Bürokratieabbau in Bayern : Ein "Zuckerl" für die bayerischen Gemeinden
Weniger Kontrollen, mehr Spielraum für Kommunen? Wie die bayerische Regierung den Staat schneller, schlanker und digitaler machen will – und wo Kritik laut wird.
Rechtzeitig vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März haben die im Freistaat regierenden Fraktionen von CSU und Freien Wählern den Landkreisen, Städten und Gemeinden im Land ein "Zuckerl" in Aussicht gestellt. Sie haben einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem die Kommunen in mehreren Modellregionen testen können sollen, auf welche landesrechtlichen Vorschriften zu ihrer Entlastung und zum Vorteil von Bürgerschaft und Unternehmen verzichtet werden kann.
Ein "Einfach-mal-machen-Gesetz" soll es werden, kündigte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek an und appellierte an Bund und EU, dem bayerischen Vorbild zu folgen.
Bayerischer Städtetag moniert zu viele Nachweispflichten und Kontrollmechanismen
Die Vorlage kommt nicht von ungefähr, denn die Klagen aus Wirtschaft und Kommunen über hemmende und teure Bürokratie sind in Bayern mannigfaltig. Zu lange Genehmigungsverfahren, unnötige Vorschriften, komplizierte Förderbestimmungen. "Die Rahmenbedingungen für Förderungen und Finanzströme müssten deutlich vereinfacht werden, es gibt zu viele Nachweispflichten und Kontrollmechanismen", fasste der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Markus Pannermayr, die Lage zusammen. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) griff die Kritik in einer Regierungserklärung nach der Landtagswahl 2023 auf und erhob den Bürokratieabbau zu einer der wichtigsten Aufgaben in der neuen Legislaturperiode. "Im Rahmen der Möglichkeiten, die wir in Bayern haben, wollen wir einen Prozess starten, um den Staat schneller, schlanker und digitaler machen", sagte Söder damals.
Bilanz bisher: Drei Modernisierungsgesetze mit mehr als 100 Einzelbestimmungen zum Bürokratieabbau, eine Enquete-Kommission des Landtags, die weitere Vorschläge ausarbeitet, und ergänzende Initiativen.
Schon seit 2014 gibt es in Bayern eine “Paragraphenbremse”
Die Koalition konnte dabei auf Ansätzen der Vorgängerregierungen aufbauen. Schon seit 2014 gibt es in Bayern eine "Paragraphenbremse" und seit 2017 einen Entbürokratisierungsbeauftragten, dazu einen "Praxis-Check" für neue Gesetze. Einen wirklichen Durchbruch brachten diese Initiativen aber noch nicht.
„Wir brauchen nicht den Kontrolleur der Kontrolleure.“
Das soll mit den Modernisierungsgesetzen nachgeholt werden. Mit diesen wurde unter anderem das kommunale Vergaberecht bei Bauaufträgen entschärft, indem die europaweite Ausschreibung erst bei Projekten aber einer Summe von einer Million Euro erforderlich ist. Ein Schwerpunkt der Bemühungen ist das Baurecht. Hier werden zur Entlastung der Kommunalverwaltungen zahlreiche Vorhaben wie zum Beispiel der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken genehmigungsfrei gestellt.
Zur Förderung des Ehrenamts entfällt etwa die Genehmigungspflicht für jährlich wiederkehrende Feste und Umzüge. Den Empfängern kleinerer Förderbeträge wird - von Stichproben abgesehen - die Pflicht zum Nachweis der genauen Mittelverwendung erlassen. Als entscheidenden Schritt über alle Verwaltungsebenen hinweg sieht die Koalition den Abbau von Doppel- und Dreifachstrukturen. "Wir brauchen nicht den Kontrolleur der Kontrolleure", betonte dazu CSU-Fraktionschef Holetschek.
Opposition kritisiert den Abbau von Umweltstandards
Während diese Punkte von Kommunalverbänden und der Opposition im Landtag weitgehend unterstützt wurden, gab es in anderen Bereichen zum Teil heftige Kritik. So wehrten sich Städte und Gemeinden am Ende vergebens gegen das Verbot, Satzungen zur Freiflächengestaltung zu erlassen. Mit diesen konnten sie bislang im Sinne des Klima- und Artenschutzes zum Beispiel unnötige Bodenversiegelungen auf privatem Grund verhindern. Als Schildbürgerstreich erachteten die Kommunen den Wegfall landesweiter Vorgaben zur Ausweisung von Kfz-Stellplätzen und Kinderspielplätzen. Statt einer bayernweit gültigen Regelung müsse nun jede Kommune einzeln entsprechende Vorgaben erlassen. Damit sei eine "Regelungsflut auf gemeindlicher Ebene vorprogrammiert", sagten die Kommunalverbände voraus.
Die Kommunalwahlen am 8. März auf einen Blick
🙇 Am 8. März finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Neu gewählt werden die 71 Kreistage sowie rund 2.100 Stadt- und Gemeinderäte. Gesucht werden zudem 62 neue Landräte und 1920 Bürgermeister.
🗳️ Die Zahl der Wahlberechtigten beträgt gut zehn Millionen, darunter sind rund 700.000 Erstwähler.
🏘️ Überregional richtet sich der Blick auf die Großstädte München und Nürnberg, wo die amtierenden Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) und Marcus König (CSU) als Favoriten gelten.
Heftige Kritik vor allem seitens der Grünen und der SPD zog der Beschluss der Staatsregierung nach sich, die Schwellenwerte zur verpflichtenden Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen beim Bau von Seilbahnen, Skipisten und Schneekanonen abzusenken, womit der Aufwand für die Genehmigungsbehörden reduziert werden soll.
"Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die Umwelt, insbesondere die natürliche Vielfalt und die einzigartige Schönheit der bayerischen Berge", monierte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, Johannes Becher. Hier würden Umweltstandards unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus kassiert. Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) wies dies zurück. Man passe die strengeren bayerischen Regeln lediglich an die europäischen Mindeststandards an.
Weniger Berichtspflichten gegenüber dem Landtag geplant
Aktuell wird über das vierte Modernisierungsgesetz gestritten, mit dem die Berichtspflichten der Staatsregierung gegenüber dem Landtag abgebaut werden sollen. Begründet wird das mit dem Aufwand, den das Zusammentragen der zumeist ohnehin öffentlichen Daten vor allem für die Ministerialverwaltungen bedeutet. Betroffen sind gut ein Dutzend bislang regelmäßig vorgelegte Berichte, etwa zum Klimaschutz, zur Behindertengleichstellung und zur Situation von Pflegebedürftigen.
Die Opposition sieht sich dadurch in ihren Kontrollrechten behindert, während die Staatsregierung betont, die Daten könnten jederzeit anlassbezogen abgefragt werden, nur eben nicht mehr standardisiert und regelmäßig.
Ungeachtet dessen hat sich der Landtag durch die Einsetzung einer mit externen Experten ergänzten Enquete-Kommission ein Gremium geschaffen, das eigene Vorschläge zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Verwaltung erarbeitet. Sie hat bislang gut 100 Empfehlungen aus sechs Themenbereichen - darunter Bauen und Wohnen, bürgerfreundliche Verwaltung, Ehrenamt und zuletzt Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften von Verwaltungsaufgaben - vorgelegt. Demnächst will sich die Kommission - ebenso wie eine von Söder bewusst "ohne Denkverbote" eingesetzte Expertengruppe - mit der Reform des Staatsaufbaus in Bayern beschäftigen. Es wäre die erste im Freistaat seit 1972.
Der Autor ist landespolitischer Korrespondent in Bayern.
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