Finanzkommission Gesundheit legt Empfehlungen vor : 66 Vorschläge zur Stabilisierung der Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell stark unter Druck. Die Bundesregierung will mit weitreichenden Reformen für eine Entlastung sorgen.
Mit großer Spannung sind die Vorschläge der im September 2025 eingesetzten Finanzkommission Gesundheit (FKG) zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erwartet worden, nun liegen sie vor. Am Montag präsentierten Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Kommissionsmitglieder die Ergebnisse, die in einem 483 Seiten starken Bericht zusammengefasst sind. Die insgesamt 66 Empfehlungen sollen eine „Gesamtfinanzwirkung“ in Höhe von 42,3 Milliarden Euro für 2027 und von 63,9 Milliarden Euro im Jahr 2030 entfalten.
Der Fokus liegt auf der Begrenzung der Ausgabendynamik in der GKV. Als künftiges Leitprinzip definierten die zehn beteiligten Wissenschaftler die „einnahmeorientierte Ausgabenpolitik“, die Ausgaben sollten also künftig nicht stärker steigen dürfen als die Einnahmen. Das ist auch eine Kernforderungen des GKV-Spitzenverbandes.
Ausgaben in der GKV steigen doppelt so schnell wie die Einnahmen
Mit den Empfehlungen der Kommission sollen die Beitragssätze nachhaltig stabilisiert und ein hohes Leistungsniveau gesichert werden. Warken sagte, die Kommission habe keine politischen Vorgaben, keine Denkverbote gehabt. Sie habe schneller als ursprünglich geplant Ergebnisse vorgelegt, weil die Zeit für Reformen dränge. Die Ausgaben in der GKV stiegen derzeit doppelt so schnell wie die Einnahmen. Ausgaben und Einnahmen müssten wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden.
Keine Denkverbote: Mit den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit sollen die Beitragssätze nachhaltig stabilisiert und ein hohes Leistungsniveau gesichert werden.
Im Sinne der Beitragszahler und Unternehmen gelte es, die Beitragsspirale zu stoppen, betonte Warken. Zugleich solle das Leistungsversprechen des solidarischen Gesundheitssystems erhalten bleiben. Die Vorschläge würden nun zeitnah geprüft und in ein Gesamtpaket eingebunden. Daneben werde an auch an einer Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) gearbeitet.
Der Kommissionsvorsitzende und Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner berichtete, die Vorschläge seien alle einstimmig beschlossen worden. Zum Vorgehen sagte er, die Kommission habe sich zunächst an Verbände und Organisationen des Gesundheitswesens gewandt und um Reformideen gebeten. Die habe zu einem außerordentlichen Rücklauf geführt mit mehr als 1.700 Vorschlägen. Diese seien diskutiert und als Grundlage in die Beratungen einbezogen worden. Es sei nun an der Politik, den mit den Vorschlägen einhergehenden weiten Ermessensspielraum zu nutzen und zu entscheiden, welche Punkte tatsächlich umgesetzt werden.
Vorschläge sollen zeitnah geprüft und in ein Gesamtpaket eingebunden werden
Wie Greiner sagte, hat sich die Kommission bei einigen öffentlich diskutierten Themen zwar einen Überblick erarbeitet und die jeweilige Finanzwirkung kalkuliert, aber bewusst keine Empfehlung abgegeben.
Das betreffe die mögliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die Absenkung der Umsatzsteuer für Arzneimittel, die Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen und die Einführung einer sogenannten Kontaktgebühr beim Aufsuchen eines Arztes. Teils seien die finanziellen Auswirkungen hier zu ungewiss gewesen, teils stünden effektivere Reformalternativen zur Verfügung, sagte er zur Begründung.
Die Gesundheitsökonomen gehen davon aus, dass die GKV schon 2027 eine Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro aufweisen wird. Das Defizit wird nach Berechnungen der Wissenschaftler auf 40,4 Milliarden Euro im Jahr 2030 anwachsen, sollte es nicht zu kostendämpfenden Reformen kommen. Die Mehrbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wäre erheblich. Als die größten Kostentreiber im Gesundheitssystem gelten Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel.
Patienten sollen sich mit insgesamt 4,1 Milliarden Euro an den Kosten beteiligen
Die Kommission nimmt mit ihren Empfehlungen verschiedene Sektoren im Gesundheitssystem in die Pflicht, wobei die potenziellen Einsparungen oder Mehreinnahmen jeweils ganz unterschiedlich hoch ausfallen. Den größten Beitrag sollen mit 19 Milliarden Euro die Leistungserbringer, also etwa Ärzte, Kliniken oder die Pharmaindustrie beisteuern. Allein 12 Milliarden Euro soll der Bund leisten, indem er die bisher viel zu niedrig kalkulierten Krankenversicherungskosten für Bezieher der Grundsicherung vollständig aus Steuermitteln finanziert. Die Forscher sehen den kostendeckenden Beitrag bei mehr als 400 Euro.
Patienten sollen sich mit insgesamt 4,1 Milliarden Euro an den Kosten beteiligen, beispielsweise durch angepasste Zuzahlungen. Weitere 4,8 Milliarden Euro sollen eingespart werden durch die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Eheleuten. Die Empfehlungen sehen auch höhere Steuern auf Tabak und Alkohol vor sowie eine gestaffelte Steuer auf zuckerhaltige Getränke.
In den Empfehlungen vorgesehen sind weitere Änderungen, die schon länger in der Diskussion sind, etwa die Streichung der Erstattung von Cannabisblüten als Medizin sowie der Verzicht auf die Erstattung homöopathischer Leistungen. Die Kommission empfiehlt in dem Zusammenhang mit Nachdruck, den Grundsatz der sogenannten evidenzbasierten Medizin zu stärken. Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollten nicht aus Mitteln der GKV erstattet werden. Das gelte auch für Satzungs- und Ermessensleistungen der Krankenkassen. Vorgeschlagen wird in dem Kontext zudem eine deutlich strengere Regulierung für Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGAs).
Ganzkörper-Früherkennung von Hautkrebserkrankungen wird kritisch gesehen
Bei der Vorstellung ihrer Papiers erläuterten die Wissenschaftler, dass auf bestimmte Behandlungen künftig verzichtet werden könnte, ohne dass dies einen Schaden für die Patienten nach sich ziehen würde. Im Gegenteil sei sogar ein Vorteil zu erwarten. Als Beispiel genannt wurden Operationen an Knien, die nach Ansicht der Wissenschaftler oftmals vorschnell von Medizinern empfohlen werden.
Die Forscher sprechen sich deswegen für ein obligatorisches Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen Eingriffen aus. Es gebe ein erhebliches Potenzial zur Vermeidung medizinisch nicht zwingend erforderlicher Operationen und zur Reduzierung von Krankenhausausgaben. Ebenso kritisch gesehen wird die anlasslose Ganzkörper-Früherkennung von Hautkrebserkrankungen, für deren Nutzen es keine belastbare Evidenz gebe.
Bis Ende 2026 wollen die Wissenschaftler weitere Vorschläge für langfristige Strukturreformen in der GKV präsentieren. Die jetzt vorgelegten Vorschläge zielen nicht auf das Gesundheitssystem als Ganzes. Seit Jahren wird beispielsweise darüber diskutiert, ob das zweigleisige Gesundheitssystem aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung (GKV/PKV) in der Form überhaupt sinnvoll ist oder verändert werden sollte.
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