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Medienbrüche sollen vermieden werden : Die Zwangsvollstreckung wird digitaler

Weniger Papier, mehr elektronische Dokumente: Der Bundestag bringt die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung auf den Weg und nimmt Banken in die Pflicht.

20.03.2026
True 2026-03-20T14:26:44.3600Z
2 Min

In Verfahren der Zwangsvollstreckung soll künftig deutlich weniger Papier zum Einsatz kommen. Während Gerichtsvollzieher, Anwälte und Gerichte Vollstreckungsanträge bereits elektronisch bearbeiten und übermitteln können, muss die vollstreckbare Ausfertigung bislang ausgedruckt und unterschrieben werden. Dieser Medienbruch soll künftig entfallen, eine elektronische Ausfertigung soll ausreichen.

Den entsprechenden Gesetzentwurf "zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung"  beschloss der Bundestag am Donnerstagabend mit Stimmen von CDU/CSU und SPD sowie von AfD und Bündnis 90/Die Grünen, bei Ablehnung von Die Linke.

Elektronische Zustellung künftig auch an Banken und Inkassounternehmen

Die Koalitionsfraktionen haben den Entwurf im parlamentarischen Verfahren noch in einem wesentlichen Punkt angepasst. So sollen künftig auch Kreditinstitute und Inkassounternehmen sicherstellen, dass ihnen elektronische Dokumente sicher zugestellt werden können.

Das ist deswegen relevant, da Banken laut Begründung des Änderungsantrages die hauptsächlich adressierten Drittschuldner der jährlich rund 1,1 Millionen gerichtlichen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sind. Bislang mussten die Gerichtsvollzieher diese Beschlüsse in Papierform bei speziellen Stellen der Kreditinstitute übergeben. Für Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts gilt diese Pflicht bereits.

SPD: Bei Gericht werden 76.000 Arbeitsstunden pro Jahr gespart

Daniel Rinkert (SPD) verwies darauf, dass durch die Änderung künftig die manuelle Zuordnung von Dokumenten an Gerichte entfalle, die jährlich 76.000 Arbeitsstunden umfasse. "Das ist wertvolle Zeit, die unsere Justiz nun für ihre eigentlichen Kernaufgaben nutzen kann", sagte Rinkert. David Preisendanz (CDU) kündigte - wie auch Rinkert - zudem weitere Reformen in dem Bereich an, etwa eine zentrale digitale Datenbank für die Zwangsvollstreckung.

Unterstützung kam auch von der AfD und den Grünen. Tobias Peterka (AfD) nannte den Entwurf einen Fortschritt, forderte aber eine Pflicht zum Papierverzicht, sonst werde zu wenig erreicht. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) nannte das Vorhaben "notwendig und auch überfällig". Der Abgeordnete mahnte jedoch weitere Digitalreformen in der Justiz an.

Kritik kam hingegen von den Linken. Es sei kein Fortschritt, sondern "in Wahrheit ein Angriff auf die Schwächsten der Gesellschaft". Die Gläubiger bekämen dadurch mehr Macht, für alle, die finanziell am Abgrund stünden, bedeute die Reform ein höheres Risiko, sagte Aaron Valent.

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