Piwik Webtracking Image

Foto: picture alliance/dpa/Lando Hass
Der rheinland-pfälzische Landtag in Mainz: Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen werden auf ihre Verfassungstreue überprüft.

Verfassungsfeinde im Parlament : Wie der Landtag in Rheinland-Pfalz mit Extremisten umgeht

Im rheinland-pfälzischen Landtag sollen keine Steuermittel an extremistische Mitarbeiter von Abgeordneten fließen. Die AfD spricht von „Gesinnungsterror” und klagt.

30.01.2026
True 2026-01-30T16:14:23.3600Z
5 Min

Gleich zwei Antworten hat der rheinland-pfälzische Landtag in dieser Legislaturperiode auf die Frage gegeben, wie die Demokratie wirksam vor ihren Feinden geschützt werden kann. Erstens: Extremisten und verurteilten Straftätern unter den Mitarbeitenden der Fraktionen kann der Zutritt zu Kernbereichen des Parlaments verweigert werden. Das sieht die 2024 geänderte Hausordnung vor. Einen Hausausweis erhalten Personen nur, wenn sie sicherheitsüberprüft sind. 

Zweitens: Mitarbeitende der Fraktionen und der 101 Abgeordneten können von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden, wenn sie von den Sicherheitsbehörden als Extremisten eingestuft werden oder wenn sie einer Sicherheitsüberprüfung nicht zustimmen. Dafür hat der Landtag 2025 das Abgeordneten- und das Fraktionsgesetz geändert. In einem Fall hatte dies bereits Konsequenzen. Unumstritten ist das Gesetz aber nicht, die AfD klagt dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.


Porträt von Hendrik Hering
Foto: Landtag/Jana Kay
„Es darf nicht sein, dass die Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit Steuergeldern bezahlt werden.“
Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD)

Initiator für beide Regelungen war Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD). "Es darf nicht sein, dass die Feinde unseres Staates und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mit öffentlichen Steuergeldern bezahlt werden", lautet seine Begründung für den Vorstoß. Das Landesparlament in Rheinland-Pfalz hat nach seinen Angaben als erstes die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. "Damit setzen wir konsequent das Prinzip der wehrhaften Demokratie gegen Verfassungsfeinde um", so Hering.

Es waren Medienberichte - zunächst des "Bayerischen Rundfunks" -, die 2024 bundesweit aufgeschreckt haben und zu Überlegungen führten, wie das Parlament resilienter gegen Feinde der Demokratie gemacht werden kann. Durch die Berichte wurde öffentlich, dass unter den Beschäftigten der damaligen AfD-Bundestagsabgeordneten rund 100 Personen waren, die von Verfassungsschutzbehörden als Rechtsextremisten eingestuft wurden.

Die Landtagsverwaltung wusste nicht, wen die Abgeordneten beschäftigt haben

Aus den Ländern

Mehr zum Thema Diese fünf Landtagswahlen stehen in 2026 an
Wahljahr mit Sprengkraft: Diese fünf Landtagswahlen stehen in 2026 an

Für Landtagspräsident Hering war die Situation unbefriedigend, weil die Landtagsverwaltung nicht wusste, wen die Abgeordneten und die Fraktionen beschäftigt haben. Zur Ausstattung des Mandats gehört, dass der Landtag eine Vollzeitstelle nach der Entgeltgruppe E 11 bezahlt, das waren zum Zeitpunkt des Gesetzentwurfs rund 4.600 Euro monatlich. Eine Stelle wird häufig auf mehrere Beschäftigte aufgeteilt.

Hering beauftragte den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags herauszufinden, wie potenziellen Verfassungsfeinden die staatliche Finanzierung entzogen werden kann. Ergebnis des 46-seitigen Gutachtens war, dass eine Regelanfrage bei den Sicherheitsbehörden Verfassungsfeinde zielsicher ausfindig machen könnte. Analogien zog der Wissenschaftliche Dienst zu Waffenbesitzern, die ebenfalls turnusmäßig überprüft werden.

