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Fünf Milliarden Steuerentlastung ab 2026 : Koalition zeigt sich in Geberlaune

Das Steueränderungsgesetz bringt eine höhere Entfernungspauschale, weniger Gastro-Steuer und mehr Netto für Ehrenamtliche - sofern der Bundesrat zustimmt.

05.12.2025
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3 Min

Es sind nicht die ganz großen Geldschleusen, die sich öffnen werden. Aber viele Bürgerinnen und Bürger werden im kommenden Jahr weniger Steuern zu zahlen haben. Redner der Koalition zeigten sich daher am Donnerstag im Bundestag bei der Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes in Geberlaune. 

"Was wir heute beschließen, reiht sich ein in eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit denen wir die Menschen und die Betriebe entlastet haben, um die Wirtschaft zu stärken, Wachstum zu fördern und dieses Land voranzubringen", betonte Mathias Middelberg (CDU). Jens Behrens (SPD) verwies auf die Verständigung der Koalition, "Arbeit spürbar stärker zu belohnen". Das Entlastungsvolumen durch das Gesetz soll 2026 knapp fünf Milliarden Euro betragen und bis 2030 auf etwa 6,3 Milliarden Euro steigen.

Foto: picture alliance/dpa/Michael Kappeler

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Allerdings muss der Bundesrat dem Paket noch zustimmen. Die Länder fordern eine Kompensation für die Steuerausfälle, was der Bund bislang jedoch ablehnt. Die Länderkammer tagt das nächste Mal am 19. Dezember.

Das mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen von AfD und Grünen bei Enthaltung der Linken beschlossene Entlastungspaket sieht eine deutliche Erhöhung der Entfernungspauschale für Pendler auf 38 Cent pro Kilometer vor. Außerdem wird der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in Restaurants dauerhaft von 19 auf sieben Prozent abgesenkt. Die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen werden auf 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro angehoben.

Gewerkschaftsbeiträge steuerlich absetzbar

Der Finanzausschuss des Bundestages hatte zuvor noch in den Gesetzentwurf eingefügt, dass Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen und Paralympics steuerfrei gestellt werden. Dieser Änderung stimmten alle Fraktionen zu. Außerdem können Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag steuerlich geltend machen. Ferner wurden die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können, verdoppelt.

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In der Aussprache hob Behrens hervor, dass die Steuersenkung für die Gastronomie neben Restaurants und Bäckereien auch Caterern zugutekomme, die Kitas und Schulen beliefern würden. Alles in allem zeige das Steueränderungsgesetz, "dass wir als Koalition verlässlich liefern", sagte der SPD-Politiker. Middelberg betonte, die Anhebung der Entfernungspauschale komme fleißigen Arbeitnehmern, die lange Wege zur Arbeit hätten, zugute. Für die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Christiane Schenderlein (CDU), wird das Ehrenamt jetzt noch attraktiver. Das Ehrenamt sei ein "kostbarer Schatz".

Christian Douglas (AfD) lobte zwar die Steuersenkung in der Gastronomie, bedauerte aber, dass Getränke davon ausgenommen blieben. Ein einheitlicher Steuersatz wäre einfacher gewesen. Die Anhebung der Pendlerpauschale bezeichnete er als zu gering. Douglas kritisierte den neuen Steuervorteil für Gewerkschafter, den die Steuerzahler mit 160 Millionen Euro zu bezahlen hätten.

Linke warnt vor Einnahmeausfällen für Kommunen

Doris Achelwilm (Linke) sagte, Länder und Kommunen müssten die Hälfte der Ausfälle tragen. Damit sei Die Linke nicht einverstanden: "Den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals." Die Entfernungspauschale helfe am meisten den Gutverdienenden. Die Verbesserungen für Ehrenamtliche seien zu begrüßen, es könne aber noch mehr getan werden.

Sascha Müller (Grüne) hob positiv hervor, dass es die Steuerbefreiung von Prämien für Medaillengewinner, die Gemeinnützigkeit von E-Sports (unter anderem Video-Games) und die Verbesserungen für Gewerkschaftsmitglieder gebe. Doch die falschen Elemente aus dem Gesetzentwurf würden damit nicht aufgewogen. Dazu zählte Müller die Steuervorteile für die Gastronomie und die Erhöhung der Entfernungspauschale, von der vor allem Menschen mit hohem Einkommen profitierten.

Ein Antrag der Grünen, auf die Senkung der Gastro-Steuer und die Erhöhung der Entfernungspauschale zu verzichten und stattdessen den Arbeitnehmerfreibetrag von 1.230 auf 1.500 Euro anzuheben, fand keine Mehrheit.

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