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Mehr Spielraum für die Länder : Reform der Krankenhausreform beschlossen

Die Koalition setzt auf eine "praxistaugliche" Weiterentwicklung der Krankenhausreform. Die Grünen befürchten eine Rückabwicklung.

06.03.2026
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4 Min

Die im Herbst 2024 auf den Weg gebrachte Krankenhausreform wird in ihren Grundzügen noch einmal deutlich verändert. Die Ursprungsreform war bereits heftig umstritten und führte zu einer Grundsatzdebatte zwischen Bund und Ländern über Zuständigkeiten, Investitionen und künftige Strukturen. Die Länder sahen sich durch die Vorgaben in ihrer Planungshoheit eingeschränkt.

Ziele der Reform waren mehr Qualität und Effizienz durch eine Spezialisierung der Krankenhäuser. Die deutsche Kliniklandschaft wird von Fachleuten als zu groß und zu teuer beurteilt. Komplexe Behandlungen werden auch in Krankenhäusern angeboten, die nicht über die nötige Erfahrung verfügen. Das sollte mit messbaren Qualitätskriterien und zugewiesenen Leistungsgruppen besser werden.

Foto: picture alliance / Fotostand

Die Krankenhausreform soll eine flächendeckend gute Versorgung ermöglichen. Zugleich wird eine Spezialisierung der Häuser angestrebt. Hier im Bild das Kreiskrankenhaus Berchtesgaden.

Zudem ging die Ampel-Koalition davon aus, dass perspektivisch Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von bis zu neun Milliarden Euro pro Jahr erreicht werden könnten. Die Krankenhäuser sollten sich mit Hilfe eines Transformationsfonds (KHTF), der mit Geldern von Bund und Ländern gespeist wird, effizienter aufstellen, zumal viele Häuser wirtschaftlich schwach dastehen. 

Die Abrechnung in Krankenhäusern sollte zugleich von den sogenannten Fallpauschalen auf eine Vorhaltevergütung umgestellt werden. Weil es in den Ländern anhaltende Vorbehalte gegen die Umsetzung der Krankenhausreform gab, verständigte sich die neue Koalition von Union und SPD auf ein Bündel an Änderungen. 

Der Anspruch: Regelungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sollen mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) "praxisgerecht fortentwickelt" werden. An den Reformzielen soll nicht gerüttelt werden. Das Reformgesetz wurde am Freitag in ergänzter und veränderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen das Votum der Opposition verabschiedet.

Ausnahmeregelungen und ein gestreckter Zeitplan

Der neue Gesetzentwurf beinhaltet zur Sicherstellung der Versorgung insbesondere im ländlichen Raum erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten für Krankenhäuser. Die Zahl der Leistungsgruppen wird reduziert, niedrigere Fallzahlgrenzen werden ermöglicht. Der Zeitplan für die Transformation wird gestreckt. Geändert wird zudem die Finanzierung des Bundesanteils am KHTF, mit dem über zehn Jahre (2026 bis 2035) der Strukturwandel abgesichert werden soll. Für den Fonds sind nicht mehr GKV-Mittel, sondern Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität vorgesehen.

Worum es geht

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Die Beratungen zogen sich wochenlang hin und mündeten nochmals in 46 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen mit teils weitreichenden Regelungen, über die der Gesundheitsausschuss am Mittwoch drei Stunden lang beriet. In den Änderungen geht es unter anderem um Sonderregelungen für Länder mit eigener Leistungsgruppenplanung, eine verkürzte Wartezeit für die Terminvermittlung bei radiologischen Leistungen, die Definition von Fachkrankenhäusern, Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätskriterium und den Klinikatlas, der trotz Kritik erhalten bleiben soll, allerdings künftig in die Zuständigkeit des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fällt. 

Abgeordnete von Grünen und Linken grillten die Regierungsfraktionen mit kritischen Nachfragen zu den Anträgen. Die Grünen hielten angesichts der Fülle und Auswirkungen der Änderungen sogar eine neue Expertenanhörung für angebracht. In einer Anhörung im Dezember 2025 hatte der GKV-Spitzenverband bereits vor einer Verwässerung der Reform gewarnt.

Gesundheitsministerin Warken: Mehr Planungssicherheit und realistische Fristen

In der Schlussberatung verteidigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Reform gegen heftige Kritik aus der Opposition. Mit dem Gesetz werde ein großer Schritt auf dem Weg zur notwendigen Neuordnung der Krankenhauslandschaft getan. "Wir brauchen die Bündelung von Kapazitäten, wir brauchen mehr Spezialisierung und dadurch Qualität in der stationären Versorgung." Die vereinbarten Anpassungen gäben den Ländern und Krankenhäusern mehr Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung und einem soliden Fundament für die Finanzierung des Transformationsprozesse. Die Mittel aus dem Transformationsfonds stünden dabei nur für Krankenhäuser zur Verfügung, die ihre Strukturen auch anpassen, versicherte sie.


Ates Gürpinar im Porträt
Foto: Olaf Krostitz
„Weder durch die Reform noch durch die Reform der Reform wird ein grundlegendes Problem im Land für die Gesundheit gelöst.“
Ates Gürpinar (Die Linke)

Auch Stephan Pilsinger (CSU) würdigte die Änderungen und betonte, Patienten müssten sicher sein, bei einem Notfall gut versorgt zu werden und ein Krankenhaus in der Nähe zu finden. Zudem würden die Fachkliniken abgesichert. Pilsinger versprach: "Wir machen das Gesundheitssystem zukunftsfähig."

Grünen-Redner beklagt “faktische Rückabwicklung” der Ursprungsreform

Dagmar Schmidt (SPD) sagte, der drastische Anstieg der Kosten in Krankenhäusern habe nichts mit den hochqualifizierten Mitarbeitern zu tun. "Es liegt daran, dass wir über Jahre hinweg das Krankenhauswesen in eine Schieflage gebracht haben." Um wirtschaftlich überleben zu können, böten Kliniken zu viele Behandlungen an. Sie fügte in Anspielung auf die Kritiker hinzu: "Wir halten am Qualitätsanspruch fest."

Martin Sichert (AfD) monierte hingegen "Stückwerk und Regelungswut". Er warnte: "Es wird ein weiteres bürokratisches Monstrum geschaffen." Das Kliniksterben gehe weiter.

Janosch Dahmen (Grüne) sprach mit Blick auf die Koalition von "Nebelkerzen der Wirklichkeitsverweigerung". Der Gesetzentwurf stehe für die "faktische Rückabwicklung" der alten Reform. Die alte Reform habe das klare Ziel gehabt, komplexe Medizin an die geeigneten Standorte zu bringen, für mehr Spezialisierung und Qualität zu sorgen und dadurch auch mehr Wirtschaftlichkeit im System zu schaffen. "Genau diese Logik wird nun schrittweise ausgehebelt."

Der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar sagte, es gehe im Kern um die Überwindung des "Grundübels" der Fallpauschalen. “Nach viel Gezeter zwischen Union und SPD, zwischen Bund und Ländern, ist klar, weder durch die Reform noch durch die Reform der Reform wird ein grundlegendes Problem im Land für die Gesundheit gelöst.”

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