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Internationale Gesundheitsvorschriften : Staaten ziehen Lehren aus der Corona-Pandemie

Als Konsequenz aus der Corona-Pandemie hat die Weltgesundheitsorganisation Empfehlungen erarbeitet, denen sich Deutschland per Gesetz anschließt.

07.11.2025
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2 Min

Aus Expertensicht ist die Ausgangslage völlig klar: Eine neue Pandemie ist jederzeit möglich, die Frage ist nur, wann es passiert und wie gefährlich der Keim dann für Menschen sein wird. Potenzielle Kandidaten für eine neue Pandemie gibt es einige, darunter Varianten der Vogelgrippe, die bisher für Menschen keine besondere Gefahr darstellt. 

Weltgesundheitsorganisation setzt auf Zusammenarbeit statt Abschottung

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) "besteht für die Übertragung von aviärer Influenza sowohl von Tieren auf Menschen als auch von Mensch zu Mensch eine erhebliche Barriere". Gleichwohl kann die Massentierhaltung einen viralen Übersprung von Tieren auf Menschen (Spillover) begünstigen.

Hintergrund

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Nach den schlechten Erfahrungen mit der Corona-Pandemie hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) an Empfehlungen gearbeitet, um den Einzelstaaten mehr Hilfestellung zu geben im Kampf gegen Pandemien. Dahinter steht der Gedanke, dass eine Zusammenarbeit und ein koordiniertes globales Vorgehen besser ist als der Versuch der Abschottung, zumal sich Viren nicht auf Ländergrenzen beschränken lassen. Die Coronakrise hat gezeigt, wie schnell sich ein Virus ausbreiten kann und welche dramatischen Auswirkungen das auf die einzelnen Gesellschaften hat.

Nun hat der Bundestag am Donnerstag mit breiter Mehrheit von 428 Ja-Stimmen bei 131 Nein-Stimmen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, der die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung Deutschlands an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) schafft. Die Änderungen sind am 19. September 2025 völkerrechtlich in Kraft getreten und erfordern innerstaatlich ein Vertragsgesetz.

Einführung des Begriffs der "pandemischen Notlage"

Die am 1. Juni 2024 angenommenen Änderungen der IGV beinhalten unter anderem die Einführung des Begriffs "pandemische Notlage". Außerdem werden die Begriffe "Gerechtigkeit" und "Solidarität" als Grundsätze der IGV aufgenommen. Ferner umfassen die Änderungen ein Gebot für Vertragsstaaten, bei unklaren Ereignissen betreffend die öffentliche Gesundheit die WHO zu informieren und sich mit ihr rechtzeitig über geeignete Gesundheitsmaßnahmen abzustimmen.

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In einer Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf Mitte Oktober waren die meisten Sachverständigen der Ansicht, dass die IGV einen Fortschritt darstellen. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes etwa begrüßte den Ansatz, die WHO und ihre IGV-Regularien als zentrales, völkerrechtlich bindendes Instrument zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsrisiken zu stärken. Ein wesentliches Element der Reform sei die Einführung der neuen Alarmstufe, der pandemischen Notlage. Diese Zwischenstufe ermögliche bereits vor einer Pandemie eine breite Reaktion.

Befürchtungen, die Staaten könnten gegenüber der WHO an Souveränität verlieren, sind nach Ansicht der meisten Fachleute unbegründet. Die WHO spreche nur Empfehlungen aus. Gleichwohl gab es in der Anhörung auch Kritik an der WHO und den IGV. Skeptiker kritisierten den Einfluss privater Spender auf die WHO sowie eine mögliche Gefährdung nationaler Souveränität durch einen Umsetzungsautomatismus.