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Reform des Bundespolizeigesetzes : Neuer Anlauf für neue Befugnisse

Die schwarz-rote Koalition verteidigt die Regierungspläne zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes gegen scharfe Kritik von Grünen und Linken.

19.12.2025
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3 Min

Rückblick: Freitag, 25. Juni 2021, der Bundestag absolviert seine letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause, nach der im September die Bundestagswahl ansteht. Auch der Bundesrat tagt, beim Tagesordnungspunkt 29 verweigert er dem vom Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossenen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD "zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei" die erforderliche Zustimmung. Damit ist die geplante Überarbeitung des überwiegend von 1994 stammenden Bundespolizeigesetzes gescheitert. Sie sollte der Bundespolizei eine Reihe neuer Befugnisse bringen.

Foto: picture alliance / Geisler-Fotop

Mehrere Bundespolizisten mit Sturmhauben stehen Anfang Dezember dieses Jahres bei der Dienststellung der neuen Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei bei deren Fliegerstaffel Blumberg.

14. März 2024, nächster Anlauf, diesmal von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Der Bundestag berät erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes”, der neben weiteren Befugnissen für die Bundespolizisten auch Elemente wie eine Kennzeichnungspflicht der Beamten vorsieht und auf massive Kritik nicht zuletzt bei der CDU/CSU stößt. Im November zerbricht die Ampel, im Februar 2025 gibt es Neuwahlen, mit der Konstituierung des aktuellen Bundestages im März verfällt der Gesetzentwurf dem Grundsatz der Diskontinuität und wird obsolet.

AfD sieht "positive Neuerungen" im Regierungsentwurf

Nun also wieder mit Schwarz-Rot: An diesem Donnerstag debattierten die Abgeordneten über den Gesetzentwurf der jetzigen Bundesregierung zur “Modernisierung des Bundespolizeigesetzes”. Während die AfD die Vorlage in Teilen begrüßte, kritisierten Grüne und Linke sie als unzureichend beziehungsweise zu weitgehend, die Koalition verteidigte dagegen die vorgesehene Ausweitung der Bundespolizei-Befugnisse. Bei der Reform des Gesetzes, befand Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), gehe es auch um die 55.000 Bundespolizisten, "die schlichtweg unser Vertrauen" verdienten.

Mit der Novelle werde die Bundespolizei "mit den notwendigen Befugnissen und den notwendigen Mitteln" gestärkt, fügte er hinzu. So schaffe man "umfassende Sicherheitszonen am Bahnhof", sorge für die Durchsetzung von Waffenverbotszonen, die Durchführung verdachtsunabhängiger Kontrollen und den Einsatz hochauflösender Videokameras an Bahnhöfen. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes sei die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), nachdem jahrelang über die Einführung der Quellen-TKÜ gesprochen worden sei.


„Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten und wir misstrauen ihnen nicht.“
Josef Oster (CDU)

Markus Matzerath (AfD) sagte, seine Fraktion halte eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich für sinnvoll und setze sich für zeitgemäße Befugnisse für die Grenzschutzpolizei ein. Der Gesetzentwurf enthalte etwa mit neuen Befugnissen bei der Abwehr von Drohnen auch positive Neuerungen. Richtig und wichtig sei auch, dass die Bundespolizei künftig laut Aufenthaltsgesetz Haft oder Ausreisegewahrsam beantragen können soll, doch seien die Voraussetzungen dafür viel zu streng.

Linke warnt vor Weg in Richtung “Überwachungsstaat”

Sonja Eichwede (SPD) betonte, die Bundespolizei brauche "angemessene, moderne und rechtssichere Befugnisse", etwa zur Bekämpfung von Menschenhandel. Mit der "überfälligen" Novellierung des Gesetzes werde die Bundespolizei effektiver aufgestellt. Dazu gehöre auch, Möglichkeiten zu eröffnen, auf moderne Kommunikationsformen und technische Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr zu reagieren. Auch würden die Befugnisse der Bundespolizei zur Drohnenabwehr ausgeweitet.

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Irene Mihalic (Grüne) kritisierte die Regierungsvorlage als enttäuschend. Statt neue Ideen zu präsentieren, würden "alte Unions-Rezepte neu aufgekocht". Besonders ärgerlich sei, dass "bürgerrechtliche Errungenschaften aus früheren Gesetzentwürfen einfach komplett gestrichen" worden seien, wie beispielsweise die sogenannten Kontrollquittungen nach einer Polizeikontrolle. Dabei würde etwa eine Kennzeichnungspflicht bei der Bundespolizei das Vertrauen der Bürger stärken.

Clara Bünger (Linke) wertete den Gesetzentwurf als Schritt in Richtung "Überwachungsstaat", der zu einem "massiven Ausbau staatlicher Macht bei gleichzeitiger Schwächung der Grundrechte" führe. Das habe mit Sicherheit und Modernisierung nichts zu tun. Künftig solle die Bundespolizei nahezu beliebig entscheiden dürfen, wen sie kontrolliere, kritisierte Bünger. Statt einen "massiven Ausbau von Befugnissen" brauche es mehr Mechanismen zur Kontrolle polizeilichen Handelns.

Union sieht "grundlegenden Wandel" in der Innenpolitik

Josef Oster (CDU) entgegnete, es sei Ausdruck eines "grundlegenden Wandels in der deutschen Innenpolitik", dass in dem Gesetzentwurf nicht mehr eine "Kennzeichnungspflicht für alle" oder die Verpflichtung zum Ausstellen von Kontrollquittungen stehe: "Wir vertrauen unseren Polizistinnen und Polizisten und wir misstrauen ihnen nicht", sagte er.

Die Vorlage beinhalte etwa mit verstärkter Videoüberwachung, schnellerem Handeln bei Abschiebehaft und den Befugnissen zur Drohnenabwehr "wichtige Verbesserungen". So würden mit der Quellen-TKÜ dem "üblen Geschäft der Schleuser" ein zeitgemäßes Instrument entgegengesetzt und die Grenzen sicherer gemacht.

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