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Das BSW fordert eine Neuauszählung: Der Partei um Gründerin Sahra Wagenknecht fehlten bei der Bundestagswahl im Februar 9.529 Stimmen zum Einzug in den Bundestag.

Bundestag lehnt Einsprüche ab : Das BSW kann nun in Karlsruhe klagen

Union, SPD, Grüne und Linke sehen keinen Grund für eine Neuauszählung der Bundestagswahl. Gegen die Entscheidung will das BSW vor das Verfassungsgericht ziehen.

19.12.2025
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2 Min

Wie erwartet hat der Bundestag die Wahleinsprüche des BSW gegen die Bundestagswahl 2025 in namentlicher Abstimmung mehrheitlich abgewiesen. Damit folgten die Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken mit ihren Stimmen der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses aus der vorangegangenen Sitzungswoche. Einzig die AfD hatte gegen die Ablehnung gestimmt.

Gegen die Entscheidung des Bundestags kann das BSW Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. So sieht es Artikel 41 des Grundgesetzes vor, der die Wahlprüfung als "Sache des Bundestages" bestimmt und Beschwerden gegen Entscheidungen des Parlaments in Karlsruhe ermöglicht. Parteivertreter hatten eine solche Beschwerde bereits angekündigt.

BSW fehlten 9.529 Stimmen um Einzug in den Bundestag

Das "Bündnis Sahra Wagenknecht" war bei der Bundestagswahl im Februar denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert, ihm fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. In der Folge hatte die Partei das Wahlergebnis angezweifelt und eine Neuauszählung verlangt. Zur Begründung führte das BSW unter anderem an, dass es bei der Auszählung möglicherweise mit dem "Bündnis Deutschland" verwechselt worden sei.


„Es gab keine Wahlfehler, es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten.“
Johannes Fechner (SPD)

Der Wahlprüfungsausschuss folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es könne "kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden", heißt es in der Beschlussempfehlung.

Umfangreiche Prüfung der Wahleinsprüche betont

In der Debatte zu der Vorlage am Donnerstagabend wiesen Redner von Union, SPD, Grünen und Linken auf die umfangreiche Prüfung der beiden Einsprüche durch Ausschuss und Landeswahlleitungen hin. Keiner der vom BSW vorgebrachten Fälle habe sich erwiesen, machte Carsten Müller (CDU) deutlich. 

Auch Vorwürfe einer Verzögerung bei der Prüfung wies er zurück. "Es gab keine Wahlfehler, es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten", sagte Johannes Fechner (SPD). Für eine Neuauszählung ins Blaue hinein gebe es keine Rechtsgrundlage. Ähnlich äußerte sich für die Grünen Linda Heitmann.

Für die AfD-Fraktion warb Fabian Jacobi hingegen für eine Neuauszählung. Die Vorwürfe des BSW mögen zutreffen oder auch nicht, ausräumen ließe sich dies nur durch eine Nachzählung, die der Bundestag veranlassen sollte und nicht erst das Bundesverfassungsgericht. Sonst bliebe die "Legitimität der Regierungsmehrheit" für weitere Monate oder Jahre in der Schwebe, führte Jacobi aus. Tatsächlich würden Union und SPD keine Mehrheit im Bundestag haben, würde das BSW einziehen.

1.035 Wahleinsprüche gegen Bundestagswahl 2025

Sören Pellmann (Die Linke) kritisierte Jacobis Ausführungen scharf. Dieser beziehe sich nicht auf Konkretes und die Prüfung, führte Pellmann aus, alles werde im Konjunktiv gelassen. Das nütze einer wirklichen Wahlprüfung in keinster Weise. "Das ist keine redliche Politik", so der Abgeordnete.

Mit dem Bundestagsbeschluss wurden die ersten beiden Wahleinsprüche gegen die Bundestagswahl 2025 entschieden. Insgesamt sind dem Ausschuss zufolge 1.035 Einsprüche eingegangen. Über die übrigen Beschwerden wurde noch nicht entschieden.

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