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Kampf gegen Antisemitismus : Kritik an Unionsvorschlägen

Die Union will das Strafrecht verschärfen, um besser gegen Antisemiten in Deutschland vorzugehen. In einer Anhörung gab es Kritik an dem Vorschlag.

19.01.2024
2024-01-24T13:09:00.3600Z
2 Min

Die von der Union geforderten Strafrechtsverschärfungen zur Bekämpfung des Antisemitismus sind in einer Anhörung im Rechtsausschuss am Montag überwiegend auf Kritik gestoßen. Zwar wurde die Intention des Entwurfes grundsätzlich von allen Sachverständigen begrüßt, Unterstützung für die konkreten Forderungen erhielt die Unionsfraktion aber nur von jenen Experten, die sie selbst benannt hatte.

In Reaktion auf den terroristischen Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und antisemitische Vorfälle bei Demonstrationen in Deutschland hatte die Fraktion unter anderem vorgeschlagen, den Volksverhetzungsparagrafen zu verschärfen. Danach soll auch das Leugnen des Existenzrechts des Staates Israel und der Aufruf zur Beseitigung des Staates Israel konkret als volksverhetzende Straftat benannt werden.

Einschränkung der Meinungsfreiheit

Ein Teil der Sachverständigen äußerte daran verfassungsrechtliche Bedenken, da damit die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde. Die Meinungsfreiheit dürfe nur aufgrund allgemeiner Gesetze beschränkt werden, führte beispielsweise die Rechtswissenschaftlerin Elisa Maria Hoven aus. Die vorgeschlagene Norm knüpfe aber an einen konkreten Meinungsinhalt an, kritisierte die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige. Hoven schlug eine grundlegende Überarbeitung des Volksverhetzungsparagrafen vor, um Strafbarkeitslücken zu schließen.

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Eine andere Auffassung dazu vertrat Oberstaatsanwalt Andreas Franck von der Generalstaatsanwaltschaft München. Aus Sicht von Franck, der als zentraler Antisemitismusbeauftragter der Bayerischen Justiz fungiert, handelt es sich bei der vorgeschlagenen Norm nicht um Sonderrecht, das eine bestimmte Meinung unter Strafe stellen solle. Eine Verschärfung des Paragrafens wäre zudem eine Gelegenheit, die allenthalben betonte Staatsräson "in ein einfaches Gesetz zu gießen, um jüdisches Leben in Deutschland zu schützen", sagte der von der Unionsfraktion benannte Sachverständige.

Der ebenfalls von der Union benannte Rechtswissenschaftler Michael Kubicel (Universität Augsburg) führte aus, dass es nicht um das Verbot einer bestimmten Meinungsäußerung gehe, "sondern um den Schutz des öffentlichen Friedens in Deutschland". Um das allerdings bestehende verfassungsrechtliche Prozessrisiko zu vermeiden, schlug er eine Erweiterung der Verbotsnorm vor.

Expertin sieht Vollzugsdefizit

Aus Sicht von Rechtsanwältin Kati Lang geht der Gesetzentwurf allgemein fehl. Es bestehe ein "Vollzugs- und nicht ein Regelungsdefizit" bei der Bekämpfung antisemitischer Straftaten, sagte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige. Das liege an der "Mut- und Willenlosigkeit der Justiz". Sie forderte zudem eine Stärkung von Beteiligungsrechten bei antisemitischen Straftaten, beispielsweise eine Nebenklagemöglichkeit bei volksverhetzender Beleidigung.

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