Schwarz-rote Reform in Hessen gekippt : Staatsgerichtshof bekräftigt Chancengleichheit der Parteien
Kurz vor der Kommunalwahl kassierte das hessische Verfassungsgericht die umstrittene Reform des Auszählungssystems. Worum es beim Streit um das Wahlrecht geht.
Als Richter Wilhelm Wolf den entscheidenden Satz sagte, herrschte hoch konzentrierte Stille im Saal. An den erstaunten Blicken, die manche der Anwesenden sich zuwarfen, konnte man aber ablesen, dass sie einen anderen Ausgang erwartet hatten. Die von der hessischen Landesregierung vorangetriebene Änderung des Zählverfahrens bei Kommunalwahlen sei nichtig, sagte Wolf. Sie verstoße gegen die Verfassung des Landes Hessen.
Zahlreiche Wahlplakate an Frankfurter Laternenmasten rufen zur Kommunalwahl in Hessen am 15. März auf.
Das Urteil, das der Präsident des hessischen Verfassungsgerichts am 28. Januar in Wiesbaden verkündete, ist in gleich mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zunächst einmal kippten die elf Richterinnen und Richter eine erst im März vergangenen Jahres mit der Mehrheit von CDU und SPD vom Landtag beschlossene Veränderung des Auszählsystems bei Kommunalwahlen, und das nur knapp sieben Wochen vor der anstehenden Wahl neuer Kreistage und Gemeindeparlamente in Hessen am 15. März.
Mit dem Urteil erklärte das Gericht eine Reform für verfassungswidrig, für die Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) verantwortlich ist - selbst Verfassungsjurist und vor seiner Karriere in der Landespolitik bis zum Frühjahr 2022 Präsident eben dieses Staatsgerichtshofes. Und schließlich wurde erstmals der Wechsel zum Auszählverfahren nach D'Hondt gestoppt, das immerhin im Saarland und in Niedersachsen für die Sitzzuteilung nach Landtagswahlen zur Anwendung kommt und in vielen EU-Staaten bei Europawahlen genutzt wird.
Das D'Hondt-Verfahren ist für größere Parteien vom Vorteil
Sogenannte Auszählverfahren sind mathematische Methoden, um nach einer Verhältniswahl auszurechnen, wie viele Mandate die einzelnen Parteien aufgrund ihres Stimmanteils erhalten. Dazu gibt es unterschiedliche Vorgehen, die durch jeweils spezifische Auf- und Abrundungen mit dem Problem umgehen, dass immer nur ganze Mandate vergeben werden können.
Bis 1980 wurde in Hessen bei Kommunalwahlen das sogenannte Höchstzahlverfahren genutzt, das auf den belgischen Juristen Victor D'Hondt zurückgeht. Weil dieses System größere Parteien bevorzugt, kam in Hessen ab 1980 das von dem Juristen Thomas Hare und dem Mathematiker Horst Niemeyer entwickelte Verfahren zum Einsatz, was es kleineren Parteien mit wenig Stimmanteil leichter machte, Sitze etwa in einem Stadtparlament zu erhalten.
Im Rahmen einer größeren Kommunalreform stellten die Fraktionen von CDU und SPD, die in Hessen seit Anfang 2024 eine schwarz-rote Landesregierung unter Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) tragen, das Zählverfahren im Frühjahr vergangenen Jahres aber wieder auf D'Hondt um. Innenminister Poseck argumentierte im Gesetzgebungsverfahren damit, dass die Stadt- und Gemeindevertretungen in Hessen zunehmend durch eine "Zersplitterung" belastet seien.
Dass gerade in den größeren Städten immer mehr kleinere Wahllisten mit Einzelmandaten in die Parlamente einzögen, gefährde die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Sitzungen zögen sich in die Länge, die Mehrheitsbildung werde schwieriger - und immer öfter würden Splitterparteien dabei zum politischen "Zünglein an der Waage".
FDP reichte im Juli 2025 eine Verfassungsbeschwerde ein
Mit dem Verfahren nach D'Hondt werde diesem Trend entgegengewirkt, denn es stehe dem Gesetzgeber frei, sich für eins der anerkannten Zählsysteme zu entscheiden. Die Opposition, die im hessischen Landtag aus den Grünen, der FDP und der extrem rechten AfD besteht, warf der Koalition vor, mit der Reform nur den eigenen Vorteil im Blick zu haben - schließlich sind CDU und SPD in den meisten Kommunalparlamenten die stärksten Kräfte und profitieren daher vom System nach D'Hondt.
