Umsetzung von EU-Richtlinie : Reparieren statt wegwerfen
Ein "Recht auf Reparatur" soll Verbrauchern nützen und Ressourcen schonen. Die AfD warnt vor Bürokratie, den Linken geht das Vorhaben nicht weit genug.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen EU-weit künftig ein Recht auf Reparatur haben. So will die EU vermeiden, dass brauchbare Waren vorzeitig entsorgt werden, wenn sie defekt sind. Stattdessen soll es attraktiver werden, Waren reparieren zu lassen. Ziel des Vorhabens ist es unter anderem, Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Die zugrunde liegende Richtlinie stammt von Mitte 2024 und ist bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen. Am Mittwoch beriet der Bundestag in erster Lesung über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem wesentliche Punkte der Richtlinie vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch umgesetzt werden sollen.
Ein "Recht auf Reparatur" soll dafür sorgen, dass Waschmaschinen und Co. künftig später auf dem Schrottplatz landen.
Im Kaufvertragsrecht soll danach festgeschrieben werden, dass die "Reparierbarkeit" zu der "üblichen Beschaffenheit" einer Ware gehört. Um Reparaturen attraktiver zu machen, ist ferner vorgesehen, dass sich die Gewährleistungsfrist einmalig um zwölf Monate verlängert, wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher statt für eine Ersatzlieferung für eine Reparatur entscheiden. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zudem über diese Möglichkeit informiert werden.
Reparaturpflicht für Hersteller bestimmter Produkte wie Waschmaschinen oder Smartphones
Hersteller bestimmter Produkte, etwa von Kühlschränken, Waschmaschinen, Smartphones und Tablets, sollen darüber hinaus außerhalb der Gewährleistung verpflichtet werden, auf Verlangen der Verbraucherinnen und Verbraucher das jeweilige Produkt "unentgeltlich oder zu einem angemessenen Entgelt und innerhalb eines angemessenen Zeitraums" zu reparieren.
Bei einem defekten Waschmaschinenmotor kann diese Pflicht nach der Begründung etwa zehn Jahre gelten. Ersatzteile und die für die Reparatur nötigen Werkzeuge sollen ferner zu "angemessenen Preisen" angeboten werden, "die nicht von der Reparatur abschrecken".
„Das ist gut für alle, und es sorgt auch nicht für mehr Bürokratie.“
Auch für das Produktdesign gibt es künftig strengere Vorgaben. Neben den Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie, die der Bundestag am Donnerstag ebenfalls beschloss, sieht die Umsetzung der „Recht auf Reparatur“-Richtlinie vor, Hersteller dazu zu verpflichten, durch Hardware- oder Softwaretechniken eine Reparatur durch Dritte nicht zu behindern. Eine Ausnahme soll greifen, wenn die Schutzmaßnahme durch „legitime und objektive Faktoren wie den Schutz des geistigen Eigentums” gerechtfertigt ist.
Zudem sieht der Entwurf die Einführung eines freiwilligen Europäischen Formulars für Reparaturinformationen vor. Reparaturbetriebe können Verbraucherinnen und Verbraucher damit unter anderem über Art und Preis der Reparatur, deren voraussichtliche Dauer sowie mögliche Zusatzleistungen informieren. Stellt ein Reparaturbetrieb ein solches Formular bereit, soll er an die darin genannten Bedingungen mindestens 30 Tage gebunden sein.
Justizministerin Hubig will raus aus der "Wegwerfgesellschaft"
In der Debatte zu dem Gesetzentwurf stellte die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (SPD), den Gesetzentwurf als Beitrag gegen die Wegwerfgesellschaft dar. "Reparieren ist besser als Wegwerfen", betonte die Ministerin.
Das Recht auf Reparatur schone den Geldbeutel, schütze Ressourcen und stärke die lokale Wirtschaft, sagte Hubig. Die neuen Regeln würden es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, Geräte weiter zu nutzen. "Das ist gut für alle, und es sorgt auch nicht für mehr Bürokratie", so Hubig. Es sei sinnvoller, fairer und konsequenter Verbraucherschutz.
„Wir wollen ein Recht auf Reparatur, das Verbraucher stärkt, ohne die Wirtschaft unverhältnismäßig zu belasten.“
Stefan Möller (AfD) räumte zwar ein, dass es gute Gründe gebe, Verbraucherrechte bei Reparaturen zu stärken. Der Entwurf sei aber ein "typischer Fall" einer EU-Richtlinienumsetzung. Er strotze vor Bürokratie und "ungerechten Haftungsrisiken", sei schwer verständlich verfasst und realitätsfern.
Besonders problematisch sei die mögliche Haftung von Händlern als "Vertreiber" der Waren, obwohl diese keinen Einfluss auf Produktdesign, Ersatzteilpreise oder Reparierbarkeit hätten. Außerdem monierte er unbestimmte Begriffe wie "angemessener Zeitraum", "angemessenes Entgelt" und "angemessener Preis".
SPD: Regeln müssen im Alltag funktionieren
Sebastian Steineke (CDU) unterstützte den Entwurf grundsätzlich. Reparatur sei für viele Menschen kein "Lifestylethema, sondern ein ganz praktisches Kostenthema". Positiv hob er hervor, dass Hersteller bestimmter technischer Produkte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist reparieren müssten und dies mit der Pflicht zur Ersatzteilvorhaltung verknüpft werde. Zugleich kündigte er Beratungsbedarf im Detail an: “Für uns ist klar: Wir wollen ein Recht auf Reparatur, das Verbraucher stärkt, ohne die Wirtschaft unverhältnismäßig zu belasten.”
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Lobende Worte für den Entwurf fand auch Nadine Heselhaus (SPD). Sie sprach von einem "echten Fortschritt für die Umwelt und für die Verbraucherinnen und Verbraucher". Zugleich kündigte sie ebenfalls Beratungsbedarf im Detail an. Die Regeln müssten im Alltag funktionieren und dürften nicht nur auf dem Papier gut klingen, sagte Heselhaus mit Blick auf Fristen und Kosten von Reparaturen.
Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) sprach von einem wichtigen Schritt aus der Wegwerfgesellschaft. "Das Reparieren wurde systematisch unattraktiv gemacht", kritisierte der Abgeordnete. Er begrüßte Reparaturpflichten und die Verlängerung der Gewährleistung, forderte aber Nachschärfungen wie beispielsweise "klare Kriterien" für Ersatzteilpreise und feste Reparaturfristen.
Agnes Conrad (Die Linke) kritisierte, der Entwurf gehe nicht weit genug. Ein "echtes Recht auf Reparatur" müsse auch "ein Recht des Handwerks auf Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturanleitungen, Diagnosedaten, Software und Werkzeugen sein - zu fairen Preisen und ohne Konzernwillkür", sagte Conrad. Der Entwurf setze nur europäische Mindestvorgaben um und schaffe "keinen Reparaturaufbruch". Wie auch Steffen forderte Conrad einen Reparaturbonus; dieser solle über einen Herstellerfonds finanziert werden.
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