Der Gesetzentwurf wurde über die Grenzen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auch von der oppositionellen CDU eingebracht. Bei der Verabschiedung im Juli 2025 stimmte die sechsköpfige AfD-Fraktion dagegen, ebenso fraktionslose Abgeordnete.


Damian Lohr (AfD) während seiner Rede
Foto: picture alliance/dpa/Andreas Arnold
„Unsere Mitarbeiter haben nichts zu verbergen und jeder ist ein lupenreiner Demokrat.“
Damian Lohr (Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD)

In der Landtagsdebatte warf der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Damian Lohr, den Initiatoren des Gesetzentwurfs "Gesinnungsterror" vor. Es handele sich um ein "Anti-AfD-Gesetz", Mitarbeiter von Abgeordneten würden einer "Gesinnungsprüfung" unterzogen, Ziel des Vorhabens sei es "die AfD kaltzustellen" und den politischen Wettbewerb abzuschaffen. Für die Beschäftigten sagte Lohr: "Unsere Mitarbeiter haben nichts zu verbergen und jeder ist ein lupenreiner Demokrat."

So läuft die Prüfung im Landtag in Rheinland-Pfalz ab

Wie sieht nun die Überprüfung nach dem Gesetz aus? Als Verfassungsfeinde gelten Personen, die in den vergangenen fünf Jahren wegen Staatsschutzdelikten rechtskräftig verurteilt wurden. Ferner sind es Mitglieder von Vereinigungen, die verboten wurden, etwa die Neonazi-Gruppe "Combat 18 Deutschland". Auch Mitglieder von Parteien gehören dazu, denen das Bundesverfassungsgericht bescheinigt hat, verfassungswidrig zu sein. Das trifft auf die NPD und deren Nachfolgepartei "Heimat" zu. Zur Überprüfung werden nach dem Gesetz das Bundeszentralregister herangezogen, ebenso Erkenntnisse des Landeskriminalamtes und des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes.

Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz

🗓 Die Wahl zum 19. Landtag in Rheinland-Pfalz findet am 22. März 2026 statt. 101 Sitze im Landtag in Mainz sind zu vergeben.

🚥 Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) führt seit Juli 2024 eine Koalition mit Grünen und FDP an. Er trat die Nachfolge von Malu Dreyer an.

➡️ Im Mainzer Landtag sind aktuell  fünf Fraktionen und eine parlamentarische Gruppe vertreten: SPD (39 Sitze), CDU (31), Grüne (9), AfD (6), FDP (6) und Freie Wähler (4/Gruppe). Hinzu kommen 6 fraktionslose Abgeordnete.

🗳️ Nach der jüngsten Umfrage von Infratest dimap liegt die Union (29 %) knapp vor der SPD (26 %). Die AfD (18 %) könnte ihr Ergebnis von 2021 mehr als verdoppeln; die Linke (6 %) hat Chancen auf den Einzug in den Landtag, den Freien Wählern (4 %) droht, wie auch der FDP, die in der Umfrage nicht mehr ausgewiesen wird, das Ausscheiden aus dem Parlament.



Wenn Personen Mitglieder in Vereinigungen sind, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden, ist dies alleine jedoch kein Grund, die Finanzierung einzustellen. Bei Mitgliedern der "Identitären Bewegung" des Vereins "Ein Prozent" oder auch der AfD selbst muss nach früheren Angaben des Landtags im Einzelfall geprüft werden, ob eine "aktive, kämpferisch-aggressive Haltung" vorliegt, die sich beispielsweise in der Wortwahl niederschlägt. Die Entscheidung, ob der Geldhahn zugedreht wird oder nicht, trifft der Landtagspräsident. Betroffene können dagegen juristisch vorgehen.