Besonders die FDP machte den Widerstand gegen diese Reform zu ihrem Thema. Mit Kleinen Anfragen und Anträgen fühlte sie der schwarz-roten Koalition im parlamentarischen Verfahren auf den Zahn und empörte sich, als Innenminister Poseck sich mit Verweis auf einen zu großen Aufwand weigerte, für alle 421 hessischen Kommunen vorzurechnen, wie dort die lokalen Parlamente aussähen, wenn die Mandate dort nach der letzten Wahl 2021 mit D'Hondt vergeben worden wären. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hatte solche Vergleichsrechnungen aus Gründen der Transparenz bereits mehrfach veröffentlicht. Im Juli vergangenen Jahres reichte die hessische FDP-Fraktion eine Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof ein.
Verfassungsgericht stoppt Wiedereinführung nach schwarz-roter Reform
Und obwohl Beobachter nicht damit gerechnet hatten, kippte das Verfassungsgericht die schwarz-rote Reform. Im Urteil heißt es, die Rückkehr zu D'Hondt erzeuge "systematische Verzerrungen zugunsten größerer, stimmenstarker Parteien" und verletze damit den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien sowie den, das jede Wahlstimme die gleiche Aussicht haben muss, das Wahlergebnis zu beeinflussen.
Die Auszählverfahren auf einen Blick
🗳️ Das Sitzzuteilungssystem nach D'Hondt benachteiligt systematisch kleinere Parteien und Wahllisten. Dies zeigt sich auch durch ein Rechenbeispiel für die letzte Kommunalwahl in Hessen, bei der nach D’Hondt acht von 93 Sitzen anders verteilt worden, alle zu größeren Parteien wie Grüne, CDU, SPD, FDP und Linkspartei.
🪑 Verteilung nach Hare/Niemeyer: Bei der letzten Wahl im Frühjahr 2021 erlangten in Frankfurt am Main die Piratenpartei, die Gartenpartei, die Freien Wähler, das Bündnis für Innovation und Gerechtigkeit (BIG) und die Liste "Ich bin ein Frankfurter" (IBF) jeweils ein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung.
📊 Das System D'Hondt: Nach dieser Berechnung hätten diese fünf Listen kein Mandat erhalten, zugleich wären die in Frankfurt starken Grünen auf 25 statt 23 und die CDU auf 23 statt 20 Sitzen gekommen. Zweite weitere Listen, nämlich die Satirepartei "Die Partei" und Ökolinx, hätten statt zwei jeweils nur ein Mandat erhalten, die paneuropäische Partei Volt nur drei statt vier.
Zwar könne der hessische Gesetzgeber sich für ein Zählsystem entscheiden, er dürfe aber kein "stärker verzerrendes und deshalb im Grunde überholtes Verfahren" wieder einführen. Zudem sei das Auszählsystem "kein zulässiges Steuerungsinstrument" zur Verhinderung einer "Zersplitterung" von Kommunalparlamenten, es solle nur das Wahlergebnis mathematisch sauber abbilden.
Ein Verfassungsrichter hält das System nach D'Hondt weiterhin für verfassungskonform
Die Richterinnen und Richter räumten in ihrem Urteil ein, dass der Staatsgerichtshof noch im Dezember 1993 zu dem Schluss gekommen war, dass die Systeme nach D'Hondt und nach Hare/Niemeyer verfassungsrechtlich gleichwertig seien. Damals sei es aber vor allem um die Bewertung des seinerzeit neuen Hare-Niemeyer-Verfahrens gegangen.
Nur ein Mitglied des Staatsgerichtshofs, der Präsident des Darmstädter Landgerichts Frank Richter, sah das anders. In einem Sondervotum legte er dar, dass er das System nach D'Hondt weiter für verfassungsrechtlich zulässig halte. Hessens Innenminister Roman Poseck sagte nach der Urteilsverkündung, dass er die Entscheidung selbstverständlich akzeptieren werde, persönlich aber weiter genau diese Rechtsauffassung teile. Für die Landesregierung bedeutet das Urteil eine Schlappe, und es erhöht in Hessen die Spannung, mit der die Kommunalwahl am 15. März erwartet wird. Denn auch wenn die Wahl die Landespolitik nicht direkt betrifft, wird sie dennoch auch als Stimmungstest für das immer noch recht neue schwarz-rote Bündnis verstanden.
Der Autor ist Korrespondent der Frankfurter Rundschau im Hessischen Landtag.
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