert. 8,3 Milliarden sind für die Haushalte der Bundesländer vorgesehen. Die Mittel für den KTF und die Länder sind eine Folge der Regel im Grundgesetz, derzufolge von den insgesamt 500 Milliarden Euro jeweils 100 Milliarden Euro an den KTF und an die Länder fließen müssen.

Weitere größere Ausgabeposten in dem Sondervermögen betreffen den Breitbandausbau, die Krankenhäuser und die Energieinfrastruktur.

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