In einem Fall wurde die Zahlung an einen Abgeordnetenmitarbeiter eingestellt

In der Praxis ist die Zahlung bisher in einem Fall eingestellt worden. Die betreffende Person hatte der Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zugestimmt. Nach einem Bericht der "Rheinpfalz" handelt es sich um einen geringfügig Beschäftigten eines inzwischen fraktions- und parteilosen Abgeordneten, der 2021 zunächst für die AfD in den Landtag eingezogen war und für die anstehende Landtagswahl am 22. März nicht erneut kandidiert. Der Abgeordnete erklärte gegenüber der Zeitung, dass das bevorstehende Ende des Beschäftigtenverhältnisses Grund dafür gewesen sei, dass der Mitarbeiter der Überprüfung nicht zugestimmt habe. Er sei kein Extremist.

Auf Anfrage teilte der Landtag mit, dass inzwischen mehr als 480 Personen nach den Maßgaben des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes sowie nach der Hausordnung überprüft worden seien. Durch Personalwechsel sei dies ein laufender Prozess. Im Zusammenhang mit der Hausordnung sei noch kein Antrag abgelehnt worden. Rund zehn Verfahren seien noch nicht abgeschlossen. "Die Prüfung der parlamentsspezifischen Zuverlässigkeit ist ein kontinuierlicher und andauernder Prozess (...). Wir haben damit die rechtliche Grundlage geschaffen, den Staat vor seinen Feinden zu schützen, indem wir diese identifizieren und sanktionieren können", bewertet Landtagspräsident Hendrik Hering das Gesetz. Es treffe auch für zukünftige Wahlperioden Vorsorge, dass Verfassungsfeinde nicht staatlich finanziert werden. Das Gesetz etabliere auch einen "vorsorglichen Schutzmechanismus". Denn es könne dazu führen, dass bestimmte Personen gar keine Anträge stellen.

AfD klagt vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz

Die AfD-Fraktion hat im November vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz eingereicht. Der Parlamentarische Geschäftsführer Lohr sieht die Freiheit des Mandats und der Gewaltenteilung gefährdet. "Eine Demokratie, die Gesinnungsprüfungen einführt, hat ihr Vertrauen in die Freiheit verloren. Dieses Gesetz öffnet der politischen Willkür Tür und Tor. Wer künftig bestimmt, wer für Abgeordnete arbeiten darf, greift direkt in das freie Mandat ein." Der rechtliche Vertreter der AfD, Christian Conrad von der Kanzlei Höcker in Köln, sagte bei der Vorstellung der Klage, der Landtagspräsident überschreite seine Kompetenz, wenn er über die Einstellung der Zahlung entscheide.

Der Landtag und auch die Landesregierung haben bis 31. Januar Zeit, zu der Klage Stellung zu nehmen. Nach Angaben eines Sprechers des Verfassungsgerichtshofs sei noch nicht absehbar, wann über die Normenkontrollklage verhandelt wird.

Die Diskussion hat aber bereits die Bundesebene erreicht. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) schlug laut Medienberichten jüngst den Fraktionen vor, ähnliche Regelungen in das Abgeordnetengesetz zu schreiben.

Die Autorin ist landespolitische Korrespondentin der Tageszeitung "Die Rheinpfalz", Ludwigshafen, und Vorsitzende der Landespressekonferenz Rheinland-Pfalz.

Wehrhafte Demokratie

Blick auf die Baretts der 16 Bundesverfassungsrichter auf einem Tisch
Stärkung der Resilienz: Verfassungsgericht wird im Grundgesetz abgesichert
Mit großer Mehrheit beschließen Bundestag und Bundesrat die Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts. AfD und BSW kritisieren den Ersatzwahlmechanismus.
Urteilsverkündung im Bundesverfassungsgericht
Wehrhafte Demokratie: So kann eine Partei verboten werden
Im Bundestag liegt ein Antrag für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD vor. Die Hürden für ein solches Verbot durch das Bundesverfassungsgericht sind hoch.
Alice Weidel und Viktor Orbán bei der Pressekonferenz
Gefährdete Demokratien: Am Ende bleibt nur die Fassade
Wie versuchen Rechtspopulisten das System der Gewaltenteilung auszuhöhlen? Das stellen Peter R. Neumann und Richard C. Schneider in "Das Sterben der Demokratie" dar.