Piwik Webtracking Image

Vor 50 Jahren : Straffreiheit unter bestimmten Bedingungen

Die Indikationsregelung kommt: Am 6. Mai 1976 reformiert der Bundestag nach zähem Ringen und hitzigen gesellschaftlichen Debatten abermals den Paragrafen 218.

29.04.2026
True 2026-04-29T15:26:30.7200Z
2 Min

"Die unerbittliche Strafandrohung allein verhindert Schwangerschaftsabbrüche nicht", appellierte Helga Timm (SPD) am 6. Mai 1976 vor dem Deutschen Bundestag. Damals debattierte das Parlament erneut über den sogenannten Abtreibungsparagrafen 218 des Strafgesetzbuches. Die Abgeordneten mussten ein weiteres Mal quasi nachsitzen, denn eigentlich war eine Reform der geltenden Regelung, wonach bei einem Schwangerschaftsabbruch eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohte, schon im Februar mit den Stimmen der sozial-liberalen Koalition verabschiedet worden.

Foto: picture alliance/United Archives

Protest gegen Paragraf 218 an der Wand eines Kirchenportals in den 1970er Jahren.

Damals wurde beschlossen, dass eine Abtreibung weiterhin als Straftat eingestuft werde. Allerdings sollte ein Schwangerschaftsabbruch fortan sowohl für die Schwangere als auch den behandelnden Arzt straffrei bleiben, wenn das Leben oder die Gesundheit der Frau auf dem Spiel stand, das Ungeborene erhebliche Schäden aufwies, die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande kam oder eine besondere soziale Notlage bestand. Diese sogenannte Indikationsregelung war ein Kompromiss nach zähem Ringen.

Frauenbewegung forderte in den 1970er Jahren Streichung des Paragrafen

Mit dem Slogan "Mein Bauch gehört mir!" hatte Anfang der 1970er Jahre die Frauenbewegung eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 218 gefordert. Frauen sollten sich gegen ein Kind entscheiden dürfen, ohne eine Strafe dafür befürchten zu müssen. Im Juni 1971 zeigte das Magazin "Der Stern" auf seinem Titel 28 Frauen. Die Schlagzeile: "Wir haben abgetrieben!" In der Ausgabe bekannten sich insgesamt 374 Frauen, darunter Prominente wie Senta Berger und Romy Schneider, dazu, dass sie abgetrieben hatten.

Mehr zum Thema

Mehr zum Thema Der lange Streit um Paragraf 218
Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch: Der lange Streit um Paragraf 218

Die Politik reagierte: Im Juni 1974 legte die Koalition aus SPD und FDP ein Gesetz zur Reform von Paragraf 218 vor, das eine "Fristenregelung" vorsah. Frauen sollten in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten abtreiben dürfen, wenn sie sich vorher zu medizinischen und sozialen Fragen hatten beraten lassen. Die Union lehnte das Vorhaben entschieden ab. Es ignoriere den vom Grundgesetz gebotenen Schutz des menschlichen Lebens. CDU und CSU wollten allenfalls die genannte "Indikationsregelung" zulassen.

Union ließ mit ihrer Mehrheit im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen

Doch nachdem der Bundestag am 12. Februar 1976 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hatte, ließ die Union mit ihrer Mehrheit im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Da das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig war, beschäftigte sich der Vermittlungsausschuss zwar nicht damit. Weil aber der Bundesrat auch Einspruch gegen das Gesetz erhoben hatte, musste der Bundestag diesen Einspruch zurückweisen, damit das Gesetz in Kraft treten konnte. Das geschah an jenem 6. Mai.

"Wir lehnen das Gesetz der Koalition ab", erklärte Heinz Eyrich (CDU), weil es den Frauen "keine wirklich freie Entscheidung erlaubt, weil sie mit Sicherheit oftmals mit dem Hinweis auf den leicht zu erreichenden Schwangerschaftsabbruch dazu gedrängt werden wird". Es sei besser, den Betroffenen "Hilfen und Auswege aus ihrer oftmals sehr schwierigen Situation zu geben". Eyrich forderte eine Beratung, die "deutlich macht, daß es hier um die Erhaltung des ungeborenen Lebens geht". Schließlich stimmte der Bundestag in namentlicher Abstimmung noch einmal für die Reform. 

Auch lesenswert

Ein Abbild einer rückwärtslaufenden Uhr
Chronik: Protest als Motor des gesellschaftlichen Wandels?
Widerstand prägte die Geschichte beider deutscher Staaten unterschiedlich. Eine Chronik des Protests - vom Wiederbewaffnungsstreit bis zum Eintreten für Klimaschutz.
Eine Demonstrantin hält ein Plakat.
Zugangsbarrieren und fehlende Informationen: Große Unsicherheiten bei legalen Abbrüchen
In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Versorgungslage für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen haben Experten die Lage unterschiedlich beurteilt.
Demonstration vor dem Pau-Löbe-Haus in Berlin
Keine Abstimmung in Sicht: Paragraf 218 wird vorerst nicht reformiert
Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs wird es vorerst nicht geben. Zu verhärtet sind die Fronten - bei Abgeordneten und Experten.