Modernisierung geplant : Wer haftet, wenn der Wasserkocher die Küche in Brand setzt?
Das Produkthaftungsrecht steht vor einer umfassenden Reform. Unter anderem soll es künftig auch für Software und KI-Systeme greifen.
Wenn der Wasserkocher zu Hause plötzlich Feuer fängt und die teure Einbauküche in Mitleidenschaft zieht, dann haftet grundsätzlich der Hersteller für den Schaden - so will es das Produkthaftungsrecht. Wurde der Wasserkocher jedoch auf einem chinesischen Billig-Online-Marktplatz gekauft, kann es für die Geschädigten schwierig werden, den Hersteller ausfindig und den Schaden geltend zu machen.
Wenn die KI spinnt und der Saugroboter die Katze überfährt, soll künftig das Produkthaftungsrecht greifen und der Hersteller schadensersatzpflichtig sein. Der Katze hilft das allerdings vermutlich nicht.
Auf Fälle wie diesen soll eine Reform des Produkthaftungsrechts reagieren. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der im Wesentlichen Neuregelungen auf EU-Ebene umsetzt, debattierte der Bundestag am Mittwoch in erster Lesung und überwies ihn anschließend an die Ausschüsse.
Software und KI fallen künftig unter die Produkthaftung
Die neuen Regeln sehen vor, dass im oben beschriebenen Fall künftig auch der Online-Marktplatz oder ein in der EU ansässiger Fulfillment-Dienstleister in Regress genommen werden kann, wie das Bundesjustizministerium in einer Handreichung zu dem Entwurf ausführt. Dies sind Unternehmen, die für Dritte Aufgaben der Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung und den Versand in der EU übernehmen.
„Wer großen Schaden verursacht, der muss eben auch umfassend dafür einstehen.“
Neben dieser Neuerung sind gewichtige Neuregelungen bei der Produkthaftung für Software vorgesehen. Sie soll künftig generell in die Haftung aufgenommen werden. Das umfasst insbesondere Systeme der künstlichen Intelligenz, wie sie etwa beim autonomen Fahren oder auch in Saugrobotern zum Einsatz kommen. Außerdem ist vorgesehen, dass Schadensersatzansprüche einfacher geltend gemacht werden können. So soll es - unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen - eine Offenlegungspflicht für Unternehmen geben.
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Stefanie Hubig (SPD), hob in der Debatte hervor, dass mit der ersten Modernisierung seit 35 Jahren das Produkthaftungsrecht "fit für das digitale Zeitalter" gemacht werde. Nadine Heselhaus (SPD) lobte, dass die bisherige Haftungsobergrenze gestrichen werden soll: "Wer großen Schaden verursacht, der muss eben auch umfassend dafür einstehen".
Union will sich Offenlegungspflicht “sehr genau” anschauen
Sebastian Steineke (CDU) begrüßte den Entwurf, kündigte mit Blick auf die parlamentarischen Beratungen aber an, die Vorschriften zur Offenlegung von Beweismitteln "sehr genau" anzuschauen. Es müsse darauf geachtet werden, dass die Anforderungen für die Unternehmen praktikabel bleiben. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) drückte hingegen seine Sorge darüber aus, dass die Union die Offenlegungspflicht beschränken wolle. Stattdessen müsse sie "noch praktikabler" werden.
Für die AfD-Fraktion kritisierte Ulrich von Zons den Entwurf scharf. Trotz angeblicher Erleichterungen bleibe die Beweislast beim Geschädigten; hinsichtlich KI forderte von Zons Technologieoffenheit und flexible Rahmenbedingungen: “Sonst wird das Ergebnis nicht Rechtssicherheit sein, sondern Innovationshemmung.” Donata Vogtschmidt (Die Linke) lobte einzelne Verbesserungen, etwa die Einbeziehung von KI. Das sei besser als nichts, aber es gehe nur um die "Verwaltung des digitalen Kapitalismus". Die Regelung sei ein "Update" und "kein Neustart", so Vogtschmidt.
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