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Apothekenreform beschlossen : Apotheker bekommen mehr Kompetenzen

Die pharmazeutische Expertise soll mit der Apothekenreform besser genutzt werden. Mediziner sind allerdings strikt gegen die Übertragung ärztlicher Aufgaben.

22.05.2026
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3 Min

Apotheken bekommen mehr Kompetenzen und sollen wirtschaftlich gestärkt werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) vor, der am Freitag mit den Stimmen der Koalition und gegen das Votum von Grünen und AfD bei Enthaltung der Linken verabschiedet wurde. 

Der Entwurf ist in den parlamentarischen Beratungen noch verändert und ergänzt worden. Der Gesundheitsausschuss billigte 13 Änderungsanträge der Koalition. Ein fachfremder Antrag sieht den Ausschluss von Rabattverträgen für sogenannte Biosimilars bis Ende Juni 2028 vor, der im Ausschuss ausführlich und kontrovers diskutiert wurde.

Opposition befürchtet Belastung der GKV

Andere Änderungsanträge beziehen sich auf pharmazeutische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Raumvorgaben, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung und die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) unter bestimmten Bedingungen, die evaluiert werden soll.

Gesetz mit zahlreichen Detailregelungen

Der Gesetzentwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So werden die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist.

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Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden.

Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage im Jahr, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können.

Impfungen und Schnelltests als neue Leistungen

Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Außerdem sind Apotheker künftig berechtigt zu venösen Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken, sofern sie eine vorherige ärztliche Schulung absolviert haben.

Ferner wird ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen.

Apotheken wird die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ermöglicht. Dies soll unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen gelten und auch bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen.

Mehr Flexibilität bei Abgabe von Arzneimitteln

Außerdem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. 

Die sogenannte Nullretaxation aus formalen Gründen wird ausgeschlossen, wenn die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das mit dem verordneten Mittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.

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Derweil zeichnet sich eine Lösung im Streit um das Apothekenhonorar ab. Die Anhebung des Fixums von aktuell 8,35 Euro ist nun über die Arzneimittelpreisverordnung in zwei Schritten vorgesehen: zum 1. Juli 2026 auf neun Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro.

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