EU-Einigung auf Zollreform : Großer Wurf gegen Kleinstpakete aus Asien
Anbieter wie Shein, Temu und AliExpress nutzen Schlupflöcher, um EU-Standards zu umgehen. Neue Regeln sollen Käufer vor gefährlicher und gefälschter Ware schützen.
Manche sprechen von einer Flut, andere von einem Tsunami: In der Europäischen Union (EU) hat sich in den vergangenen Jahren die Zahl von Kleinpaketen aus Asien dramatisch erhöht. 2025 kamen nach Angaben der EU-Kommission 5,8 Milliarden Pakete von geringem Wert in die EU. 2022 hatte die Zahl noch bei 1,4 Milliarden gelegen. Mehr als 90 Prozent der Pakete stammen von chinesischen Online-Händlern. Oft entsprechen die Waren nicht den Produktanforderungen der Union und sind für Verbraucher gefährlich, manchmal handelt es sich auch um Fälschungen von Designer-Produkten. "Die Situation ist unhaltbar", sagte eine Vertreterin der EU-Kommission Mitte April im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments.
Die Zollbehörden haben nicht genug Personal, um die Masse an Paketen aus Drittstaaten kontrollieren zu können.
Die EU wehrt sich nun gegen den Warenstrom. Ende März haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten auf eine Reform des EU-Zollkodex geeinigt, um das umstrittene Geschäftsmodell von Anbietern wie Shein, Temu und Aliexpress zu stoppen. Die Europa-Abgeordneten werden die Einigung voraussichtlich in der Plenarsitzung im September absegnen.
Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments reiste nach China
Anfang des Monats ist eine Delegation des Binnenmarktausschusses nach China gereist, um eine klare Botschaft zu überbringen. "Ware, die auf den europäischen Markt kommt, muss unsere Regeln respektieren", sagt die Ausschussvorsitzende Anna Cavazzini (Grüne). Gerade erst hat das Gremium Temu eingeladen, die Probleme direkt erörtern zu können. Das Thema soll im Ausschuss nun regelmäßig behandelt werden.
Die Onlinehändler nutzten bislang eine für Privatpersonen vorgesehene Ausnahme aus: Auf Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro fiel in der EU kein Zoll an. Der Versand im Kleinstpaket hat für die Händler einen weiteren Vorteil: Die Zollbehörden kontrollieren wegen der schieren Masse die Produkte nicht. Dafür fehlt es an Personal. Allein am größten Frachtflughafen Europas im belgischen Lüttich kamen 2025 pro Tag mehr als eine Million Pakete aus China an. Rein statistisch wurden in der EU von einer Million ankommender Pakete nur 82 kontrolliert.
Die neuen Regeln sollen die Onlinehändler dazu bringen, ihre Ware im Container einzuführen und Lager in der EU zu schaffen. Vorgesehen ist eine Bearbeitungsgebühr von voraussichtlich zwei Euro pro Kleinpaket aus Drittstaaten. Sie soll ab November gelten. Dazu kommt eine Zollgebühr von drei Euro je Kleinpaket, die zuvor schon beschlossen worden war.
Der EU geht es dabei nicht darum, ihre Einnahmen zu erhöhen, betont Cavazzini. "Der Hauptzweck der Gebühr besteht darin, Handelsmuster zu verändern." Handelsexperten befürchten jedoch, dass die Abgabe nicht ausreichen wird, um Unternehmen dazu bewegen, ihr Geschäftsmodell zu ändern.
Bei Verstößen gegen EU-Standards sollen hohe Strafen drohen
Die neuen Regeln sehen allerdings auch vor, dass Anbieter aus Drittstaaten künftig für ihre Ware haften. Sie gelten automatisch als Importeure und müssen relevante Daten zur Verfügung stellen und sich verpflichten, Sicherheits-, Umwelt- und Qualitätsstandards der EU einzuhalten. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des Gesamtwerts der jährlich eingeführten Produkte. Die EU kann den Unternehmen im Extremfall sogar den Zugang zum EU-Markt entziehen.
Allein 2025 bestellten Verbraucher in der EU 5,8 Milliarden Pakete von geringem Wert, die meisten kamen von chinesischen Anbietern.
Im Europäischen Parlament trifft die Einigung auf große Zustimmung. "Wir ziehen endlich die Reißleine gegenüber unfairen Praktiken und gegen die unkontrollierte Flut von Billigpaketen aus Drittstaaten", betont der Vorsitzende des Handelsausschusses, Bernd Lange (SPD). "Wer in Europa Geschäfte machen will, muss sich an unsere Regeln halten - ohne Ausnahmen und ohne Tricks."
EU will zentrale Zollbehörde mit einheitlichem IT-System schaffen
Die neuen Regeln für Kleinpakete sind Teil einer größeren Reform des Zollkodex von 1968, in deren Zuge auch eine neue zentrale EU-Zollbehörde im französischen Lille entstehen wird. Sie soll verantwortlich sein für ein einheitliches IT-System, das zwar ab 2028 eingeführt wird, allerdings erst ab 2034 für Händler verpflichtend ist. "Da hätte man ambitionierter sein können", meint Lange. Onlinehändler aus Drittstaaten werden in Zukunft ihre Lieferungen kurz nach der Bestellung in dem System hinterlegen müssen. Bisher nutzen Zollbehörden in den EU-Mitgliedstaaten 111 verschiedene Software-Programme.
Das neue System soll auch dafür sorgen, dass ausländische Händler nicht mehr in Länder ausweichen können, in denen sie geringere Kontrollen erwarten. Sanktionen werden künftig zentral hinterlegt. Derzeit tauschen die Mitgliedstaaten keine Daten darüber aus, wen sie sanktionieren. Dass es künftig eine einzige Datenbank gibt, hält Cavazzini für eine der größten Verbesserungen der Reform. Die EU-Kommission schätzt, dass die zentrale Behörde in den Mitgliedstaaten zu Einsparungen von insgesamt zwei Milliarden Euro führen wird.
Großteil der kontrollierten Pakete entspricht nicht den europäischen Normen
Die EU-Kommission hatte ihre Pläne im Mai 2023 vorgestellt. Danach gewann die Reform wegen der steigenden Zahl der Pakete an Brisanz. Italien hat bereits zu Jahresbeginn eine Steuer von zwei Euro auf Kleinpakete eingeführt, woraufhin Shein die Ware in andere EU-Staaten umleitete.
Die französische Regierung schlug im vergangenen Herbst Alarm, nachdem Shein Sexpuppen zum Verkauf anbot, die wie Kinder aussahen. Die Pläne, die Plattform vom französischen Markt auszusperren, wurden jedoch von einem Berufungsgericht kassiert. In einer öffentlichkeitswirksamen Aktion kontrollierte der Zoll daraufhin 24 Stunden lang am Flughafen in Paris sämtliche Pakete von Shein. Handelsminister Serge Papin zufolge hätten acht von zehn der überprüften Produkte nicht den EU-Normen entsprochen.
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