Bundesverfassungsgericht : Richterwahlausschuss nominiert Sigrid Emmenegger
Nach der verpatzten Verfassungsrichterwahl im Juli gibt es nun eine neue Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht. Die Wahl findet am Donnerstag statt.
Die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Sigrid Emmenegger soll neue Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Sie ist als Nachfolgerin von Prof. Dr. Doris König im Zweiten Senat vorgesehen. Das geht aus einem Wahlvorschlag des zuständigen Wahlausschusses hervor, der die Personalie am Montagabend mit der nötigen Mehrheit beschlossen hat.
Die Wahl im Bundestag ist für Donnerstag geplant. Ein Widerspruch der AfD gegen die Aufsetzung der Wahl blieb am Dienstag erfolglos. Neben Emmenegger stehen am Donnerstag noch zwei weitere Richterwahlen auf der Tagesordnung. Prof. Dr. Günter Spinner soll Dr. Josef Christ im Ersten Senat nachfolgen. Außerdem ist Prof. Dr. Ann-Katrin Kaufhold als Nachfolgerin von Dr. Ulrich Maidowski im Zweiten Senat vorgeschlagen. Für die Wahl der Verfassungsrichter ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig.
Koalitionskrise nach verpatzter Richterwahl im Juli
Ursprünglich hatte der Wahlausschuss Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf für die Nachfolge von Doris König nominiert. Diese Abstimmung wurde jedoch im Juli kurzfristig abgesetzt, da innerhalb der Unionsfraktion – trotz positiven Votums des Ausschusses und Unterstützung der Kandidatin durch Fraktionsführung und Bundeskanzler – erheblicher Widerstand gegen Brosius-Gersdorf laut wurde. Der Vorgang entwickelte sich zu einer handfesten Koalitionskrise. Brosius-Gersdorf erklärte schließlich im August, dass sie nicht mehr als Kandidatin zur Verfügung steht.

Nach der Absetzung der Verfassungsrichterwahlen steht die Unionsführung in der Kritik. Bundestagspräsidentin Klöckner wirbt für einen neuen Anlauf im September.

In diesem Jahr stehen drei Verfassungsrichterwahlen im Bundestag an. Für die Zwei-Drittel-Mehrheit werden künftig wohl auch die Stimme der Linken benötigt.

Das Bundesverfassungsgericht wacht über das Grundgesetz - damit hilft es auch dem Bundestag, die Verfassung einzuhalten und weiterzuentwickeln.